Lexikon der Biologie: Saatgut
Saatgut, umfaßt im PflanzenbauSamen und Früchte, die als generative Fortpflanzungsorgane einer bestimmten Art bzw. Sorte dienen. Gesetzlich dem Saatgut gleichgestellt ist das Pflanzgut, bei dem es sich um vegetative Vermehrungsorgane, wie Stecklinge, Jungpflanzen, Knollen oder Zwiebeln, handelt. Beispiele hierfür sind die Stecklinge in der Saatguterzeugung von Beta-Rüben (Beta), Jungpflanzen beim Anbau von Brassica-Rüben (Kohl) und Feldgemüsebeständen, Knollen bei Kartoffeln sowie „Holz“ (Pfropfreben, Obststecklinge) bei Weinreben oder Obstarten (Obst). Hochwertiges Saatgut ist Voraussetzung für die quantitativen und qualitativen Ertragsleistungen von Kulturarten (Kulturpflanzen). Dabei sind u.a. die Resistenz bzw. Toleranz gegenüber schädlichen biotischen Faktoren und abiotischen Faktoren, die Ertragssicherheit und das Niveau der Inhaltsstoffe, der Keimfähigkeit und Wüchsigkeit sowie der Verarbeitungseignung tragende Kriterien der allgemeinen Saatgutqualität. Gesetzliche Vorschriften regeln das Saatgutwesen hinsichtlich der Produktion, der Aufbereitung von und des Handels mit Saat- bzw. Pflanzgut (Saatgutverkehrsgesetz, Gesetz über forstliches Saat- und Pflanzgut, Gesetz über den Schutz von Pflanzensorten). So existieren qualitativ unterschiedliche Saatgutkategorien mit unterschiedlichen Anforderungen bei der Anerkennung und Zulassung. Basissaatgut (früher Elitesaatgut) bzw. Basispflanzgut wird vom Züchter oder unter seiner unmittelbaren Aufsicht nach den Grundsätzen systematischer Erhaltungszüchtung erzeugt. Es stellt das Ausgangsmaterial für zertifiziertes Saatgut bzw. Pflanzgut dar. Die an das Basissaatgut gestellten Anforderungen sind deutlich höher als bei anderen Kategorien. Zertifiziertes Saatgut und Pflanzgut (Hochzuchtsaatgut, Stammsaatgut) geht grundsätzlich an den Endverbraucher, der es innerhalb seines Betriebs verwendet, um Konsumgut zu erzeugen. Weitere Saatgutkategorien beschreiben das Standardsaatgut – eine Kategorie für Gemüsesorten (Gemüse), die nicht der Anerkennung unterliegt, jedoch Vorgaben an die Sortenreinheit und Beschaffenheit genügen muß, sowie das Handelssaatgut, das ein arten- und formechtes (Sommer- oder Winterform), aber nicht sortenechtes Saatgut sein muß, das bei Versorgungsengpässen mit zertifiziertem Saatgut zugelassen wird. Die Saatzuchtkategorie, die den geringsten Ansprüchen unterliegt, ist das Behelfssaatgut, das nur in Notfällen eingesetzt werden darf, wenn die Versorgung mit zertifiziertem Saatgut oder zugelassenem Handelssaatgut nicht mehr möglich ist. – Neben den Saatgutkategorien ist auch eine Differenzierung in verschiedene Saatgutformen vorzunehmen. So gibt es neben dem naturgemäßen Normalsaatgut auch einheitlich genormtes, sog. kalibriertes Saatgut, sowie pilliertes Saatgut mit einer den Samen umgebenden Hülle, die oftmals Pestizide enthält und eine exakte Einzelkornablage gewährleistet. Auch gibt es inkrustiertes Saatgut, bei dem die Pflanzenbehandlungsmittel flüssig auf das Saatgut aufgebracht werden. – Ökologisches Saatgut muß speziellen Anforderungen genügen, denn mit dem Anspruch der Nachhaltigkeit darf im alternativen Landbau nur ökologisch erzeugtes Vermehrungsmaterial verwendet werden. Dies bedeutet, daß die Elternpflanzen unter den Verfahrensweisen des ökologischen Landbaus kultiviert worden sein müssen. Gesetzlich ist dies ab 2004 mittels der EG-Öko-Verordnung vorgeschrieben und bis dahin nur noch in Ausnahmefällen mit konventionellem Saatgut zu ersetzen. Behandlungen mit chemischen und synthetischen Pflanzenschutzmitteln sind gleichermaßen wie biotechnologische (Biotechnologie) und gentechnologische (Gentechnologie) Methoden ausgeschlossen. Allgemein darf Saatgut verschiedener Arten, Sorten und Kategorien nicht gemischt werden, doch sind spezielle Saatgutmischungen zur Futternutzung, Gründüngung und Körnererzeugung usw. gestattet. Aussaat, Hybridzüchtung, Saatgutreinigung, Samenausbreitung, Tausendkorngewicht.
W.H.M/S.Gä.
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