Lexikon der Chemie: Gesetze der stöchiometrischen Proportionen
Gesetze der stöchiometrischen Proportionen, stöchiometrische Grundgesetze (Stöchiometrie), die Aussagen über die bei chem. Reaktionen auftretenden Massenverhältnisse und über die Massenverhältnisse der eine chem. Verbindung aufbauenden Elemente treffen.
Das Gesetz der äquivalenten Proportionen sagt aus, daß sich Elemente stets im Verhältnis ihrer Äquivalentmassen oder kleiner ganzzahliger Vielfacher davon verbinden.
Nach dem Gesetz der konstanten Proportionen enthält jede chem. Verbindung die sie aufbauenden Elemente in einem bestimmten, konstanten Massenverhältnis. So sind in 100 g reinem natürlichem Wasser stets 88,81 g Sauerstoff und 11,19 g Wasserstoff enthalten. Bilden zwei Elemente mehrere, verschiedene Verbindungen miteinander, so stehen nach dem Gesetz der multiplen Proportionen die Massen des einen Elementes, bezogen auf eine konstante Masse des anderen, im Verhältnis kleiner ganzer Zahlen zueinander. So entfallen z. B. in den fünf Stickstoffoxiden N2O, NO, N2O3, NO2 und N2O5 auf je 1 g Stickstoff 0,571, 1,142, 1,714, 2,284 und 2,856 g Sauerstoff.
Verbindungen, für die die G. d. s. P. voll gültig sind, werden als Daltonide bezeichnet. Im Gegensatz dazu stehen die Berthollide, deren Zusammensetzung in Abhängigkeit von den Herstellungsbedingungen schwanken kann.
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