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Selbst entscheiden, wann Schluss ist

Seit Oktober des zurückliegenden Jahres läuft eine bundesweite Kampagne mit dem Titel "Mein Ende gehört mir!", getragen von der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben, von der Giordano-Bruno-Stiftung und dem Internationalen Bund der Konfessionslosen und Atheisten. Grundlage der Aktion ist das Buch "Letzte Hilfe – Ein Plädoyer für das selbstbestimmte Sterben" des Urologen Uwe-Christian Arnold.

Mit Arnold meldet sich nicht irgendein weiterer selbst ernannter Experte zu Wort. Der Autor hat als Arzt mehr als 200 Menschen persönlich Sterbehilfe geleistet. Wenn Patienten unheilbar krank waren, unter unsäglichen Qualen litten und nicht mehr wussten, an wen sie sich wenden sollten, gab er ihnen auf Verlangen ein Medikament, mit dem sie ihrem Leben und Leiden selbst ein Ende setzen konnten.

Nachdem Arnold in dutzenden Talkshows gefragt wurde, wie er zur Sterbehilfe kam, entschloss er sich, seine Beweggründe aufzuschreiben. Herausgekommen ist das vorliegende ebenso geistreiche wie erschütternde Buch. Auf 240 Seiten berichtet er unter anderem von der Selbsttötung seiner Mutter, seinem ersten Fall von Suizidhilfe und seinem Rechtsstreit gegen die Berliner Ärztekammer.

Umfassender Blick auf ein schwieriges Thema

Arnold legt weit mehr vor als die "Bekenntnisse eines Sterbehelfers". Er liefert eine Kulturgeschichte der Selbsttötung, setzt sich mit kirchlichen Dogmen auseinander, untersucht den Hippokratischen Eid, stellt die gegenwärtige Rechtslage dar und gibt eine Übersicht zur Philosophie des Freitods, die von dem griechischen Philosophen Epikur (4./3. Jahrhundert v. Chr.) über den Aufklärer Voltaire (1694-1778) bis zu Arthur Schopenhauer (1788-1860) reicht.

Für die gegenwärtige Debatte zum ärztlich assistierten Suizid ist vor allem jenes Kapitel wichtig, in dem Arnold einen Blick über die Ländergrenzen wirft und die Praxis der Freitodhilfe in der Schweiz beschreibt. Darin belegt er, dass die von Politikern beschworenen Befürchtungen rund um die assistierte Selbsttötung jeder Grundlage entbehren. In der Schweiz gibt es fünf Sterbehilfeorganisationen. Bei einem Volksentscheid 2011 im Kanton Zürich sprachen sich 84,5 Prozent der Bürger gegen ein Verbot der Freitodhilfe aus. Die weit überwiegende Mehrheit nimmt die Dienste der Organisationen nicht in Anspruch – jährlich scheiden nur 7 von 1000 Menschen durch Freitodhilfe aus dem Leben. Und die Schweizer sind liberal: Auch wenn sie selbst nicht davon Gebrauch machen, fragen sie sich, welches Recht sie haben, Sterbehilfe anderen vorzuenthalten.

Die Gewissheit, jederzeit gehen zu können

Mit 60 000 Mitgliedern ist "Exit" die größte Sterbehilfeorganisation in der Schweiz. Jedes Jahr erhält sie etwa 2000 Ersuche um eine "Freitodbegleitung". Davon werden im Durchschnitt 500 angenommen. Doch nur 300 Menschen machen tatsächlich Gebrauch davon – 200 Betroffenen genügt also die bloße Gewissheit, dass sie ihrem Leben jederzeit ein Ende setzen könnten, falls ihr Leiden unerträglich werden sollte. "Sterbehilfe", resümiert Arnold daher, "ist immer auch Lebenshilfe."

In der "Orientierungsdebatte", die kürzlich im Bundestag stattfand, hat sich lediglich eine relativ kleine Gruppe von Abgeordneten um Renate Künast gegen ein Verbot von Sterbehilfeorganisationen ausgesprochen. Weitaus zahlreicher sind jene Politiker, die den Vorschlag von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe unterstützen, jede Form von Suizidhilfe zu verbieten.

In diesem Zusammenhang besonders interessant sind die Passagen, in denen Arnold seinen Prozess vor dem Berliner Verwaltungsgericht beschreibt. Am 30. November 2007 erhielt er von der Ärztekammer Berlin eine Unterlassungsverfügung, die ihm jede weitere Hilfe bei Selbsttötungen untersagte. Bei Zuwiderhandlung drohte ihm eine Geldstrafe in Höhe von 50 000 Euro. Ende März 2012 erklärte das Berliner Verwaltungsgericht die Unterlassungsverfügung für unzulässig. Ein ausnahmsloses Verbot der Suizidhilfe verstoße gegen die im Grundgesetz garantierte Freiheit der Berufsausübung und die Gewissensfreiheit des Arztes. Zumindest wenn der Arzt "in einer lang andauernden, engen Beziehung" zum Patienten stehe, müsse es ihm erlaubt sein, ein todbringendes Mittel zu verschreiben. Angesichts dieses Rechtsstreits und seines Ausgangs erscheint unklar, wie Gröhe ein umfassendes Verbot der Suizidhilfe durch das Parlament boxen will, ohne dass es sogleich vom Bundesverfassungsgericht angefochten wird.

Übers Ziel hinaus

Allerdings geht Arnold zu weit, wenn er seine Kollegen der "unterlassenen Hilfeleistung" bezichtigt, sofern sie sich weigern, sterbenden Patienten bei einer Selbsttötung zu helfen. Er kann nicht das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts dafür loben, dass es ihm Gewissensfreiheit einräumt – und diese im selben Atemzug seinen Kollegen versagen.

Trotzdem bereichert das Buch die Diskussion um das selbstbestimmte Sterben ungemein. Es bietet sowohl Laien als auch Medizinern, Juristen, Theologen und Philosophen viele wertvolle Denkanstöße.

Ergänzung der Redaktion vom 19.01.2015

Zu dieser Rezension legt das Bundesgesundheitsministerium Wert auf folgende Feststellung:

"Hermann Gröhe spricht sich ausschließlich für ein Verbot der gewerbsmäßigen und organisierten Sterbehilfe aus. Herr Gröhe begrüßt ausdrücklich das ärztliche Standesrecht, wie es in den 2011 aktualisierten Grundsätzen der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung zum Ausdruck kommt, und tritt für einen Ausbau der Palliativmedizin und der Hospizversorgung ein. Zur Position Herrn Gröhes zum Thema Sterbehilfe verweisen wir unter anderem auf diesen Artikel sowie auf dieses Interview."

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