Lexikon der Biochemie: Fluoreszenz
Fluoreszenz, eine Form der Lumineszenz, bei der die Anregung durch Absorption von Photonen (Photolumineszenz) erfolgt. Sie stellt formal die Umkehr der Lichtabsorption dar, indem eine Desaktivierung angeregter Elektronenzustände durch Reemission der Anregungsenergie als Strahlung erfolgt. Man kann zwischen optischer F. und Röntgenfluoreszenz unterscheiden, je nachdem, ob die emittierte Strahlung im Ultraviolett und Sichtbaren oder im Röntgengebiet liegt. Die Fluoreszenzstrahlung, die innerhalb von 10-9-10-6s nach der Anregung abgegeben wird, hat entweder die gleiche Energie (Resonanzfluoreszenz) oder eine geringere Energie als die einfallende Strahlung (Stokessche Regel). Von der F. ist die Phosphoreszenz zu unterscheiden, die eine größere Abklingdauer (>10-4s) aufweist. F. kann bei festen, flüssigen und gasförmigen anorganischen und organischen Stoffen auftreten. Die Anzahl der fluoreszierenden anorganischen Verbindungen (Fluorit, Uraniumverbindungen, Verbindungen der Seltenerdmetalle, gasförmige Proben von Alkalimetallen u. a.) ist relativ begrenzt. Viel häufiger fluoreszieren organische Verbindungen.
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