Kompaktlexikon der Biologie: Elektrokardiogramm
Elektrokardiogramm, Abk. EKG, die Registrierung der Potenzialdifferenzen zwischen definierten Messpunkten als Summenpotenziale, die die Erregungsvorgänge im Verlauf der Herztätigkeit wiederspiegeln. Das EKG ist Ausdruck der Herzerregung, nicht der Kontraktion. Die Ableitungen erfolgen entweder von den Extremitäten oder von der Brustwand. Das EKG besteht aus Zacken und Strecken ( vgl. Abb. ): die P-Zacke registriert die Erregung des Vorhofs, an diese schließt sich die isoelektrische PQ-Strecke an, die die vollständige Erregung der Vorhöfe registriert. Der QRS-Komplex entspricht der Ausbreitung der Erregung in den Kammern und die ST-Strecke der vollständigen Erregung der Kammern. Daran schließt sich die T-Zacke an, die die Repolarisation (Erregungsrückbildung) der Kammern wiederspiegelt. Aus den Änderungen der Abfolge, der Streckendauer und Form des EKG lassen sich eine Reihe von Informationen gewinnen: Beurteilung der Schlagfrequenz, Ursprung der Erregung, Rhythmusstörungen, Erregungsleitungsstörungen, anatomische Lage des Herzens, Einflüsse vegetativer oder hormoneller Art sowie durch Stoffwechselstörungen, Elektrolytveränderungen, Vergiftungen, Arzneimittel, Durchblutungsstörungen, Entzündungen, Verletzungen, angeborene oder erworbene Herzfehler, Herzinfarkt. Zur weiteren Abklärung kann das EKG unter definierter Belastung, z.B. an einem Fahrradergometer, durchgeführt werden. Ein EKG liefert immer nur Hinweise, die den Charakter von Symptomen haben und deren Bedeutung erst im klinischen Zusammenhang erfasst werden kann.
Elektrokardiogramm: Schema eines normalen Elektrokardiogramms
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