Lexikon der Chemie: Emission
Emission, im weiteren Sinne Ausstoß, Aussendung. Im engeren Sinne 1) Begriff zur Kennzeichnung der einer Quelle entströmenden Luftverunreinigung, z. B. Schwef'eldioxid, Kohlenmonoxid, nitrose Gase. Die Quelle, als Emissionsquelle bezeichnet, ist meist eine Punktquelle, d. h. ein Schornstein, ein Abgasstutzen u. dgl., sie kann aber auch eine Flächenquelle sein, z. B. ein Lagerplatz. Eine quantitative Aussage über die E. ist häufig nur bei Punktquellen möglich. Die E. wird einmal als Masse der emittierten Stoffe bezogen auf das Abgasvolumen (0 °C, 1019 mbar) in g/m3 oder mg/m3 als Massenkonzentration und zum anderen als Masse der emittierten Stoffe bezogen auf die Zeit, als sog. Massenstrom in kg/h, g/h oder mg/h angegeben. Emissionsbegrenzungen für Betriebe werden in Genehmigungsbescheiden oder in nachträglichen Anordnungen festgelegt und enthalten die zulässigen Massenströme, die zur Einhaltung der verbindlichen Tagesmittelwerte und Halbstundenmittelwerte nicht überschritten werden dürfen. Jede E. hat eine Immission zur Folge.
2) die spontane oder induzierte Aussendung einer Wellen- oder Teilchenstrahlung, z. B. Licht durch leuchtende Körper, Elektronen aus Festkörperoberflächen bei der thermischen E. (glühelektrischer Effekt) oder der Feldemission sowie der α-, β- und γ-Strahlung durch radioaktive Stoffe.
Begriff zur Kennzeichnung einer Lärmquelle.
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