Lexikon der Chemie: Gentechnik
Gentechnik, Gentechnologie, engl. genetic engineering, die Gesamtheit aller Methoden und Techniken zur molekulargenetischen Analyse von DNA- und RNA-Molekülen, ihrer Synthese, gezielten Veränderung (Genmanipulation) und Kombination, der Erzeugung chimärer DNA-Moleküle, der Übertragung von Genen auf andere Organismen (Klonierung, Gentransfer) sowie der Konservierung und Registrierung. Zum größten Teil handelt es sich dabei um Techniken, bei denen die aus den Organismen isolierten Nucleinsäuren in vitro manipuliert werden. Mit den heute schon vorhandenen experimentellen Möglichkeiten können beliebige Gene oder DNA-Abschnitte aus dem Genom eines Organismus isoliert und hinsichtlich ihres Aufbaus und ihrer Funktion analysiert werden (u. a. Genbank, Genkarte, Gendiagnostik). Andererseits können Gene durch chemische Totalsynthese erzeugt werden (Gensynthese).
Die G., die sich seit Anfang der 70er Jahre in einer stürmischen Entwicklung befindet, hat ihre Hauptanwendung in der molekularbiologischen Grundlagenforschung zur Erforschung des Erbmaterials und seiner Funktion. Da es prinzipiell möglich ist, ein Gen beliebiger Herkunft in jeder Art von Zelle (und auch in jedem Organ oder Gewebe eines Organismus) zu exprimieren, aber auch neue Gene, die für erforderliche Wirkstoffe codieren, zu synthetisieren, gewinnt die G. für praxisorientierte Entwicklungen der Biotechnologie zunehmend an Bedeutung. Nachdem 1983 das von einem Stamm von Escherichia coli produzierte Humininsulin eingeführt wurde, nimmt die Zahl gentechnischer Produkte, insbesondere zur Diagnostik und Behandlung von Erkrankungen (u. a. Erythropoeitin) ständig zu. Daneben findet die G. auch Anwendungen in der Landwirtschaft (Nutzpflanzen- und Tierzüchtung), Nahrungsgüterwirtschaft, Umweltschutz (u. a. Schadstoffabbau) und auf dem Energiesektor. Gentechnisch veränderte Tiere werden zunehmend zur Produktion unterschiedlichster Proteine eingesetzt. Um Leben und Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanze sowie die sonstige Umwelt in ihrem Wirkungsgefüge und Sachgüter vor möglichen Gefahren gentechnischer Verfahren und Produkte zu schützen und dem Entstehen solcher Gefahren vorzubeugen sowie den rechtlichen Rahmen für die Erforschung, Entwicklung, Nutzung und Förderung der wissenschaftlichen und technischen Möglichkeiten der G. zu schaffen, wurde das G.-Gesetz verabschiedet. Die Zuordnung zu den vier Sicherheitsstufen und Regelungen der erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen sind in der G.-Sicherheits-VO festgelegt.
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