Lexikon der Chemie: Glasur
Glasur, eine glasartige, farblose oder gefärbte, durchsichtige oder deckende, glänzende oder matte, dünne Schicht auf keramischen Erzeugnissen. Für die G. wird aus Glasrohstoffen (Glas) eine Schmelze hergestellt, die durch Abschrecken in Wasser oder auf Metallwalzen granuliert, gemahlen und mit Ton und gegebenenfalls Farboxiden (keramische Farben) zu einem Schlicker aufbereitet wird, der sich durch Tauchen oder Spritzen auf den rauhen, porösen oder dichten keramischen Scherben aufbringen läßt, woran sich ein Glasurbrand anschließt. Um eine Rissebildung in der G. zu vermeiden, muß der thermische Ausdehnungskoeffizient der Glasurschicht dem des Scherben angepaßt sein. Nach den Eigenschaften der Glasurrohstoffe unterscheidet man Rohglasuren, bei denen die Rohstoffkomponenten weitgehend wasserunlöslich sind, und Frittenglasuren, für die teilweise wasserlösliche Ausgangsstoffe eingesetzt werden. Nach dem Aufschmelzbereich sind Scharffeuer- (> 1200 °C) und Muffelglasuren (< 1200 °C) zu unterscheiden.
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