Lexikon der Chemie: Kontamination
Kontamination, 1) die Anreicherung von Schadstoffen im Boden und im Grundwasser, in Tier, Mensch und Pflanzen sowie in Nahrungsmitteln, überwiegend durch industrielle und verkehrsbedingte Immissionen hervorgerufen. Ensteht nach Aufnahme gasförmiger Stoffe durch Assimilationsorgane der Pflanzen, Aufnahme durch Wurzeln aus dem Boden oder Ablagerung von Staubniederschlägen auf oberirdischen Pflanzenteilen. Zum Teil in beträchtlichen Mengen gespeicherte Schadstoffe gelangen über die Nahrungskette zum Nachnutzer (Tiere, Menschen) und können gesundheitliche Schäden auslösen. Von besonderer Bedeutung ist die radioaktive K. (radioaktive Verseuchung), die unerwünschte Verteilung radioaktiver Substanzen derart, daß sie gesundheitsgefährdend wirken oder bestimmte Einrichtungen für ihren Verwendungszweck unbrauchbar machen. Die radioaktive K. tritt z. B. als Folge radioaktiver Kampfstoffe (Atombombe), bei Reaktorunfällen und bei unsachgemäßem Umgang mit radioaktiven Präparaten auf. Dabei besteht die Gefahr der Inkorporation dieser Substanzen über die Atmungswege, durch die Haut (besonders bei Wunden) und bei der Nahrungsaufnahme.
Die K. mit chem. Schadstoffen tritt z. B. infolge unsachgemäßer Anwendung (Überdosierung) oder durch Verlagerung (Migration) applizierter Schadstoffe in andere Umweltbereiche (z. B. Grundwasser) auf. Chem. K. kann auch die Folge des Einsatzes chem. Kampfstoffe sein. Die Entfernung der K. wird als Entgiftung bezeichnet.
2) in der Analytik die Verunreinigung einer Substanz (entweder der zu bestimmenden oder einer die Analyse beeinflussenden Substanz) während der Probenaufarbeitung, d.h. von der Probenahme bis zur eigentlichen Bestimmung. Die Probenkontamination stellt ein besonderes Problem der Spurenanalytik dar.
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