Lexikon der Optik: Infrarot
Infrarot, Abk. IR, Ultrarot, Abk. UR, Bezeichnung für den Teil des elektromagnetischen Spektrums, der jenseits der noch sichtbaren roten Strahlung zu längeren Wellenlängen hin liegt. Als Grenze zum sichtbaren Spektrum gilt der Wellenlängenbereich von 750 nm bis 800 nm.
Die langwellige Grenze des IR liegt bei 1 mm. Je nach Betrachtung bzw. Anwendung wird das Gebiet des IR in verschiedene Bereiche eingeteilt:
IR-A-Gebiet: 760-1400 nm;
IR-B-Gebiet: 1400-3000 nm.
Zusammengefaßt werden diese beiden auch nahes IR-Gebiet (NIR) genannt.
IR-C-Gebiet bzw. mittleres IR-Gebiet (MIR): 3 μm bis 25 μm;
fernes IR-Gebiet (FIR): 25 μm bis 1000 μm.
Als IR-Strahlungsquellen kommen thermische Lichtquellen, Gasentladungslampen, verschiedenste Laser, Lumineszenz- und Laserdioden in Betracht.
Als Strahlungsempfänger dienen im IR insbesondere Thermoelemente, Bolometer sowie Halbleiterdetektoren. Besondere Bedeutung hat die IR-Strahlung für den Strahlungshaushalt der Erde (50% der Sonnenstrahlung liegen im NIR), für die Molekülspektroskopie, die Wärmebildtechnik und die IR-Trockentechnik.
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