England: Skelett eines Gekreuzigten entdeckt
Roms barbarischste Strafe
Was der Mann verbrochen hatte, dazu gibt es keine Anhaltspunkte. Doch müssen seine Vergehen so schwer wiegend gewesen sein, dass die grausamste Strafe, die das römische Recht vorsah, auf ihn kam: die Kreuzigung. Das zumindest schließen Archäologen der University of Cambridge aus dem simplen Umstand, dass noch immer ein fünf Zentimeter langer Nagel sein Fersenbein durchbohrt.
Der Mann, den die Ausgräber »Skelett 4926« nennen, wurde ungefähr 25 bis 35 Jahre alt, war 1,70 Meter groß und lebte wohl im 4. Jahrhundert. An seinen Schienbeinknochen haben sich Entzündungsspuren erhalten, vielleicht war er lange in Ketten gelegt. Und dennoch wurde er nicht irgendwo verscharrt, sondern auf demselben Friedhof bestattet, auf dem auch andere Einwohner der kleinen römischen Siedlung unweit der heutigen Ortschaft Fenstanton beigesetzt wurden. Zwölf weitere Nägel und Reste einer Art Bahre fanden sich in seinem Grab.
Nur drei weitere Funde aus der Römerzeit, die auf die Kreuzigungsstrafe hindeuten, sind weltweit bekannt. Obwohl es »Tausende« waren, die dieses Ende erlitten, wie die Cambridge-Archäologin Corinne Duhig meint. Vielfach wurden die Verurteilten nur an das Kreuz gebunden, was sich im Skelettbefund nicht mehr eindeutig nachweisen lässt. Andere wurden nicht ordentlich bestattet, sondern an der Hinrichtungsstätte dem Verfall preisgegeben, die Nägel wiederverwertet. Bei »Skelett 4926« zeigt eine kleine Kerbe neben der Einstichstelle, dass die Henker wohl einen Fehlversuch beim Annageln machten. Zu diesem Zeitpunkt dürfte der Verurteilte aber bereits ohnehin schon durch die vorausgehende Geißelung heftige Schmerzen gelitten haben.
Die römische Siedlung in der Nähe der Stadt Cambridge war ein unbedeutender Weiler, eine Raststation entlang einer Überlandstraße. Doch selbst am äußersten Rand des Imperiums »entkamen die Menschen nicht der barbarischsten Strafe Roms«, sagt Duhig.
Wenn Sie inhaltliche Anmerkungen zu diesem Artikel haben, können Sie die Redaktion per E-Mail informieren. Wir lesen Ihre Zuschrift, bitten jedoch um Verständnis, dass wir nicht jede beantworten können.