Gefährliches Pflaster
Auch von drakonischen Strafen ließen sich Räuber, Diebe und Wegelagerer im alten Rom nicht abschrecken. Es gab kaum einen öffentlichen Ort, an dem Langfinger nicht ihr Unwesen trieben oder Falschspieler mit Tricks und gezinkten Würfeln ihre Mitmenschen betrogen. Doch weil es eine Polizei im heutigen Sinn nicht gab, waren die besorgten Bürger im Alltag meist auf sich gestellt. Und so galt es, stets wachsam zu sein. Mit Schlössern und Fenstergittern sicherte man sein Hab und Gut. Wer es sich leisten konnte, hielt sich einen Wachhund. Und wer an symbolische Schutzkraft glaubte, verließ sich auf die Abwehr durch gefährlich blickende Löwen oder Hunde aus Bronze.
Oft war es bittere Armut, die viele Menschen in die Kriminalität trieb. Aber auch Beamte, ranghohe Militärs und Senatoren waren nicht selten skrupellose Täter. Korruption gehörte zum politischen Tagesgeschäft. Sogar das organisierte Verbrechen blühte schon in jener Zeit. So zeugen unzählige erhaltene Falschmünzerförmchen von Geldfälschereien in großem Stil. Für den römischen Staat war dieses Delikt besonders bedrohlich, daher stand es unter Todesstrafe.
Geriet ein Verbrecher schließlich in die Hände der Justiz, wurde ihm der (oft kurze) Prozess gemacht. Haftstrafen gab es nicht. Wer Glück hatte, kam mit einer Geldstrafe davon. Doch häufig erwartete verurteilte Übeltäter die Verbannung, lebenslange Schinderei in den Bergwerken oder gar die Todesstrafe. Besonders grausam war das Zerfleischen durch wilde Tiere oder die Kreuzigung. Zur Abschreckung vollstreckte man Hinrichtungen gerne öffentlich in Amphitheatern.
Gefährliches Pflaster
Kriminalität im Römischen Reich
Vom 8. Juli 2011 bis zum 12. Februar 2012
LVR-RömerMuseum im Archäologischen Park Xanten
Siegfriedstraße 39
54290 Trier
Rheinisches Landesmuseum Trier
Weimarer Allee 1
46509 Xanten
Internet: www.apx.lvr.de
Oft war es bittere Armut, die viele Menschen in die Kriminalität trieb. Aber auch Beamte, ranghohe Militärs und Senatoren waren nicht selten skrupellose Täter. Korruption gehörte zum politischen Tagesgeschäft. Sogar das organisierte Verbrechen blühte schon in jener Zeit. So zeugen unzählige erhaltene Falschmünzerförmchen von Geldfälschereien in großem Stil. Für den römischen Staat war dieses Delikt besonders bedrohlich, daher stand es unter Todesstrafe.
Geriet ein Verbrecher schließlich in die Hände der Justiz, wurde ihm der (oft kurze) Prozess gemacht. Haftstrafen gab es nicht. Wer Glück hatte, kam mit einer Geldstrafe davon. Doch häufig erwartete verurteilte Übeltäter die Verbannung, lebenslange Schinderei in den Bergwerken oder gar die Todesstrafe. Besonders grausam war das Zerfleischen durch wilde Tiere oder die Kreuzigung. Zur Abschreckung vollstreckte man Hinrichtungen gerne öffentlich in Amphitheatern.
Gefährliches Pflaster
Kriminalität im Römischen Reich
Vom 8. Juli 2011 bis zum 12. Februar 2012
LVR-RömerMuseum im Archäologischen Park Xanten
Siegfriedstraße 39
54290 Trier
Rheinisches Landesmuseum Trier
Weimarer Allee 1
46509 Xanten
Internet: www.apx.lvr.de
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