CCS-Gesetz: Wie geht es weiter mit der CO2-Speicherung?
Heute entscheidet der Bundesrat erneut über das so genannte CCS-Gesetz. CCS steht für CO2-Abscheidung und -Speicherung (von engl. Carbon Dioxide Capture and Storage). Dieses Gesetz soll die Abtrennung und unterirdische Speicherung von Kohlendioxid in Deutschland regeln.
Zur Abstimmung steht eine überarbeitete Fassung der ursprünglichen Gesetzesvorlage, die aber wiederum zu scheitern droht. Denn einige Bundesländer beanspruchen das Recht für sich, die Technologie auf ihrem Boden zu verbieten. Andere befürchten massive Proteste aus der Bevölkerung.
Bei der Abstimmung geht es außerdem um ein konkretes Vorhaben, nämlich das geplante Demonstrationskraftwerk im brandenburgischen Jänschwalde.
Worum es sich bei der CCS-Technik genau handelt, erfahren Sie kostenfrei hier:
Können wir das Klimaproblem begraben? (SdW, März 2006)
Kohlendioxidspeicherung in Europa (SdW, März 2006)
Eingelagertes Kohlendioxid löst sich gut
Deutschlands Vorzeigeversuch zur CO2-Einlagerung
Kohlendioxid-Testeinlagerung in Brandenburg
Zur Abstimmung steht eine überarbeitete Fassung der ursprünglichen Gesetzesvorlage, die aber wiederum zu scheitern droht. Denn einige Bundesländer beanspruchen das Recht für sich, die Technologie auf ihrem Boden zu verbieten. Andere befürchten massive Proteste aus der Bevölkerung.
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