Direkt zum Inhalt

Stammzellgefechte

Andreas Jahn
Liebe Leserin, lieber Leser,

nichts ist für die Ewigkeit – schon gar nicht in der Politik. So hatten sich nach langem Ringen die Abgeordneten des Bundestags am 30. Januar 2002 endlich auf einen Kompromiss in der leidigen Stammzelldiskussion geeinigt: Die Forschung an embryonalen Stammzellen ist in Deutschland verboten – und ein bisschen erlaubt: Hiesige Forscher dürfen mit importierten menschlichen Stammzellen arbeiten, die vor dem 1. Januar 2002 hergestellt worden sind.

Schon bald sollte sich diese Stichtagsregelung als wenig praktikabel erweisen – inzwischen gelten diese Uraltzelllinien als unbrauchbar. Der Nationale Ethikrat hat nun erneut gesprochen und fordert ein liberaleres Stammzellgesetz.

Doch die moralischen Probleme bleiben bestehen, meint Tanja Krämer, und sieht "Heiße Gefechte" auf uns zukommen.

Eine erhellende Lektüre wünscht

Andreas Jahn
Redaktion spektrumdirekt
redaktion@spektrumdirekt.de

Schreiben Sie uns!

Beitrag schreiben

Wir freuen uns über Ihre Beiträge zu unseren Artikeln und wünschen Ihnen viel Spaß beim Gedankenaustausch auf unseren Seiten! Bitte beachten Sie dabei unsere Kommentarrichtlinien.

Tragen Sie bitte nur Relevantes zum Thema des jeweiligen Artikels vor, und wahren Sie einen respektvollen Umgangston. Die Redaktion behält sich vor, Zuschriften nicht zu veröffentlichen und Ihre Kommentare redaktionell zu bearbeiten. Die Zuschriften können daher leider nicht immer sofort veröffentlicht werden. Bitte geben Sie einen Namen an und Ihren Zuschriften stets eine aussagekräftige Überschrift, damit bei Onlinediskussionen andere Teilnehmende sich leichter auf Ihre Beiträge beziehen können. Ausgewählte Zuschriften können ohne separate Rücksprache auch in unseren gedruckten und digitalen Magazinen veröffentlicht werden. Vielen Dank!

Bitte erlauben Sie Javascript, um die volle Funktionalität von Spektrum.de zu erhalten.