Kommentar: Zeugung auf Probe
Gut 20 Jahre nach der Entwicklung der Präimplantationsdiagnostik (PID) ist sie nun endich auch in Deutschland erlaubt. Praktisch ist das am 7. Juli 2011 verabschiedete Gesetz ein großer Erfolg. Denn Paare, die befürchten müssen, ein Kind mit einer schweren Erbkrankheit zu bekommen, müssen nun nicht länger heimlich in die Niederlande, nach Belgien oder Spanien reisen. Sie können die genetische Untersuchung eines im Rahmen der In-vitro-Fertilisation erzeugten Embryos jetzt auch hierzulande durchführen lassen.
Zweitens enthält das Embryonenschutzgesetz nun einen eklatanten Widerspruch. Man kann die PID nicht durch einen bloßen Zusatz zu Paragraph 3 billigen, solange man nicht bereit ist, Paragraph 2 zu ändern. Denn in Paragraph 2 heißt es nach wie vor: "Wer einen menschlichen Embryo zu einem nicht seiner Erhaltung dienenden Zweck verwendet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft." Im Rahmen der PID werden nun aber bewusst mehr Embryonen erzeugt als ausgetragen werden sollen. Die Embryonen, die von einer genetischen Erkrankung betroffen sind, werden "verworfen" und damit offenkundig zu einem nicht ihrer Erhaltung dienenden Zweck verwendet.
Drittens strotzt der verabschiedete Gesetzentwurf mit seiner Formulierung, das die PID "rechtswidrig, aber straffrei" sei, nur so von Heuchelei. Dieselbe verlogene Formel ist bereits bei der Neuregelung des Paragraphen 218 bemüht worden. Wenn man die Durchführung eines Verfahrens für rechtswidrig erklärt, muss sie in irgendeiner Form mit Sanktionen belegt belegt werden. Statt dessen sollen nach dem Willen des Gesetzgebers für die PID sogar eigene Mittel aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung gestellt werden. Doch wie kann es angehen, dass der Staat rechtswidrige Handlungen finanziert?
Viertens soll der Zugang zur PID auf Paare beschränkt bleiben, bei denen ein hohes Risiko besteht, dass seine Kinder unter einer "schwerwiegenden Erbkrankheit" leiden werden. Mit dieser Regelung sucht man zu suggerieren, dass es starker "medizinischer" Gründe für eine PID bedarf. Der Verweis auf eine "medizinische Indikation" ist jedoch vollkommen irreführend. Wann auch immer ein Paar von der PID Gebrauch macht, hat es dafür persönliche, nicht aber medizinische Gründe. Wenn es beispielsweise zu verhindern sucht, ein Kind mit Trisomie 21 zu bekommen, tut es dies, weil es schlicht und einfach kein Baby mit Down-Syndrom aufziehen will. Mölicherweise hat das Paar bereits zwei Kinder und befürchtet, dass es ihnen nach der Geburt eines Babys mit Trisomie 21 nicht mehr dieselbe Aufmerksamkeit wird schenken können. Vielleicht tut es dies auch nur, weil es sich eines Kindes mit Down-Syndrom schämt. In keinem Falle hat es jedoch etwas mit "medizinischen" Gründen zu tun.
Und fünftens schließlich soll die PID nur nach vorheriger Zustimmung durch "eine interdisziplinär zusammengesetzte Ethik-Kommission durchgeführt" werden dürfen. Dies ist jedoch eine vollkommen unangemessene Bevormundung der betroffenen Paare. Warum soll es die Möglichkeit zu einer PID von der Willkür einer Ethik-Kommission abhängig machen lassen? Nachdem die PID für "rechtswidrig, aber straffrei" erklärt worden ist, muss eine vorherige medizinische und psychologische Beratung genügen.
Wie eingangs schon betont, begrüße ich die Entscheidung des Bundestages, die PID zu entkriminalisieren. Doch wenn er dies schon tut, sollte er auch offen und ehrlich sein und sich nicht hinter leeren Phrasen verstecken. Die intellektuelle Redlichkeit gebietet es zuzugeben, dass menschliches Leben in diesem Land eben nicht "vom Zeitpunkt der Befruchtung an" unter dem rechtlichen Schutz des Staates steht.
Theoretisch ist das neue Gesetz aber eine große Niederlage. Erstens ist es beschämend zu sehen, dass es die Politiker mehr als ein ganzes Jahrzehnt gekostet hat, um einzusehen, dass man die Präimplantationsdiagnostik nicht verbieten kann, wenn man die Pränataldiagnostik (PND) erlaubt. Wenn es gestattet ist, einen Fetus abzutreiben, muss es selbstverständlich auch gestattet sein, einen Embryo zu verwerfen.
Zweitens enthält das Embryonenschutzgesetz nun einen eklatanten Widerspruch. Man kann die PID nicht durch einen bloßen Zusatz zu Paragraph 3 billigen, solange man nicht bereit ist, Paragraph 2 zu ändern. Denn in Paragraph 2 heißt es nach wie vor: "Wer einen menschlichen Embryo zu einem nicht seiner Erhaltung dienenden Zweck verwendet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft." Im Rahmen der PID werden nun aber bewusst mehr Embryonen erzeugt als ausgetragen werden sollen. Die Embryonen, die von einer genetischen Erkrankung betroffen sind, werden "verworfen" und damit offenkundig zu einem nicht ihrer Erhaltung dienenden Zweck verwendet.
Drittens strotzt der verabschiedete Gesetzentwurf mit seiner Formulierung, das die PID "rechtswidrig, aber straffrei" sei, nur so von Heuchelei. Dieselbe verlogene Formel ist bereits bei der Neuregelung des Paragraphen 218 bemüht worden. Wenn man die Durchführung eines Verfahrens für rechtswidrig erklärt, muss sie in irgendeiner Form mit Sanktionen belegt belegt werden. Statt dessen sollen nach dem Willen des Gesetzgebers für die PID sogar eigene Mittel aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung gestellt werden. Doch wie kann es angehen, dass der Staat rechtswidrige Handlungen finanziert?
Viertens soll der Zugang zur PID auf Paare beschränkt bleiben, bei denen ein hohes Risiko besteht, dass seine Kinder unter einer "schwerwiegenden Erbkrankheit" leiden werden. Mit dieser Regelung sucht man zu suggerieren, dass es starker "medizinischer" Gründe für eine PID bedarf. Der Verweis auf eine "medizinische Indikation" ist jedoch vollkommen irreführend. Wann auch immer ein Paar von der PID Gebrauch macht, hat es dafür persönliche, nicht aber medizinische Gründe. Wenn es beispielsweise zu verhindern sucht, ein Kind mit Trisomie 21 zu bekommen, tut es dies, weil es schlicht und einfach kein Baby mit Down-Syndrom aufziehen will. Mölicherweise hat das Paar bereits zwei Kinder und befürchtet, dass es ihnen nach der Geburt eines Babys mit Trisomie 21 nicht mehr dieselbe Aufmerksamkeit wird schenken können. Vielleicht tut es dies auch nur, weil es sich eines Kindes mit Down-Syndrom schämt. In keinem Falle hat es jedoch etwas mit "medizinischen" Gründen zu tun.
Und fünftens schließlich soll die PID nur nach vorheriger Zustimmung durch "eine interdisziplinär zusammengesetzte Ethik-Kommission durchgeführt" werden dürfen. Dies ist jedoch eine vollkommen unangemessene Bevormundung der betroffenen Paare. Warum soll es die Möglichkeit zu einer PID von der Willkür einer Ethik-Kommission abhängig machen lassen? Nachdem die PID für "rechtswidrig, aber straffrei" erklärt worden ist, muss eine vorherige medizinische und psychologische Beratung genügen.
Wie eingangs schon betont, begrüße ich die Entscheidung des Bundestages, die PID zu entkriminalisieren. Doch wenn er dies schon tut, sollte er auch offen und ehrlich sein und sich nicht hinter leeren Phrasen verstecken. Die intellektuelle Redlichkeit gebietet es zuzugeben, dass menschliches Leben in diesem Land eben nicht "vom Zeitpunkt der Befruchtung an" unter dem rechtlichen Schutz des Staates steht.
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