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Kommentare - - Seite 664

Ihre Beiträge sind uns willkommen! Schreiben Sie uns Ihre Fragen und Anregungen, Ihre Kritik oder Zustimmung. Wir veröffentlichen hier laufend Ihre aktuellen Zuschriften.
  • Schöne Idee - Aber die traurige Realität macht sie obsolet

    23.07.2015, Steffen Seidel
    Die Kamera soll im Horn das Nashorns untergebracht werden. Sehr schön. Nur die Wilderer töten üblicherweise das Nashorn wegen seines Horns. Sie schneiden das Horn ab und nehmen es mit. Der Rest des Tieres interessiert nicht. Das Tier ist Tot, die Kamera ist immer weg oder Zerstört. Im Extremfall wird der Hubschrauber von den mit Maschinegewehren bewaffneten Wilderern vom Himmel geholt. Die Idee klingt zwar schön, die traurige Realität sieht aber anders aus.
  • Der Raum ist nicht fundamental

    23.07.2015, Martin Kober
    Zunächst möchte ich auf den Kommentar von Daniel Hage eingehen. Er hat vollkommen recht damit, wenn er das mir ebenfalls bekannte Zitat des in der Tat bedeutendsten Wissenschaftsjournalisten des zwanzigsten Jahrhunderts Hoimar von Ditfurth, dessen philosophischen Bedeutung man überhaupt nicht hoch genug einordnen kann, anführt, um der Smolinschen These, dass es keine über das Universums hinausgehende Realität geben kann, dezidiert zu widersprechen. Diese These Smolins ist in der Tat unsinnig. Mit seiner These, dass der Raum keine fundamentale Eigenschaft der Natur sei, hat er hingegen vollkommen recht. Die charakteristischste Eigenschaft der Quantentheorie ist ihre nicht-Lokalität, die sich beispielsweise in Spin-Spin-Korrelationen zeigt,
    also dem analogen Verhalten von Teilchen, die weit voneinander entfernt sind.
    Solche Phänomene lassen sich nur dann wirklich verstehen, wenn man sich darüber klar wird, dass auf einer fundamentalen quantentheoretischen Ebene noch keine räumlichen Kausalverhältnisse existieren. Die bewunderungswürdige Quantentheorie der Ur-Alternativen des großen Carl Friedrich von Weizsäcker trägt dieser Tatsache Rechnung, indem sie von der abstrakten Quantentheorie (allgemeine Dirac -von Neumannsche Formulierung) ausgehend die Existenz der physikalischen Objekte aus zweidimensionalen Zustandsräumen zu begründen versucht. Hierbei werden eben auf der fundamentalen Ebene genau keine räumlichen beziehungsweise feldtheoretischen Begriffe vorausgesetzt. Daher ist dieser Ansatz bezüglich seiner physikalischen Begrifflichkeit der Stringtheorie, die auf feldtheoretischen Begriffen basiert und daher keine korrekte Beschreibung der Natur auf fundamentaler Ebene darstellen kann, himmelweit überlegen. Wenn sich die Einsicht, dass der Raum keine fundamentale Realität ist, die Smolin hier äußert, unter den zeitgenössischen Theoretischen Physikern irgendwann herumsprechen sollte und man daraus die notwendigen Konsequenzen zieht, dann würde vielleicht Grund zu der Hoffnung bestehen, dass man den String-Unsinn sein lässt und sich endlich philosophisch tiefsinnigeren Ansätzen wie der erwähnten von Weizsäckerschen Theorie zuwendet.
  • Wo ist der Zusammenhang?

    22.07.2015, gdh
    In Kommentar Nr. 6 von "Bedem" heisst es (über meinen Kommentar):
    >>Der zweite Kommentar lenkt von dem erläuterten Problem mit den Standartkommentar ab dass Frauen ja auch "bösartig" seien.<<

    Tatsächlich habe ich nichts dergleichen geschrieben sondern mit der Bemerkung angefangen, dass ich davon ausgehe, dass der Gesetzentwurf geschlechtsneutral gemeint ist (also unabhängig davon gilt welches Geschlecht die Beteiligten haben). Nach dieser Klarstellung schreibe ich ausschließlich von "Menschen". Wo da jetzt der >>Standartkommentar ab dass Frauen ja auch "bösartig" seien<< versteckt sein soll, erschließt sich mir nicht.

    Hier zur Erinnerung nochmal die Frage, die ich anhand des Interviewtextes (etwas plakativ aber durchaus ernstgemeint) aufgeworfen habe:
    "Was ist, wenn zwei Menschen betrunken miteinander Geschlechtsverkehr haben und hinterher meinen, das in Wirklichkeit nicht gewollt zu haben? Haben sich dann beide strafbar gemacht?"

    Gerade das Ausnutzen von Trunkenheit um eine Person "in's Bett zu kriegen" ist ja nichts, was nur die Angehörigen eines Geschlechts tun könnten (oder würden). Sind Beide besoffen, darf man dann ja wohl fragen, wer wen ausnutzt...

    Und nochmal zur Klarstellung der Frage:
    Soll Geschlechtsverkehr mit Betrunkenen (oder sonstwie Berauschten) nun grundsätzlich verboten sein? Oder woran erkennt man, in welchen Fällen das eine strafbare Handlung darstellt?
  • Stichprobe viel zu klein

    22.07.2015, Steffen Seidel
    Eine Untersuchung von lediglich 4 Ureinwohnern ist eine erbärmlich kleine Stichprobe. Meines Wissens gab es allein in Südamerika mehr 'große' Volksgruppen.

    Die Inka haben haben zur besseren Unterwerfung und Kontrolle Bergstämme in den Dschungel umgesiedelt, Dschungelstämme dafür ins Gebirge. Sollten alle 4 Personen aus dem ehemaligen Einflussbereich der Inka stammen, könnten ihre Gemeinsamkeiten trotz erheblichen räumlichen Abstandes nichtssagend sein.

    Nicht zu vergessen, es gab ein großes, verzweigtes und wohl auch gut frequentiertes Handelsnetz, das sich über Mittel- und Südamerika und auch über die Dschungelgebiete von Amazonas und Orinoko erstreckte. Diesem entlang breiteten sich die von den Spaniern eingeschleppten Seuchen aus. Nach einigen Schätzungen waren mehr als 90% der Bevölkerung dadurch ausgerottet, bevor die ersten Europäer diese Gegenden betraten. Wie viele Völker davon waren evtl. anderen Ursprungs?

    Auch in östlichen Nordamerika teilten etliche Stämme oder gar kleine Völker dieses Schicksal.

    Da es bei den Mandan (Nordamerika, als Sioux-Verwandtschaft angenommen durch verseuchte Decken weitgehend ausgerottet) viele Blondhaarige, mit blauen Augen gab, und man einen mittelalterlichen Kontakt mit Wikingern ausschließen will, könnte es sich bei ihnen um ein eigenständiges Volk handeln. (Außer den bei Wikipedia angegebenen Autoren gab es noch Missionare, denen auffiel, dass ihr heiliges Zeichen ein Kreuz war.) 1837 wurden noch 100 -150 gezählt, von einmal etwa 15.000) Es soll wieder über 300 Nachfahren geben. Wurde einer davon untersucht?

    Auch den Chachapoya, die Jahrzehnte lang den Inka (die sie angeblich fürchteten) widerstanden hatten, ist es ähnlich ergangen. (Sie hatten den Spaniern wohl noch über 10.000 Krieger zum Kampf gegen die Inka unter Atahualpa zur Verfügung gestellt.) Sie auch sie waren gutteils blond bis rotblond und blauäugig. Stammten sie teilweise von Kelten ab (so eine Hypothese), oder waren sie ein eigenständiges Volk? Als die Inka sie umsiedelten waren es wohl 500.000 heute gelten sie als weitgehend ausgerottet. Ein Filmbericht im Fernsehen zeigte aber eine ganze Reihe blonder, blauäugiger Leute im ehemaligen Inkagebiet. Wurde davon einer untersucht?

    Südamerika ist groß und es gibt immer noch isoliert lebender Stämme. Bei einer Stichprobe von mehr als 2000 Ureinwohnern, aus den verschiedensten Gebieten unter besonderer Berücksichtigung kleiner noch weitgehend isoliert lebenden Stämme, lässt sich vielleicht eine Signifikanz erkennen. 4 Personen, das halte ich für gewürfelt. Für diese 4 stimmen die Erkenntnisse vermutlich, aber eine Aussagekraft für ganz Amerika sehe ich nicht. In Südamerika sollen bei Ankunft der Spanier 6 Millionen Menschen gelebt haben. Zugespitzt: 4 Personen aus 6 Millionen, das ist eher ein schlechter Scherz.

    Außerdem, wieso sprachen etliche nordamerikanische Indianerstämme die gleiche Sprache wie die Basken (wie auch Georgier oder die Ainu auf Okinawa) ? (Alles von Jesuiten glaubhaft schriftlich berichtet.) Früher so bekannt, dass sogar ein Western darüber gedreht wurde. Bei einer Verwandtschaft der Cloviskultur und den Vorfahren der Basken plausibel, besonders da beide auch die gleiche Art Speerspitzen benutzten. Nur diese Beiden!

    Die Annahme einer Einwanderung durch mehrere Bevölkerungsgruppen zu verschiedenen Zeiten ist noch lange nicht vom Tisch.
  • Strafrecht und "Einvernehmlich"

    22.07.2015, Sikasuu
    Ok, die Argumentation ist teilweise einleuchtend wir aber nur schwer Rechtlich zu regeln sein!
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    Wie wende ich die z.b. auf ANDRER Beeinträchtigungen geschlechtsunabhängig an?
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    Gibt es einen Unfall der "einvernehmlich" ist? Eine andere Straftat bei der Gewalt angewendet oder auch angedroht, vielleicht nur subjektiv erahnt wird?
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    Da werden Begriffe und Möglichkeiten ins Strafrecht eingeführt, die dessen Systematik massiv aufweichen.
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    Wie soll ein "potentielle" Täter, der natürlich nur ein Mann sein kann, das Frauen so etwas auch nur denken ist unmöglich :-(( , unterscheiden zw. Ja und Nein?
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    Unterscheiden ob die Partnerin nach 1 Glass Bier so unter Dogen steht, das sie nicht mehr klar denken kann. Gibt es jetzt dafür auch Promillegrenzen usw.
    .
    Ernsthaft sehe ich demnächst eine sich anbahnende zwischenmenschlich Beziehung so ablaufen:
    Notarielle Bestätigung der Zustimmung,
    Promille- und Drogentest!
    Zur Beweissicherung Aufzeichnung des gesamten Vorgangs in Bild und Ton mit ausführlichen Erörteungen zw. den Partnern, das der nächste Schritt vollkommen bejaht wird.
    .
    Klar müssen ALLE (nicht nur Frauen) gegen potentielle gewaltsame Handlungen geschützt werden. Ist das aber schon Gewalt, wenn z.b. Die Frau, oder der Freund droht aus der gemeinsamen Wohnung aus zu ziehen, (eine nicht unerhebliche finanzielle Bedrohung für den da bleibenden) oder das Auto nicht mehr zu teilen (massive Einschränkung der persönlichen Mobilität)
    .
    Allein schon " dann gehst du zu Fuss aus der Dikso nach Hause..." ist die ausübung einer Machtposition die..... (Bemerkt den niemend die Fallen???)
    .
    Hier wird OHNE viel Rechtssinn, etwas strafrechtlich zu lösen versucht, das im "kulturellen" angesiedelt ist.
    .
    Strafrechlich ist dieser Bereich gar nicht zu lösen und die angestrebten Lösungen öffenen Willkür "Tür und Tor" (Vergl. dazu Schweden: Einvernehmlicher GV wird Tage später zu Vergewaltigung weil einem der Partner Zweifen gekommen sind!)
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    Diesen Ansatz halte ich für eine grosse Falle im Strafrecht!
    .
    Brummt
    Sikasuu
  • Nein ist Nein, der größte Unsinn.

    22.07.2015, Ben
    "Die Istanbul-Konvention schreibt in Artikel 36 vor, dass alle nicht einvernehmlichen sexuellen Handlungen unter Strafe zu stellen sind. In diesem Zusammenhang schlage ich vor, dass "nicht einvernehmlich" zu bedeuten hat: "gegen den erklärten Willen". Das Schlagwort, unter dem diese Denkrichtung geführt wird, heißt: "Nein ist Nein". Wenn also eine Person Ablehnung kommuniziert – sei es durch das Wort "Nein", sei es durch Weinen oder Sonstiges –, dann hat eine sexuelle Handlung meiner Meinung nach strafbar zu sein."

    Und es soll hier behauptet werden, dass dies noch nicht längst der Fall ist ?! Seit wann gilt denn weinen als Zuspruch für Sex etc.?

    Wozu ein bestehendes recht ordentlich funktionierendes Gesetzt überarbeiten, wenn die Vergewaltigungszahlen im Westen seit Jahren sinken?

    Das heißt demnächst jede, meist Frau, kann, wenn sie will jemanden verklagen der sie von einer Party nach Hause gebracht hat und verwöhnt hat. Und am nächsten morgen hat sie keine Lust mehr und behauptet vergewaltigt worden zu sein und sich auf Grund der ihr großzügig ausgegebenen Drinks an rein garnichts mehr erinnern zu können und das ja alles garnicht wollte. Wo soll sowas denn hinführen? Ganz abgesehen davon, dass man doch rein 0 Möglichkeiten hat im Nachinein zu klären was an besagtem Tag/Nacht gesagt wurde. Das angebcihe Opfer kann doch sagen nein gesagt zu haben oder nicht, wie will man so was denn feststellen?! Dieses Gesetzt benachteiligt Männer im ungeheuren Maße, sie müssen jetzt immer davon ausgehen, als potentielle Vergewaltiger zu gelten sobald sie mit einer angetrunkenen Frau auch nur flirten oder auf die Hüften fassen. Dies ist eine kranke Entwicklung des feministisch indoktrinierten Denkens mehr nicht. Lächerlich. Wenn man vergewaltigt wurde dann wurde man vergewaltigt, wenn nicht dann nicht. Dieses Nein ist Nein ist absolut in die Luft geblasen, absolut nicht überprüfbar, oder gar immer in jedem Fall anwendbar, da Nein besonders bei den meisten Frauen sehr oft auch JA bedeutet.
    PS: Es spielt absolut keine Rolle wie alt die Wurzeln einer Rechtssprechung sind. Sex und Vergewaltigung ist keine Erfindung der Neuzeit, und die Magna Carta hat auch schon eingiges auf dem Buckel, ist es deswegen auch komplett schlecht und umbaubedürftig?.

    Jeder mit common sense wird sich bei der nein ist nein , ja ist ja Thematik an den Kopf fassen müssen.
  • "hängt noch im Mittelalter fest"

    22.07.2015, Einar
    Man muss nicht immer gleich übertreiben!

    Somit schadet man mehr, als man sich zu nützen (Aufmerksamkeit) erhofft.
    Wer nicht weiß, was Deutsche Liebe ist, sollte sich hier einmal schlau machen.
    (Bitte nicht vom Titel irre machen lassen!)

    http://www.amazon.de/SCHWANZRASUR-oder-Brainstorming-eines-Rasenden-ebook/dp/B00PYJGS5I
  • Völlig korrekt. Entspricht aber nicht dem Zeitgeist!

    22.07.2015, Marc Hofer
    >>> Auch Frauen üben Gewalt aus, auch Frauen mißbrauchen Kinder, Recht und die gehobene Position als Mutter. Stellen Sie bitte die Frauen nicht pauschal als Engel dar, es widerspricht der Realität.<<<

    "Frauen schlagen mindestens so häufig zu wie Männer. ... Alle Studien belegen aber, dass Gewalt nichts typisch Männliches ist, sondern dass Frauen wie Männer in Konflikten irgendwann mit Worten nicht mehr weiterkommen und stattdessen die Fäuste sprechen lassen. ... Und in der Kategorie der schweren Gewalt sind es Angriffe mit Messern, Schlagen, Würgen, Boxen mit der Absicht, den anderen körperlich zu verletzen etc. Auch in der Unterscheidung von schweren und leichten Gewaltformen besteht zwischen Männern und Frauen Symmetrie – eben kein Unterschied."

    http://www.welt.de/debatte/article10847107/Frauen-schlagen-mindestens-so-haeufig-zu-wie-Maenner.html

    SUMMARY: This bibliography examines 286 scholarly investigations: 221 empirical studies and 65 reviews and/or analyses, which demonstrate that women are as physically aggressive, or more aggressive, than men in their relationships with their spouses or male partners. The aggregate sample size in the reviewed studies exceeds 371,600.

    http://web.csulb.edu/~mfiebert/assault.htm
  • Interessante Kommentare

    22.07.2015, Bedem
    Der erste Kommentar hat also Schwierigkeiten ein "Nein" zu akzentieren und möchte sich lieber darüber hinwegsetzen denn es wäre ja nicht so gemeint. Der zweite Kommentar lenkt von dem erläuterten Problem mit den Standartkommentar ab dass Frauen ja auch "bösartig" seien.

    Ist es so schwer einem Menschen aufgrund eines "falschen" Geschlechts Respekt zu erweisen?

  • Feedback

    22.07.2015, Antalolij Antonow
    Sehr geehrte Frau Wolfangel,

    einen derart guten Artikel habe ich lange nicht mehr gelesen. Überaus interessant. Vielleicht berichten Sie zukünftig noch intensiver über dieses Thema, würde mich sehr freuen.

    Freundlicher Gruß
    Antalolij Antonow
  • Und wo ist der Bezug oder der Vergleich mit dem Mittelalter ?

    22.07.2015, Ralf Bauer
    Reisserischer Aufmacher ... und dann juristisches Neukleinklein ... diesen Artikel hätte man sich sparen können. Der Bezug zum Strafrecht im Mittelalter fehlt komplett .... womit musste ein Vergewaltiger damals rechnen? Ich vermute, die Strafen waren drakonisch.
  • Nein heißt nicht unbedingt Nein

    22.07.2015, Marc Blesser
    "Nein" muß jede Frau sagen, die nicht als "Schlampe" gelten will. Also kann es auch "kommt darauf an..." heißen, z.B. "...wieviel Geld du hast", "...wie gebildet du bist", "...wie groß dein Schwanz ist", "...ob du treu bist" oder "...ob du Kinder willst". Würden Sie bitte in Ihren wunderbaren Paragraphen noch mit aufnehmen, daß es der Frau verboten ist, Spielchen mit den Männern zu treiben? Wo ist der Passus, der die Männer vor bösartigen Falschaussagen der Frauen schützt? Gehört das nicht zu einem Rechtsstaat? Auch Frauen üben Gewalt aus, auch Frauen mißbrauchen Kinder, Recht und die gehobene Position als Mutter. Stellen Sie bitte die Frauen nicht pauschal als Engel dar, es widerspricht der Realität.
  • Da fehlt aber etwas

    22.07.2015, Bettina
    Was nicht im Interview erscheint ist die Problematik des "Nein heißt nicht immer dauerhaft Nein", was z.B. in der Zeit von Herrn Prof. Fischer einmal sehr gut zerlegt wurde. Da geht es niht darum, dass das "Nein" dann ignoriert und Gewalt angewandt wird, usw, es geht insbesondere darum, dass Menschen ihre Meinung ändern, was z.B. gerade im sexuellen Bereich öfter vorkommt. Das banale Beispiel wäre z.B. die Szene aus "Mondsüchtig", in der die ältere Dame ihrem Gatten sagt "was willst du? Nein..." und dabei doch recht lustig kichert. Das heißt, in diesem Fall ist das "Nein" eben kein ernstgemeintes Nein. Das würde man in funktionierenden Beziehungen ja auch bemerken, wenn es ernstgemeint ist, nur würde man dafür letztendlich das "Nein" dann eben ggf. ignorieren müssen um zu testen "war das nun Spielerei oder nicht". Die "Nein, nein, doch..."-Spiele sind ja in vielen Beziehugen auch Bestandteil des Zusammenlebens und sid auch Teil der spielerischen Beziehungsstruktur, die eben nicht nur aus "Entschuldigung, f***?" "Ja, aber ich hab nur zehn Minuten Zeit." besteht. Wie in vielen nicht sexuellen Bereichen gibt es auch im sexuellen Bereich eben auch den Fall, in dem sich Menschen zwar anfangs mit "Nein" äußern, aber letztendlich dann doch überreden lassen. Würde jetzt "Nein heißt Nein" wirklich komplett umgesetzt werden, wäre jedes "Wirklich nicht?", verbunden z.B. mit Streicheln usw. schon als Belästigung oder Nötigung angesehen werden können. Frauen wie auch Männer müssten insofern dann die Verführungsspielchen vergessen und würden auf "Na, wollen wir uns nicht eine nette Nacht machen?" und die Antwort "Nein" mit "Okay." reagieren, wobei dann erwartet wird, dass der Neinsager mitteilt, ob er von selbst seine Meinung geändert hat. Dies dürfte nicht nur zu den erwähnten Beweislastschwierigkeiten führen, sondern würde auch eine ganz neue Beziehungskultur erfordern.
  • Das mit Alkohol und Drogen klingt problematisch

    22.07.2015, gdh
    Das Interview lässt bei mir einige Fragen offen.

    Etwa heist es "Der Paragraph 179 schützt solche Personen besonders und soll jetzt weiter gefasst werden. In Zukunft soll er beispielsweise auch Frauen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, mit einschließen."

    Ich gehe erstmal davon aus, dass "Frauen" hier generisch gemeint ist und grundsätzlich Angehörige beiderlei Geschlechts meint (wenn nicht, wäre ich auf die Erklärung gespannt - die Häufigkeit, in der die Angehörigen der beiden Geschlechter Opfer werden kann ja keine Unterscheidung bei der Strafbarkeit rechtfertigen).

    Was ist, wenn zwei Menschen betrunken miteinander Geschlechtsverkehr haben und hinterher meinen, das in Wirklichkeit nicht gewollt zu haben? Haben sich dann beide strafbar gemacht?

    Oder ganz allgemein: Was muss man bei solchen Regeln vor dem Geschlechtsverkehr tun um sicher zu sein, dass man sich nicht strafbar macht (falls z.B. der Partner einen Sinneswandel hat und im Nachhinein eine Schutzlosigkeit durch Drogeneinfluss geltend macht)?

    "Nein heisst Nein" finde ich sofort einleuchtend (das Beweisproblem auch aber es gilt ja für alle Straftaten, dass sie in der Praxis nur verfolgbar sind, wenn Beweise vorliegen - ist also nichts neues). Allerdings lässt auch das einen großen Spielraum uneindeutiger Situationen: So kann bei grundsätzlich einvernehmlichem Geschlechtsverkehr ja schonmal ein Partner an irgendeiner Stelle (über eine ganz bestimmte Teilhandlung) sagen "das will ist nicht" oder "stopp" oder so. Wird diese Handlung dann unwidersprochen im weiteren Verlauf nochmal begangen, liegt dann eine Straftat vor?

    Bei [Menschen], "die sich aus Angst nicht wehren, weil sie also ein so genanntes "empfindliches Übel" fürchten" kann es ja auch nur darum gehen, ob ein Täter gewusst hat (oder hätte wissen müssen), dass der andere sowas fürchtet. Schließlich muss ausgeschlossen bleiben, dass man sich strafbar macht ohne das (zumutbar) vorher wissen zu können. In so fern habe ich (an der Stelle) nichts gegen die Formulierung, aber erwarte mir (bei rechtsstaatlich einwandfreier Anwendung) auch wenig davon.
  • Ja heißt Ja

    22.07.2015, Keks
    Mit diesem Konzept würde jede sexuelle Handlung erstmal als eine Straftat angesehen werden und erst wenn beide eine, wahrscheinlich auch noch enthusiast vorzutragene, Zustimmung gegeben haben, wird diese Handlung legal.

    Für Sex in einer Beziehung scheint mir das unpraktikabel. Wahrscheinlich daten daher auch immer mehr Männer an den Unis der USA keine Kommilitoninnnen. Man hat dort schon zu viele Geschichten gehört, bei dem einvernehmlicher Sex nachträglich, also Monate oder Jahre danach, in denen beide teilweise noch mehrmals Sex miteinander hatten, von den Frauen in eine Vergewaltigung umgedeutet wurde. Ein faire Behandlung können die Männer bei den Uni-Tribunalen nicht erwarten und selbst wenn diese die Unschuld feststellen, ist deren gesellschaftliches Leben meistens zerstört.

    http://www.theatlantic.com/magazine/archive/2015/07/sex-on-campus-consent/395246/

    Das hier ist auch schön: Studenten sollen nur Aufgrund einer Beschuldigung als Vergewaltiger gebrandmarkt werden:

    http://reason.com/blog/2015/07/15/dc-legislators-want-to-brand-accused-stu

    Natürlich soll jeder Vergewaltiger gefasst werden und jedem klar sein dass das ein schweres Verbrechen ist, aber den Mann völlig rechtlos machen? Das kann es doch nicht sein?

    Das finde ich auch toll:

    "In Zukunft soll er beispielsweise auch Frauen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, mit einschließen. Und Frauen, die sich aus Angst nicht wehren, weil sie also ein so genanntes "empfindliches Übel" fürchten."

    Wie soll das bewiesen werden? Und wieso nur Frauen unter Drogeneinfluss? Kann der Mann sich besinnungslos saufen und ist immer noch voll verantwortlich für seine Handlung. Während die Frau nur ein Bier trinken muss und vor dem Gesetz ihre Zurechungsfähigkeit verliert? Denn so wird es in den USA an den Campus gehandhabt. Findet ihr das gerecht gegenüber den Männer?

    Übrigens:

    "In 40 % aller Sorgerechtsstreitigkeiten wird der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs erhoben. 95 % der in Sorge­rechts­streitig­keiten erhobenen Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs erweisen sich als falsch." - Prof. Siegfried Willutzki, Familienrichter und Vorsitzender des Familiengerichtstages

    Naja, das Anwält für diese Gesetzesänderung sind, kann ich mir gut vorstellen...

    Ich denke es wird nicht bei dem "Nein heißt Nein" bleiben. Das wird den feministischen Organisation, die hier in DE für das "Nein heißt Nein" kämpfen, nicht reichen. Erst wenn jeder Sex erstmal als eine Vergwaltigung angesehen wird, sind sie vielleicht zufrieden. So war es in den USA und so ist es jetzt nun auch in GB. Warum sollte es in DE anders werden?

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