Sexualstörungen: Wenn die Lust zur Last wird
In beiden Diagnosesystemen wird eine Störung unter zwei Voraussetzungen festgestellt: zum einen, wenn jemand andere Personen schädigt, indem er entsprechend seiner Neigungen handelt: im Fall der Pädophilie ein Kind (siehe G&G 9/2005, S. 46) oder bei Exhibitionismus beispielsweise Passanten. Zum anderen, wenn ein Betroffener sich durch seine erotischen Vorlieben sozial, beruflich oder in anderen Lebensbereichen massiv beeinträchtigt fühlt. Ausschlaggebend für eine Diagnose sind also nicht gesellschaftliche Moralvorstellungen, sondern ob man selbst oder jemand anderes unter bestimmten sexuellen Neigungen leidet. Ist dem nicht so, wird sogar bei extrem ausgefallenen Vorlieben keine Paraphilie diagnostiziert.
Weil Paraphilien unter bestimmten Umständen im Zusammenhang mit Straftaten stehen können, nehmen sie in der öffentlichen Wahrnehmung und auch in der Forschung großen Raum ein ...
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