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In diesem sehr guten Artikel ist von der Bindung der Theologie an den Glauben die Rede. Doch was ist mit der Bindung des Menschen an die Vernunft? Letztlich muss man immer als "Glaubender" anfangen. Zwar gibt es außerhalb der Theologie ein größeres Widerlegungspotenzial, aber ganz ohne Grundannahmen kommt niemand aus und in diesem Punkt treffen sich Vernunft und Glaube in ihrem wahrem Wesen. Eine Annahme ist dann quasi ein "vernünftiger Glaube". Denn Glauben kann ich nicht widerlegen, auch nicht die Vernunft, wohl aber den "vernünftigen Glauben". Zweifellos sind dies Parallelen zum Bayesschen Wahrscheinlichkeitsbegriff, der schon einmal in Spektrum der Wissenschaft dem Falsifikationismus gegenübergestellt wurde. Tatsächlich ergänzen sich wohl beide Prinzipien in der wissenschaftlichen Arbeit. Inwieweit Theologie nun den harten Kriterien einer Wissenschaft entspricht (auch bezüglich ihrer eigenen Wissenschaftsauffassung) ist wohl kaum endgültig zu entscheiden.
Ein Satz hat mir allerdings besonders gefallen, dem ich nur voll zustimmen kann. "Eine Theologie, die sich tagtäglich der universitären Auseinandersetzung stellen muss, ist für unsere Gesellschaft allemal besser als eine Theologie in einer abgeschotteten Sonderwelt aus Fideismus, Biblizismus, Kreationismus, Traditionalismus oder gar Fundamentalismus."
Ich stimme vollkommen mit Herrn Kempen überein, dass ein verantwortungsvoller Umgang mit Nachwuchsforschenden und -lehrenden notwendig ist, notwendig wäre - jedoch ist ein solcher nicht in Sicht. Im Gegenteil. Die fast grenzenlose Vertragsfreiheit, die das WissZeitVG schafft - nämlich die Freiheit des Arbeitgebers Hochschule, einen Vertrag zu gewähren oder eben nicht, und die Freiheit, ihn ohne jegliche Begründung auf ganz willkürlich kurze Zeitspannen zu terminieren, haben zum derzeitigen Zustand maximaler beruflicher Unsicherheit einer ganzen Generation junger und inzwischen auch mitteljunger/mittelalter WissenschaftlerInnen geführt. Nebeneffekt: Kinder bekommt diese Generation auch kaum mehr - sie kann ihnen keine Zukunft bieten.
Hinzu kommt, dass die Hochschulen die unbefristeten Verträge fürchten wie der Teufel das Weihwasser. Es mache sie unflexibel, verkruste sie, schade der Forschung, der Lehre, lege sie auf Jahrzehnte fest usw.
Eine Ursache für den verantwortungslosen Umgang ist leider auch die zunehmende Autonomie von Hochschulleitungen gegenüber ihren Hochschulen. Autonomie bedeutet v. a. auch Budgetverteilungshoheit gegenüber der geleiteten Hochschule. Dieses Budget ist oft durch keinen verlässlichen Stellenplan mehr strukturiert. Für immer kürzer werdende Zeitperioden werden Mittel auf Fächer verteilt, die ihrerseits im Fluss sind und Pseudo-"Marktgesetzen" folgen müssen (politisch gesetzten Subventions-Parametern).
Ein Professor, dem von der Hochschulleitung Geld für eine Mitarbeiterstelle lediglich für zwei Jahre zur Verfügung gestellt wird, um ein Drittmittelprojekt zu generieren, wird einen noch kürzeren Vertrag schließen wollen, um kein "Risiko" einzugehen. Das missachtet gänzlich die Bedürfnisse des Mitarbeiters nach verlässlicher Perspektive (verlässlich kann bedeuten: Zeitraum, der notwendig ist, um eine Promotion zuwege zu bringen). Die Verantwortungslosigkeit liegt jedoch bei der verteilenden Stelle, die ihm das Geld nicht verlässlich zur Verfügung stellt.
Hinzu kommt, dass immer größere Anteile der Budgets den Hochschulen nur befristet zur Verfügung gestellt werden. Dass dies bei "echten" Drittmitteln so ist, ist allgemein akzeptiert - Hochschulen machen Forschung und Entwicklung für die Industrie, die sich keine eigene FuE-Abteilung leisten kann/will. Dass jedoch auch Steuermittel in immer größerem Umfang nur befristet an die Hochschulen gegeben werden - in Form von Töpfen, Sonderprogrammen, Exzellenz- und sonstigen Initiativen, Projekten und Wettbewerben verschiedenster Art - schafft in den Hochschulleitungen und Personalabteilungen das Bedürfnis, zu befristen bis hin zu den Hausmeistern (vielleicht wird das Laborgebäude ja wieder aufgegeben) und den Sekretariaten (das Forschungsgebiet, das Kolleg, XY könnte wieder geschlossen, die Professur nicht nachbesetzt werden). Dieses durch Unsicherheit der Finanzierung geschaffene maßlose Bedürfnis nach Flexibilität trifft natürlich in weit höherem Maß noch die WissenschaftlerInnen im Mittelbau und beginnt auch Auswirkungen auf die Professuren zu zeigen. (Neuerdings werden manche Verträge auch datiert auf das Ende der Legislaturperiode - bestimmte Finanzierungsarten könnten dann ja wieder wegfallen...)
Zum flexiblen Befristen wird jedes Gesetz genutzt, das dafür herhalten kann, auch das "Teilzeit- und Befristungsgesetz", das es ermöglicht, Lehrende an Hochschulen für zwei Jahre ohne Angabe eines Sachgrundes zu beschäftigen, jedoch nicht länger (sonst müssten die Verträge entfristet werden; dazu war die Regelung eigentlich gedacht, sie wird jedoch in Hochschulen niemals so angewendet, jedenfalls nicht im Wissenschaftsbereich).
Der Grund der Misere des Nachwuchses ist sicherlich nicht nur die - willkürliche - Begrenzung der Möglichkeit, mit Fristvertrag in Hochschulen zu arbeiten. Die 12-Jahres-Regel ist auch zu sehen als der - klägliche, fehlgeschlagene - Versuch, den Befristungsmissbrauch an den Hochschulen wenigstens zeitlich zu begrenzen und danach zum Abschluss von Dauerverträgen zu zwingen. (Dass in die 12 Jahre, die für eine wiss. Qualifizierung zur Verfügung stehen, alle anderen befristeten Verträge einbezogen werden, die zum Teil gar keine Möglichkeit zur Weiterqualifizierung bieten, ist ein schrecklicher Irrtum des Gesetzgebers - er wusste da ganz offensichtlich nicht, was er anrichtete!)
So hängt in einer Gemengelage aus befristeten Finanzierungen, inadäquaten gesetzlichen Grundlagen, oft unverantwortlich handelnden "autonomen" Leitungen, machtlosen Gewerkschaften (denen nur das Wort, der Appell zur Verfügung steht, weil der Gesetzgeber sie via Gesetz vom Verhandlungstisch ausgeschlossen hat - Tarifsperre), und der gesellschaftlich akzeptierten Überzeugung, "dass Drittmittel gut sind", auch wenn es Steuermittel sind, sehr vieles zusammen.
Fazit: Wo Worte und Appelle der Wohlmeinenden und Klarsichtigen nicht wirksam sind, müssen zwingende Regelungen geschaffen werden.
Ich meine, dass man damit "klein anfangen" soll. Das Klima durch Appelle ändern ist das eine. Das andere wäre die Klarstellung:
1. Promotionsverträge werden vom WissZeitVG gedeckt, sie müssen jedoch promotionsadäquate Laufzeiten haben, z. B. "mindestens drei Jahre mit der Möglichkeit der Verlängerung" (Änderung des WissZeitVG).
2. Bei Drittmittelverträgen muss die Vertragslaufzeit mindestens der Projektlaufzeit entsprechen (Änderung des WisszeitVG).
3. Stellen, auf denen schwerpunktmäßig Lehre oder Hochschulmanagement erbracht wird, können nicht befristet werden, außer nach allgemeinem Arbeitsrecht (Klarstellung im WissZeitVG).
4. Auf die Länder und auf die "autonomen" Hochschulleitungen muss politisch eingewirkt werden, dass sie für den mittleren Kernbereich von Lehre und Forschung einen lehrenden und forschenden Mittelbau auf unbefristeten Stellen schaffen: Akademische Räte/Rätinnen, StudienrätInnen im Hochschuldienst. Diese Stellen haben sich an den nordrhein-westfälischen Neugründungen sehr bewährt - jedoch fielen auch hiervon die meisten der Flexibilisierung zum Opfer.
5. Die Tarifsperre im WisszeitVG ist nicht mehr angemessen, sie muss gestrichen werden.
So ehrenwert die Vorhaben immer wieder sind, Vernunft und Glaube oder Religion und (Natur-)wissenschaft an ihrem jeweils aktuellen Stand zu vergleichen, vielleicht in der Hoffnung eine Seite habe einen entscheidenden Fortschritt gemacht, so unnötig sind sie auch.
Denn wenn es einen allmächtigen Gott gibt, dann sollte er auch allmächtig sein dürfen. Das heißt zum Beispiel, die Physik, die Wissenschaften und die Logik als Ganzes können im Numinosen enthalten sein, etwa als das, was dem Menschen überhaupt erkennbar ist, aber kaum umgekehrt.
Ein solcher Gott kann Schöpfer und Geschöpf, kausal und akausal, logisch und unlogisch gleichermaßen sein. Das ist die Crux der Vernunft und somit steht leider nicht der Gläubige im täglichen Spannungsfeld, sondern der Wissenschaftler oder der Philosoph, der im immer dichter werdenden Netz der menschlichen Erkenntnis, versucht einen letzten Rest an vernünftigen Argumenten für oder wider einer Gottesexistenz zu behalten.
haben Sie vielen Dank für Ihren interessanten Kommentar zu meinem Beitrag. Der Deutsche Hochschulverband vertritt die Position, dass das Befristungsrecht in der Wissenschaft auch der Erneuerungsfähigkeit der Hochschulen dienen muss. Andererseits muss aus wettbewerblichen Gründen gewährleistet sein, dass der Beruf des Wissenschaftlers eine verlässliche Perspektive hat und attraktiv ist.
Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz bietet hierzu aus rechtlicher Sicht durchaus einen geeigneten Rahmen. Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz ist bei den Arbeitgebern – den Hochschulen und Forschungseinrichtungen – ein akzeptiertes Instrumentarium. Die Nachwuchswissenschaftler erachten den Befristungsrahmen dann als ausreichend, wenn ihnen neben der Erbringung von wissenschaftlichen Dienstleistungen ausreichend Gelegenheit von den fachvorgesetzten Hochschullehrern für die eigene Qualifizierung gegeben wird. Der Deutsche Hochschulverband hat auch im Rahmen der von der Hochschul-Informations-System GmbH (HIS) durchgeführten Evaluation des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) eine Stellungnahme abgegeben. Ich möchte Ihnen die wesentlichen praktischen und rechtlichen Verbesserungsvorstellungen darlegen, die der Deutsche Hochschulverband im Rahmen der durchgeführten Evaluation des BMBF zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz geäußert hat:
1. Es ist ein verantwortungsvoller Umgang der Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz gefordert. Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz bietet aufgrund der sachgrundlosen Befristung durchaus das rechtliche Instrumentarium, befristete Arbeitsverträge mit Nachwuchswissenschaftlern zur Qualifizierung abzuschließen. Erschreckend ist, dass – und dies ist auch ein Evaluationsergebnis von HIS – ca. 53 Prozent der befristeten Arbeitsverträge eine Laufzeit von unter einem Jahr aufweisen. Mit dieser kurzen Laufzeit ist die Attraktivität der Beschäftigungsverhältnisse für den Nachwuchs in der Wissenschaft nicht gegeben. Der rechtliche Rahmen, den das Wissenschaftszeitvertragsgesetz für die Befristung von Arbeitsverträgen aufzeigt, muss im Rahmen der den Hochschulen und Hochschullehrern obliegenden Fürsorgepflichten für das Nachwuchspersonal noch intensiver genutzt werden. In jedem Fall sollte geprüft werden, ob nicht auch längere Laufzeiten aufgrund der vorhandenen Haushaltsstellen oder Drittmittel zulässigerweise abgeschlossen werden können. Unbedingt notwendig ist auch die Verbesserung der Grundfinanzierung der Hochschulen und Forschungseinrichtungen durch die Länder und den Bund, um am Wissenschaftsstandort Deutschland auch zukünftig auf hohem Niveau Forschung und Nachwuchsförderung betreiben zu können.
Die familienfreundliche Regelung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes, wonach die Höchstbefristungsdauer von 12 bzw. 15 Jahren im Bereich der Medizin für das wissenschaftliche und künstlerische Personal bei Betreuung eines oder mehrerer Kinder unter 18 Jahren um zwei Jahre je Kind verlängert werden kann, muss von den Einrichtungen noch wesentlich intensiver genutzt werden. Bisher wird nur ein gutes Prozent aller befristeten Arbeitsverträge aufgrund der familienfreundlichen Regelung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes geschlossen.
2. Vor dem Hintergrund der Föderalismusreform hat der Gesetzgeber im Wissenschaftszeitvertragsgesetz darauf verzichtet, die Personalkategorien der Nachwuchswissenschaftler explizit festzulegen. Der Bundesgesetzgeber vertritt die Auffassung, dass dies nunmehr die Aufgabe der jeweiligen Hochschulgesetzgeber sei. Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz spricht daher bezüglich des personellen Anwendungsbereiches nur vom „wissenschaftlichen und künstlerischen Personal mit Ausnahme der Hochschullehrer“. Dieses Tatbestandsmerkmal bereitet den Hochschulen und Forschungseinrichtungen bei der Anwendung erhebliche Probleme. So müssen diese in jedem Einzelfall die Anwendung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes anhand des Arbeitsverhältnisses und des übertragenen Aufgabenbereiches bestimmen. Nur wenn die übertragenen wissenschaftlichen und künstlerischen Dienstleistungen des Personals auch zur Qualifizierung geeignet sind, ist der Anwendungsbereich des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes eröffnet. Die Ermittlung des personellen Anwendungsbereiches des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes muss sich aber – um Transparenz und Rechtssicherheit für die Nachwuchswissenschaftler und für die Hochschulen und Forschungseinrichtungen zu erreichen – direkt aus dem Gesetzeswortlaut ergeben. Hier muss also der Gesetzgeber noch dringend nachbessern.
Zu Ihrer weiteren Frage der „Befristungsketten“ möchte ich darauf hinweisen, dass das Wissenschaftszeitvertragsgesetz nur bei dem Abschluss befristeter Arbeitsverträge zur Anwendung kommt. Wird das wissenschaftliche und künstlerische Personal im Beamtenverhältnis auf Zeit beschäftigt, ergeben sich die Befristungsgrenzen aus dem jeweiligen Hochschul- und Beamtenrecht. Bei der Begründung der Beamtenverhältnisse auf Zeit ist häufig keine Höchstbefristungsgrenze – wie sie im Wissenschaftszeitvertragsgesetz beim Abschluss befristeter Arbeitsverträge vorgesehen ist – zu beachten.
Ich wollte noch hinzufügen, dass keineswegs jeder Professor werden will. Es wäre gut, an der Uni mehr "Studienratstellen" einzuführen - feste Stellen für lecturer, wie auch in England praktiziert. Der so genannte "Mittelbau" wird an der Uni jedoch zunehmend abgeschafft. Bald kann man dort nur noch Professor oder Hausmeister werden, wenn man eine Perspektive haben will.
Der Schlusssatz: „Eine Religion, deren Gott vom Wesen her vernünftig ist, wird sozusagen von ihrer höchsten Instanz her auf ein positives Verhältnis zur Vernunft festgelegt.“ Damit ist dieser Gott beliebig, quasi eine Erfindung, die mit der Zeit evoluiert! Das ist keine solide Basis für eine Religion… Es widersprich sogar jedem theologischen Gedanken. Wenn es keinen Gott gibt, dann ist jede Form von Theologie und Glauben Unsinn, weil Zeit- und Geldverschwendung. Und wenn es einen Gott gibt, dann ist dieser nicht diskutier- und auch nicht interpretierbar. Wenn es z. B. heißt „du sollst nicht töten“, dann ist das eine unverrückbare Voraussetzung für das Himmelreich. Dieser Gott wird, zu gegebener Zeit, entscheiden, ob ich in den Himmel komme oder nicht. Es gibt keine „Cheats“, nach der Art „ich habe mir meinen Glauben nach Abwägung dieses und jenes zurechtgebogen“. Wir meinen zwar, dass wir diesem Gott ins Handwerk pfuschen können. Aber Glaube macht nur Sinn, wenn diese Einschätzung fehlerhaft ist. Warum soll ich denn bitteschön religiös sein, wenn ich doch weiß, dass ich egal was ich tue in den Himmel komme, weil mein Glaube meiner Vorstellung entspricht? Die Vernunft spielt im Glauben keine Rolle. Ein Christlicher Frühling, der mehr Vernunft im Glauben fordert, verdirbt jede Chance auf Erlösung. Unabhängig davon stellt sich auch die Frage, warum wir christlich geprägt sind. Die Religion soll doch auch Werte vermitteln und ein Leitfaden fürs Gute Leben sein. Wo aber bleibt die Glaubensbasis, wenn die Philosophie eines Gottes oder eines Jesus´ so sehr verwässert und mit eigenen, passenden Vorstellungen gespickt wird, dass am Schluss nur die Namen und die Gebete übrig sind? Uns geht es nur darum möglichst bequem in den Himmel zu kommen; Also machen wir den Glauben beliebig. Kurzum: Martin Luther hatte womöglich doch recht!
Die folgenden Sätze wirken abstrakt und theoretisch "Bestimmte Kernaussagen werden in Formeln übersetzt und bilden gemeinsam mit geeigneten Hintergrundannahmen und entsprechender Logik eine formale Theorie. Von dieser lässt sich durch Angabe eines Modells zeigen, dass sie widerspruchsfrei ist." Das Trimöb (Möbiussches Dreikant) zeigt die Widerspruchsfreiheit anhand eines konkreten geometrischen Körpers. http://www.unibuchladen.de/trimoeb http://www.spektrumdirekt.de/sixcms/list.php?page=fe_seiten&article_id=773622&skip=0
16.12.2011, Anonym (bitte beim nächsten Mal Namen eingeben)
Die eingehende Untersuchung und Beantwortung der Frage "warum" ich die Annahme eines "Gärtners" brauche, würde den ganzen restlichen Artikel überflüssig machen. Ich persönlich glaube an die Existenz des Spaghettimonster und bin damit ein Pastafari. Der wissenschaftlich Nachweis zur Existenz unseres Gottes und den Glaubensinhalten kann auf Wikipedia nachgelesen werden.
Dies ist ein ganz hervorragender Artikel, der das Spannungsverhältnis von (religiösem) Glauben und Vernunft bzw. (empirischem) Wissen auf den Punkt bringt. Zurecht wird die herausragende Rolle des Theodizeeproblems betont. Dieses ist die entscheidende Schwierigkeit für jede Form von Theismus, die die Existenz eines gerechten oder gar barmherzigen Gottes behauptet. Dazu noch ein Wort zur free will defence, dem wohl häufigten Versuch, das Problem zu lösen: Es gibt viele Übel, so wird von theistischer Seite behauptet, die von Menschen verursacht sind. Aber Gott griffe deshalb nicht ein, weil ER die Freiheit der Menschen respektiere. Aber warum respektiert der Allgütige die Freiheit der Täter und nicht der Opfer? KEIN gütiger Mensch, der die Macht dazu besäße, würde nicht sofort eingreifen, wenn wieder einmal Monster in Menschengestalt ihr Unwesen treiben.
Die christliche Religion als reine ethische Idee mit Jenseitsbezug lässt sich recht gut mit moderner Naturwissenschaft vereinbaren, wie am Beispiel der Jesuiten nachvollzogen werden kann, deren Mitglieder fast immer vorne in den Entwicklungen und nicht als Bremser mitmischten.
An der Geschichte dieses Ordens kann man aber auch ablesen, dass es bei der institutionalisierten Religion um etwas ganz anderes geht: um Ausübung von Macht, und zwar durchaus weltlicher. Die religiöse Gehirnwäsche setzt auf subtile Beherrschung des Einzelnen, die weltliche Macht auf physische Präsenz. Dass letztendlich die weltliche Macht das Sagen hat, liegt daran, dass Widersprüche zwischen Dogmen und Realität irgendwo auch ihre Grenze haben, wenn die Religion noch ernst genommen werden soll.
Diese ständige Diskussion über so genannte "heilige Bücher" gehört ebenfalls hierhin und ist das letzte Bollwerk, um vom Thema abzulenken. Die Bücher sind genauso wenig heilig wie Hitlers Mein Kampf oder Breiviks Begründung für seine Terrortaten und behandeln obendrein, wenn man mal genau hinschaut, sogar in weiten Teilen die gleichen Themen (s.z.B. Deschner, Kriminalgeschichte des Christentums).
Religion als Wissenschaft? Höchstens als Teilgebiet der Psychologie zum Thema unbewusste Manipultion.
Danke. Sehr umfassend. Mich würde weiterführend - und besonders im Blick auf manchen oben angedeuteten widersprüchlichen Sprachgebrauch - eine Differenzierung von Vernunft und Verstand interessieren. Also die Bedeutungsfelder beider Begriffe, die sich womöglich im Zug der Theologie- und Philosophiegeschichte verschoben haben. Vorschlag für eine Grobeinteilung: Verstand: intellektuelle Leistung(sfähigkeit). Vernunft: das, was unsere Werturteile und Entscheidungen bestimmt? Man kann ja z.B. fragen, ob es Vorhaben gibt, für die viel Verstand aufgebracht wird, die aber nicht vernünftig sind. Ja, und wohin gehört der Logos?
Die Forscher, die hierdurch wegfallen, fehlen auch in der Lehre und da ganz besonders. Hier werden alle, die sich über die Jahre qualifizieren, aus dem Job gedrängt, übrig bleiben Professoren und Studentische Hilfskräfte oder emeritierte Mitarbeiter, die an Stelle der jüngeren Kollegen die Lehre erledigen müssen. Dies gilt natürlich nicht für alle Fächer, aber besonders in der Medizin. Wo nur wenige Mediziner forschen, müssen sich die Biologen, Chemiker,... sehr lange einarbeiten, um die umfangreiche Lehre zu gestalten, was ihnen nie gedankt wird, sondern mit Hinweis auf Publikationen sogar noch vorgeworfen wird. Das fallende Niveau der Lehre wird bei uns durch Verpflichtung immer "klügerer" Studenten erkauft (NC=1), ob diese aber auch immer die besseren Ärzte sind??? Hierzu noch ein Link, auch von Heute: http://www.zeit.de/2011/50/C-Hochschule-Wissenschaftler
Die unter Punkt 11. veröffentlichte Reaktion von Herrn Bosswick spiegelt einen typischen Reflex von Gegnern der Kernenergie wider: Bisher war die Zeitschrift ja gut und publizierte auf einem hohen wisschenschaftlichen Niveau; aber wenn die jetzt veröffentlichte, natürlich nicht korrekt überprüfte und von Lobbygruppen beeinflusste, in ihrer Aussage unerwünschte Lesart des aktuellen Artikels nicht revidiert wird, leidet der Ruf der Zeitschrift, und sie wird zudem von diesem Leser eventuell auch durch Abokündigung abgestraft.
Zur Frage der Auswirkungen des Erdbebens auf das Kernkraftwerk gibt es keine neuen Erkenntnisse, die darauf hindeuten, dass es schon innerhalb der ersten Stunde nach Eintreffen der Flutwelle am Standort Fukushima Daiichi zu größeren sicherheitsrelevanten Schäden an den Anlagen gegeben hat. Dies wurde erst vor einigen Tagen erneut von einer vom Betreiber Tepco unabhängigen japanischen Expertenkommission bestätigt: Nicht das Erdbeben, sondern der Tsunami war die Hauptursache des Reaktorunfalls http://www.world-nuclear-news.org/RS_Earthquake_not_a_factor_in_Fukushima_accident_0212111.html
Warum kann ein Herr Bosswick, der als Diplom-Sozialwirt sicherlich nicht über die notwendige fachliche Qualifikation verfügt, um kerntechnische Sachverhalte richtig zu beurteilen, dies nicht zur Kenntnis nehmen? Weil er sich von Ideologien leiten lässt und aus seiner Perspektive nicht sein kann, was nicht sein darf?
sehr interessant!
17.12.2011, SanBindung des Menschen an die Vernunft?
16.12.2011, Werner GradwohlDoch was ist mit der Bindung des Menschen an die Vernunft? Letztlich muss man immer als "Glaubender" anfangen. Zwar gibt es außerhalb der Theologie ein größeres Widerlegungspotenzial, aber ganz ohne Grundannahmen kommt niemand aus und in diesem Punkt treffen sich Vernunft und Glaube in ihrem wahrem Wesen.
Eine Annahme ist dann quasi ein "vernünftiger Glaube". Denn Glauben kann ich nicht widerlegen, auch nicht die Vernunft, wohl aber den "vernünftigen Glauben".
Zweifellos sind dies Parallelen zum Bayesschen Wahrscheinlichkeitsbegriff, der schon einmal in Spektrum der Wissenschaft dem Falsifikationismus gegenübergestellt wurde. Tatsächlich ergänzen sich wohl beide Prinzipien in der wissenschaftlichen Arbeit.
Inwieweit Theologie nun den harten Kriterien einer Wissenschaft entspricht (auch bezüglich ihrer eigenen Wissenschaftsauffassung) ist wohl kaum endgültig zu entscheiden.
Ein Satz hat mir allerdings besonders gefallen, dem ich nur voll zustimmen kann.
"Eine Theologie, die sich tagtäglich der universitären Auseinandersetzung stellen muss, ist für unsere Gesellschaft allemal besser als eine Theologie in einer abgeschotteten Sonderwelt aus Fideismus, Biblizismus, Kreationismus, Traditionalismus oder gar Fundamentalismus."
an Herrn Kempen und Herrn Dahlem
16.12.2011, S. SchwantagHinzu kommt, dass die Hochschulen die unbefristeten Verträge fürchten wie der Teufel das Weihwasser. Es mache sie unflexibel, verkruste sie, schade der Forschung, der Lehre, lege sie auf Jahrzehnte fest usw.
Eine Ursache für den verantwortungslosen Umgang ist leider auch die zunehmende Autonomie von Hochschulleitungen gegenüber ihren Hochschulen. Autonomie bedeutet v. a. auch Budgetverteilungshoheit gegenüber der geleiteten Hochschule. Dieses Budget ist oft durch keinen verlässlichen Stellenplan mehr strukturiert. Für immer kürzer werdende Zeitperioden werden Mittel auf Fächer verteilt, die ihrerseits im Fluss sind und Pseudo-"Marktgesetzen" folgen müssen (politisch gesetzten Subventions-Parametern).
Ein Professor, dem von der Hochschulleitung Geld für eine Mitarbeiterstelle lediglich für zwei Jahre zur Verfügung gestellt wird, um ein Drittmittelprojekt zu generieren, wird einen noch kürzeren Vertrag schließen wollen, um kein "Risiko" einzugehen. Das missachtet gänzlich die Bedürfnisse des Mitarbeiters nach verlässlicher Perspektive (verlässlich kann bedeuten: Zeitraum, der notwendig ist, um eine Promotion zuwege zu bringen). Die Verantwortungslosigkeit liegt jedoch bei der verteilenden Stelle, die ihm das Geld nicht verlässlich zur Verfügung stellt.
Hinzu kommt, dass immer größere Anteile der Budgets den Hochschulen nur befristet zur Verfügung gestellt werden. Dass dies bei "echten" Drittmitteln so ist, ist allgemein akzeptiert - Hochschulen machen Forschung und Entwicklung für die Industrie, die sich keine eigene FuE-Abteilung leisten kann/will. Dass jedoch auch Steuermittel in immer größerem Umfang nur befristet an die Hochschulen gegeben werden - in Form von Töpfen, Sonderprogrammen, Exzellenz- und sonstigen Initiativen, Projekten und Wettbewerben verschiedenster Art - schafft in den Hochschulleitungen und Personalabteilungen das Bedürfnis, zu befristen bis hin zu den Hausmeistern (vielleicht wird das Laborgebäude ja wieder aufgegeben) und den Sekretariaten (das Forschungsgebiet, das Kolleg, XY könnte wieder geschlossen, die Professur nicht nachbesetzt werden). Dieses durch Unsicherheit der Finanzierung geschaffene maßlose Bedürfnis nach Flexibilität trifft natürlich in weit höherem Maß noch die WissenschaftlerInnen im Mittelbau und beginnt auch Auswirkungen auf die Professuren zu zeigen. (Neuerdings werden manche Verträge auch datiert auf das Ende der Legislaturperiode - bestimmte Finanzierungsarten könnten dann ja wieder wegfallen...)
Zum flexiblen Befristen wird jedes Gesetz genutzt, das dafür herhalten kann, auch das "Teilzeit- und Befristungsgesetz", das es ermöglicht, Lehrende an Hochschulen für zwei Jahre ohne Angabe eines Sachgrundes zu beschäftigen, jedoch nicht länger (sonst müssten die Verträge entfristet werden; dazu war die Regelung eigentlich gedacht, sie wird jedoch in Hochschulen niemals so angewendet, jedenfalls nicht im Wissenschaftsbereich).
Der Grund der Misere des Nachwuchses ist sicherlich nicht nur die - willkürliche - Begrenzung der Möglichkeit, mit Fristvertrag in Hochschulen zu arbeiten. Die 12-Jahres-Regel ist auch zu sehen als der - klägliche, fehlgeschlagene - Versuch, den Befristungsmissbrauch an den Hochschulen wenigstens zeitlich zu begrenzen und danach zum Abschluss von Dauerverträgen zu zwingen. (Dass in die 12 Jahre, die für eine wiss. Qualifizierung zur Verfügung stehen, alle anderen befristeten Verträge einbezogen werden, die zum Teil gar keine Möglichkeit zur Weiterqualifizierung bieten, ist ein schrecklicher Irrtum des Gesetzgebers - er wusste da ganz offensichtlich nicht, was er anrichtete!)
So hängt in einer Gemengelage aus befristeten Finanzierungen, inadäquaten gesetzlichen Grundlagen, oft unverantwortlich handelnden "autonomen" Leitungen, machtlosen Gewerkschaften (denen nur das Wort, der Appell zur Verfügung steht, weil der Gesetzgeber sie via Gesetz vom Verhandlungstisch ausgeschlossen hat - Tarifsperre), und der gesellschaftlich akzeptierten Überzeugung, "dass Drittmittel gut sind", auch wenn es Steuermittel sind, sehr vieles zusammen.
Fazit: Wo Worte und Appelle der Wohlmeinenden und Klarsichtigen nicht wirksam sind, müssen zwingende Regelungen geschaffen werden.
Ich meine, dass man damit "klein anfangen" soll. Das Klima durch Appelle ändern ist das eine. Das andere wäre die Klarstellung:
1. Promotionsverträge werden vom WissZeitVG gedeckt, sie müssen jedoch promotionsadäquate Laufzeiten haben, z. B. "mindestens drei Jahre mit der Möglichkeit der Verlängerung" (Änderung des WissZeitVG).
2. Bei Drittmittelverträgen muss die Vertragslaufzeit mindestens der Projektlaufzeit entsprechen (Änderung des WisszeitVG).
3. Stellen, auf denen schwerpunktmäßig Lehre oder Hochschulmanagement erbracht wird, können nicht befristet werden, außer nach allgemeinem Arbeitsrecht (Klarstellung im WissZeitVG).
4. Auf die Länder und auf die "autonomen" Hochschulleitungen muss politisch eingewirkt werden, dass sie für den mittleren Kernbereich von Lehre und Forschung einen lehrenden und forschenden Mittelbau auf unbefristeten Stellen schaffen: Akademische Räte/Rätinnen, StudienrätInnen im Hochschuldienst. Diese Stellen haben sich an den nordrhein-westfälischen Neugründungen sehr bewährt - jedoch fielen auch hiervon die meisten der Flexibilisierung zum Opfer.
5. Die Tarifsperre im WisszeitVG ist nicht mehr angemessen, sie muss gestrichen werden.
Sibylle Schwantag, GEW, Universität Siegen
Die Wahrheit und ihr Rest
16.12.2011, NuminologeDenn wenn es einen allmächtigen Gott gibt, dann sollte er auch allmächtig sein dürfen. Das heißt zum Beispiel, die Physik, die Wissenschaften und die Logik als Ganzes können im Numinosen enthalten sein, etwa als das, was dem Menschen überhaupt erkennbar ist, aber kaum umgekehrt.
Ein solcher Gott kann Schöpfer und Geschöpf, kausal und akausal, logisch und unlogisch gleichermaßen sein.
Das ist die Crux der Vernunft und somit steht leider nicht der Gläubige im täglichen
Spannungsfeld, sondern der Wissenschaftler oder der Philosoph, der im immer dichter
werdenden Netz der menschlichen Erkenntnis, versucht einen letzten Rest an vernünftigen Argumenten für oder wider einer Gottesexistenz zu behalten.
Antwort an Markus Dahlem
16.12.2011, Bernhard Kempenhaben Sie vielen Dank für Ihren interessanten Kommentar zu meinem
Beitrag. Der Deutsche Hochschulverband vertritt die Position, dass das
Befristungsrecht in der Wissenschaft auch der Erneuerungsfähigkeit der
Hochschulen dienen muss. Andererseits muss aus wettbewerblichen Gründen
gewährleistet sein, dass der Beruf des Wissenschaftlers eine
verlässliche Perspektive hat und attraktiv ist.
Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz bietet hierzu aus rechtlicher Sicht
durchaus einen geeigneten Rahmen. Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz
ist bei den Arbeitgebern – den Hochschulen und Forschungseinrichtungen –
ein akzeptiertes Instrumentarium. Die Nachwuchswissenschaftler erachten
den Befristungsrahmen dann als ausreichend, wenn ihnen neben der
Erbringung von wissenschaftlichen Dienstleistungen ausreichend
Gelegenheit von den fachvorgesetzten Hochschullehrern für die eigene
Qualifizierung gegeben wird. Der Deutsche Hochschulverband hat auch im
Rahmen der von der Hochschul-Informations-System GmbH (HIS)
durchgeführten Evaluation des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes im
Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) eine
Stellungnahme abgegeben. Ich möchte Ihnen die wesentlichen praktischen
und rechtlichen Verbesserungsvorstellungen darlegen, die der Deutsche
Hochschulverband im Rahmen der durchgeführten Evaluation des BMBF zum
Wissenschaftszeitvertragsgesetz geäußert hat:
1. Es ist ein verantwortungsvoller Umgang der Hochschulen und
Forschungseinrichtungen mit dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz
gefordert. Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz bietet aufgrund der
sachgrundlosen Befristung durchaus das rechtliche Instrumentarium,
befristete Arbeitsverträge mit Nachwuchswissenschaftlern zur
Qualifizierung abzuschließen. Erschreckend ist, dass – und dies ist auch
ein Evaluationsergebnis von HIS – ca. 53 Prozent der befristeten
Arbeitsverträge eine Laufzeit von unter einem Jahr aufweisen. Mit dieser
kurzen Laufzeit ist die Attraktivität der Beschäftigungsverhältnisse für
den Nachwuchs in der Wissenschaft nicht gegeben. Der rechtliche Rahmen,
den das Wissenschaftszeitvertragsgesetz für die Befristung von
Arbeitsverträgen aufzeigt, muss im Rahmen der den Hochschulen und
Hochschullehrern obliegenden Fürsorgepflichten für das Nachwuchspersonal
noch intensiver genutzt werden. In jedem Fall sollte geprüft werden, ob
nicht auch längere Laufzeiten aufgrund der vorhandenen Haushaltsstellen
oder Drittmittel zulässigerweise abgeschlossen werden können. Unbedingt
notwendig ist auch die Verbesserung der Grundfinanzierung der
Hochschulen und Forschungseinrichtungen durch die Länder und den Bund,
um am Wissenschaftsstandort Deutschland auch zukünftig auf hohem Niveau
Forschung und Nachwuchsförderung betreiben zu können.
Die familienfreundliche Regelung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes,
wonach die Höchstbefristungsdauer von 12 bzw. 15 Jahren im Bereich der
Medizin für das wissenschaftliche und künstlerische Personal bei
Betreuung eines oder mehrerer Kinder unter 18 Jahren um zwei Jahre je
Kind verlängert werden kann, muss von den Einrichtungen noch wesentlich
intensiver genutzt werden. Bisher wird nur ein gutes Prozent aller
befristeten Arbeitsverträge aufgrund der familienfreundlichen Regelung
des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes geschlossen.
2. Vor dem Hintergrund der Föderalismusreform hat der Gesetzgeber im
Wissenschaftszeitvertragsgesetz darauf verzichtet, die
Personalkategorien der Nachwuchswissenschaftler explizit festzulegen.
Der Bundesgesetzgeber vertritt die Auffassung, dass dies nunmehr die
Aufgabe der jeweiligen Hochschulgesetzgeber sei. Das
Wissenschaftszeitvertragsgesetz spricht daher bezüglich des personellen
Anwendungsbereiches nur vom „wissenschaftlichen und künstlerischen
Personal mit Ausnahme der Hochschullehrer“. Dieses Tatbestandsmerkmal
bereitet den Hochschulen und Forschungseinrichtungen bei der Anwendung
erhebliche Probleme. So müssen diese in jedem Einzelfall die Anwendung
des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes anhand des Arbeitsverhältnisses
und des übertragenen Aufgabenbereiches bestimmen. Nur wenn die
übertragenen wissenschaftlichen und künstlerischen Dienstleistungen des
Personals auch zur Qualifizierung geeignet sind, ist der
Anwendungsbereich des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes eröffnet. Die
Ermittlung des personellen Anwendungsbereiches des
Wissenschaftszeitvertragsgesetzes muss sich aber – um Transparenz und
Rechtssicherheit für die Nachwuchswissenschaftler und für die
Hochschulen und Forschungseinrichtungen zu erreichen – direkt aus dem
Gesetzeswortlaut ergeben. Hier muss also der Gesetzgeber noch dringend
nachbessern.
Zu Ihrer weiteren Frage der „Befristungsketten“ möchte ich darauf
hinweisen, dass das Wissenschaftszeitvertragsgesetz nur bei dem
Abschluss befristeter Arbeitsverträge zur Anwendung kommt. Wird das
wissenschaftliche und künstlerische Personal im Beamtenverhältnis auf
Zeit beschäftigt, ergeben sich die Befristungsgrenzen aus dem jeweiligen
Hochschul- und Beamtenrecht. Bei der Begründung der Beamtenverhältnisse
auf Zeit ist häufig keine Höchstbefristungsgrenze – wie sie im
Wissenschaftszeitvertragsgesetz beim Abschluss befristeter
Arbeitsverträge vorgesehen ist – zu beachten.
Mit besten Grüßen
Bernhard Kempen
Professor oder Hausmeister
16.12.2011, N. RuppVernunft? Beliebigkeit!
16.12.2011, Dominique BoursillonWenn es keinen Gott gibt, dann ist jede Form von Theologie und Glauben Unsinn, weil Zeit- und Geldverschwendung. Und wenn es einen Gott gibt, dann ist dieser nicht diskutier- und auch nicht interpretierbar. Wenn es z. B. heißt „du sollst nicht töten“, dann ist das eine unverrückbare Voraussetzung für das Himmelreich. Dieser Gott wird, zu gegebener Zeit, entscheiden, ob ich in den Himmel komme oder nicht. Es gibt keine „Cheats“, nach der Art „ich habe mir meinen Glauben nach Abwägung dieses und jenes zurechtgebogen“. Wir meinen zwar, dass wir diesem Gott ins Handwerk pfuschen können. Aber Glaube macht nur Sinn, wenn diese Einschätzung fehlerhaft ist. Warum soll ich denn bitteschön religiös sein, wenn ich doch weiß, dass ich egal was ich tue in den Himmel komme, weil mein Glaube meiner Vorstellung entspricht? Die Vernunft spielt im Glauben keine Rolle. Ein Christlicher Frühling, der mehr Vernunft im Glauben fordert, verdirbt jede Chance auf Erlösung.
Unabhängig davon stellt sich auch die Frage, warum wir christlich geprägt sind. Die Religion soll doch auch Werte vermitteln und ein Leitfaden fürs Gute Leben sein. Wo aber bleibt die Glaubensbasis, wenn die Philosophie eines Gottes oder eines Jesus´ so sehr verwässert und mit eigenen, passenden Vorstellungen gespickt wird, dass am Schluss nur die Namen und die Gebete übrig sind? Uns geht es nur darum möglichst bequem in den Himmel zu kommen; Also machen wir den Glauben beliebig. Kurzum: Martin Luther hatte womöglich doch recht!
Konkretes Trinitätsmodell: Trimoeb
16.12.2011, Peter Kohler"Bestimmte Kernaussagen werden in Formeln übersetzt und bilden gemeinsam mit geeigneten Hintergrundannahmen und entsprechender Logik eine formale Theorie. Von dieser lässt sich durch Angabe eines Modells zeigen, dass sie widerspruchsfrei ist."
Das Trimöb (Möbiussches Dreikant) zeigt die Widerspruchsfreiheit anhand eines konkreten geometrischen Körpers.
http://www.unibuchladen.de/trimoeb
http://www.spektrumdirekt.de/sixcms/list.php?page=fe_seiten&article_id=773622&skip=0
Gärtner
16.12.2011, Anonym (bitte beim nächsten Mal Namen eingeben)Ich persönlich glaube an die Existenz des Spaghettimonster und bin damit ein Pastafari. Der wissenschaftlich Nachweis zur Existenz unseres Gottes und den Glaubensinhalten kann auf Wikipedia nachgelesen werden.
SOHO-Bilder in "Echtzeit"
16.12.2011, Gero RupprechtHervorragender Artikel
16.12.2011, Gerhard StremingerZurecht wird die herausragende Rolle des Theodizeeproblems betont. Dieses ist die entscheidende Schwierigkeit für jede Form von Theismus, die die Existenz eines gerechten oder gar barmherzigen Gottes behauptet.
Dazu noch ein Wort zur free will defence, dem wohl häufigten Versuch, das Problem zu lösen: Es gibt viele Übel, so wird von theistischer Seite behauptet, die von Menschen verursacht sind. Aber Gott griffe deshalb nicht ein, weil ER die Freiheit der Menschen respektiere.
Aber warum respektiert der Allgütige die Freiheit der Täter und nicht der Opfer? KEIN gütiger Mensch, der die Macht dazu besäße, würde nicht sofort eingreifen, wenn wieder einmal Monster in Menschengestalt ihr Unwesen treiben.
Gerhard Streminger, Österreich streminger@aon.at
Bei Religion geht es meist um völlig andere Sachen
16.12.2011, Gilbert Brands, KrummhörnAn der Geschichte dieses Ordens kann man aber auch ablesen, dass es bei der institutionalisierten Religion um etwas ganz anderes geht: um Ausübung von Macht, und zwar durchaus weltlicher. Die religiöse Gehirnwäsche setzt auf subtile Beherrschung des Einzelnen, die weltliche Macht auf physische Präsenz. Dass letztendlich die weltliche Macht das Sagen hat, liegt daran, dass Widersprüche zwischen Dogmen und Realität irgendwo auch ihre Grenze haben, wenn die Religion noch ernst genommen werden soll.
Diese ständige Diskussion über so genannte "heilige Bücher" gehört ebenfalls hierhin und ist das letzte Bollwerk, um vom Thema abzulenken. Die Bücher sind genauso wenig heilig wie Hitlers Mein Kampf oder Breiviks Begründung für seine Terrortaten und behandeln obendrein, wenn man mal genau hinschaut, sogar in weiten Teilen die gleichen Themen (s.z.B. Deschner, Kriminalgeschichte des Christentums).
Religion als Wissenschaft? Höchstens als Teilgebiet der Psychologie zum Thema unbewusste Manipultion.
Vernunft und Verstand
15.12.2011, Hermann AicheleMich würde weiterführend - und besonders im Blick auf manchen oben angedeuteten widersprüchlichen Sprachgebrauch - eine Differenzierung von Vernunft und Verstand interessieren. Also die Bedeutungsfelder beider Begriffe, die sich womöglich im Zug der Theologie- und Philosophiegeschichte verschoben haben.
Vorschlag für eine Grobeinteilung:
Verstand: intellektuelle Leistung(sfähigkeit). Vernunft: das, was unsere Werturteile und Entscheidungen bestimmt? Man kann ja z.B. fragen, ob es Vorhaben gibt, für die viel Verstand aufgebracht wird, die aber nicht vernünftig sind.
Ja, und wohin gehört der Logos?
Folgen für die Lehre
15.12.2011, Fabian RunkelHierzu noch ein Link, auch von Heute: http://www.zeit.de/2011/50/C-Hochschule-Wissenschaftler
Replik zum 11. Kommentar von Wolfgang Bosswick: Typischer Reflex
15.12.2011, Fritz Brause, EssenZur Frage der Auswirkungen des Erdbebens auf das Kernkraftwerk gibt es keine neuen Erkenntnisse, die darauf hindeuten, dass es schon innerhalb der ersten Stunde nach Eintreffen der Flutwelle am Standort Fukushima Daiichi zu größeren sicherheitsrelevanten Schäden an den Anlagen gegeben hat. Dies wurde erst vor einigen Tagen erneut von einer vom Betreiber Tepco unabhängigen japanischen Expertenkommission bestätigt: Nicht das Erdbeben, sondern der Tsunami war die Hauptursache des Reaktorunfalls http://www.world-nuclear-news.org/RS_Earthquake_not_a_factor_in_Fukushima_accident_0212111.html
Warum kann ein Herr Bosswick, der als Diplom-Sozialwirt sicherlich nicht über die notwendige fachliche Qualifikation verfügt, um kerntechnische Sachverhalte richtig zu beurteilen, dies nicht zur Kenntnis nehmen? Weil er sich von Ideologien leiten lässt und aus seiner Perspektive nicht sein kann, was nicht sein darf?