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Klimaschutz bzw. Begrenzung der Folgen menschlicher Tätigkeit -ja, aber ob der propagierte Weg den behaupteten Erfolg garantiert, ist zu bezweifeln. Deutschland geht mit dem Ausstieg aus der Kernenergie genau den falschen Weg: Es wird auf eine CO2 vermeidente Technik verzichtet, um unter Milliardenkosten alternative Techniken zu installieren, die dies schon aus physikalischen Gründen in dieser Größenordnung nicht leisten können.
Wozu die Aufregung ? Früher oder später gelten diese Werte für alle EU-Staaten, denn diese Verordnung ist die Umsetzung der der Richtlinie 29/96/EURATOM.
Ich denke wir dürfen auch die Nachteile bei jedem Thema in der Forschung nicht vergessen. Denn wie leicht kann etwas unkontrolierbar werden. Außerdem fühle ich mich als normalsterblicher Bürger zuwenig informiert. Es wird alles so vorteilhaft geschildert. Meinen Sie nicht auch, daß wir damit eine Grenze aufbrechen, die unkontrolierbar werden kann ? In wieweit habe ich denn die" Freiheit dies abzulehnen ?"
Ein Dr. der Charite´ hat bei Fragen zur Stammzellenforschung das Leben definieren wollen. Für ihn war die unbefruchtete Eizelle nicht weniger Leben als die Befruchtete. Doch stellt sich bei diesem Thema die Frage, ab wann neues Leben entsteht und in wie weit man dieses Neuentstandene für medizinische Zwecke benutzen darf, mit einem riesen Unterschied: es handelt sich hier um menschliches Leben. Was ist der Mensch denn schon ? Ein Klumpatsch von Zellen, Genen. Warum sollte es nicht gestattet sein, jetzt Gott spielen zu dürfen ?? Ich finde hier werden Grenzen überschritten, Möglichkeiten ausgenutzt ohne uns (mal wieder) im Klaren zu sein wohin uns dieser Weg führt.
Gesellschaft am Scheideweg: Die Instrumentalisierung menschlichen Lebens durch die Empfehlungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft - DFG - zur Stammzellenforschung
In ihren Empfehlungen spricht sich die DFG für die verbrauchende Forschung an importierten Stammzellen sowie die Gewinnung embryonaler Stammzellen aus 'überzähligen', 'totgeweihten' Embryonen aus. Sie knüpft große Hoffnungen an die Stammzellenforschung insbesondere zur Heilung bisher unheilbarer Krankheiten. Neben einer Reihe vager therapeutischer und überzogener Erwartungen, vor denen neben anderen international renommierten Biowissenschaftlern der DFG-Präsident selber warnt, ist in einer mehr und mehr utilitaristisch orientierten Erfolgs- und Leistungsgesellschaft, die danach trachtet, sich im 'Menschenmachen' einen neuen lukrativen Zukunftsmarkt zu erschließen, ein großes Missbrauchs-Potential gentherapeutischer Eingriffe zu erahnen, für das auch die embryonale Stammzellenforschung als Türöffner genutzt werden kann.
Die DFG hebt in ihren Begründungen - den Diskurs ethischer Fragestellungen in ein Hintergrund-Kapitel stellend - ausschließlich auf die existierende positive Rechtslage in Deutschland ab, in der durch das Embryonenschutzgesetz der Import pluripotenter Stammzellen - also der Zellen, von denen man die Züchtung bestimmter Organgewebe erhofft - nicht geregelt ist. Von blindem Forschungsinteresse geleitet, unterläßt sie es, nach dem potentiellen Willen des Gesetzgebers zu fragen, hätte er den heutigen wissenschaftlichen Kenntnisstand gehabt, und kommt zu dem Schluß, dass der Import dieser Stammzellen unter bestimmten Bedingungen aus dem Ausland rechtlich auch dann erlaubt sei, wenn dadurch Embryonen außerhalb des deutschen Rechtsraumes vernichtet werden, was dem Geist des Ebryonenschutzgesetzes unzweifelhaft widerspricht. Indem sie die Forschung an den so entnommenen Stammzellen empfiehlt, gibt die DFG der Vernichtung menschlichen Lebens für Forschungszwecke ex post ihr wissenschaftsethisches Plazet.
Der Gesetzgeber hat sich im Embryonenschutzgesetz von 1990 mit den sog. 'überzähligen' bzw. 'totgeweihten' Embryonen, nicht befasst, die bei der künstlichen Befruchtung dann anfallen, wenn das betreffende Paar seine Reimplantation in die Gebärmutter nicht mehr will oder sie durch den zwischenzeitlichen Tod bzw. eine Erkrankung der Mutter nicht mehr möglich oder mit einem Risiko behaftet ist. Die dadurch entstandene Rechtslücke ist um so bedauerlicher, als dass der Gesetzgeber diese potentielle Konfliktlage trotz der Auflage, dass nur so viele Embryonen 'hergestellt' werden dürfen, wie unmittelbar zur Implantation kommen, hätte bei Verabschiedung des Gesetzes erkennen können. Der Bundestag hat mit seiner Zustimmung zu dieser Lücke der Medizin und der Gesellschaft ein ethisch schwerwiegendes Dilemma überantwortet, das jetzt für weitere Dammbrüche ethisch genutzt werden soll.
Auch dieses zweite rechtliche Vakuum versucht nun die DFG-Stellungnahme zu nutzen, um der Stammzellenforschung ein menschliches Forschungsreservoir zu eröffnen, indem sie für diese Embryonen den verfassungsmäßigen Rechtsanspruch auf Achtung der Menschenwürde in Frage stellt, weil ihnen keine Lebenszukunft gegeben sei. Man kann nach allen Erfahrungen medizinischer Praxis von einer kaum quantifizierbaren Dunkelziffer ausgehen, wenngleich die Quantität für den prinzipiellen ethischen Diskurs ohne Belang ist. Kenner der Szene sprechen von einem 'embryonalen Holocaust' hinter den verschlossen Türen unserer Kliniken und Arztpraxen, der sich dort ohne Kenntnis der Gesellschaft tagtäglich abspielt.
Recht ist eine zu einem bestimmten Zeitpunkt für eine bestimmte Region kodifizierte Ethik oder - wie es auch genannt wird - 'geronnene' Ethik. Ethik läßt sich im Unterschied zu Gesetzen und Rechtsprechung nicht von nationaler Grenzziehung aufhalten, wie es die DFG in ihrer Stellungnahme für die deutsche Forschung reklamiert. Bundespräsident Rau hat in seiner Rede vom 18. 5. 2001 festgestellt, dass es in fundamentalen ethischen Fragen "keine Geografie des Erlaubten oder des Unerlaubten" gibt. Die DFG aber rechtfertigt den Verbrauch von embryonalen Stammzellen aus dem Respekt vor den abweichenden Rechtslagen anderer Länder, die "nicht per se anstößig sind" und leitet daraus ab, dass "Handlungen im Ausland, abgesehen von jenen Fällen weltweit geächteten Unrechts, an den jeweils dort geltenden Rechtsvorstellungen zu messen" seien. Konkret: Es geht um den Respekt vor den Rechtssystemen der USA, Israels, Russlands, Englands und ..., die es zulassen, dass Embryonen für die Forschung vernichtet werden.
Von dem prinzipiellen DFG-Postulat, ausländisches Recht zu respektieren, wird von ihr 'weltweit geächtetes Unrecht' ausgenommen. Wer aber entscheidet darüber, was 'weltweit geächtetes Unrecht' ist? Der DFG-Senat etwa? Dann muss er sich fragen lassen, warum das, was die katholische Kirche mit ihrer eine Milliarde Mitgliedern weltweit als Unrecht ächtet, wie zum Beispiel die Preisgabe des Schutzes ungeborenen Lebens, nicht darunter zu fassen ist.
Die DFG gibt an dieser Stelle jede ethische Argumentation auf, um den Zielen der embryonlaen Stammzellenforschung zur Realisierung zu verhelfen und ist sich nicht zu schade, dafür rechtliche Schlupflöcher auszunutzen, statt sich aus der Enge der 'geronnenen' Vorschriften in die diskursive Weite wissenschaftsethischer Verantwortung zu begeben. Selbst rechtlich ist die DFG-Empfehlung, Stammzellen zu importieren, über einen Analogieschluss aus den aufgeführten Tatbeständen zu beanstanden, die dem Geist des Embryonenschutzgesetzes, den Embryo zu schützen, zuwiderlaufen; wissenschaftsethisch erscheint sie unverantwortlich.
Für den DFG-Präsidenten Prof. Winnacker, der noch vor einem Jahr die Auffassung vertreten hat, dass man einen potentiellen Menschen nicht für die Produktion von Stammzellen opfern und damit zur Sache degradieren dürfe, ist der eigentliche ethische Dammbruch durch bestimmte Verfahren der Schwangerschaftsverhütung, die Abtreibungsrealität wie auch durch die Praxis der künstlichen In vitro-Befruchtung, die 'überflüssige' Embryonen zur Folge hat, sowie durch die selektierende Pränatal-Diagnostik in unserer Gesellschaft längst Realität. Die embryonale Stammzellenforschung, die im Dienste der Gesundheit erfolgen soll und nur jene Embryonen verwendet, denen ohnehin eine Lebenszukunft verschlossen ist, hält die DFG-Stellungnahme nicht nur für ethisch unbedenklich sondern gar für empfehlenswert. Es entbehrt jeder rationalen Nachvollziehbarkeit, wie Forschungsfortschritte dafür sorgen können sollen, dass menschliches Leben zu einer Sache bzw. zu einem 'Zellhaufen' degradiert wird. Im Übrigen ist es unzulässig, aus einer ethisch verwerflichen Prämisse eine ethisch unbedenkliche Folge abzuleiten, ohne den Stellenwert der Prämisse selbst in die ethische Abwägung einzubeziehen.
In der Begründung für die 'verbrauchende Embryonenforschung' wird ihr erhoffter Beitrag zur Heilung Schwerstkranker angeführt. Jede ethisch unzweifelhaft gebotene Hilfe für Schwerstkranke darf jedoch nie die fundamentalethische Frage nach dem embryonalen Lebensrecht relativierend in den Hintergrund der mit der Vernichtung avisierten therapeutischen Heilshoffnungen verdrängen. Weil dieses Recht existentiell ist, hat es primäre unbedingte Bedeutung. Was hier als wissenschaftlicher und ethischer Differenzierungsdiskurs erscheinen soll, vernebelt diese schlichte fundamentale Sicht auf das menschliche Leben und sein unantastbares Recht auf die Unverletzlichkeit seiner Würde, wie es in Übereinstimmung mit dem Grundgesetz die abendländisch-christliche Wertekultur gebietet. Denn diese Wertekultur kennt keine Heilung auf Kosten des Lebensrechts unschuldiger Dritter.
Um ihre Intention auch begrifflich zu stützen, nutzt die DFG-Stellungnahme bedauerliche sprachliche Verharmlosungen, wenn sie beispielsweise formuliert "Bei lebenden Embryonen führt diese [Zell-] Entnahme nach gegenwärtigem Stand notwendigerweise dazu, dass der betreffende Embryo abstirbt..." Gliedmaßen und Pflanzen sterben ab, Menschen sterben. Embryonen werden sprachlich zu Körperteil- bzw. Pflanzen ähnlichen Objekten herabgestuft, um heranwachsendem Leben so auf subtile Weise für die anschließende Abwägung mit dem Rechtsgut der Forschungsfreiheit einen niedrigeren ethischen Status zuweisen zu können. Mit Hilfe dieses semantischen Tricks gelingt es ihr, in der 'Güter'-Abwägung zwischen dem "Lebensschutz des Embryos" auf der einen Seite und dem "hochrangigen" Ziel der Forschungsfreiheit auf der anderen Seite das fundamentale menschliche Existenzrecht auf eine Stufe ethischer Vergleichbarkeit mit einem Berufsethos herunter zu stufen.
Selbst wenn man sich auf die Ebene 'geronnener' Verfassungsethik begeben will, spricht selbst die eine eindeutige Sprache zur Rangfolge der abzuwägenden 'Rechtsgüter': Im Grundgesetz steht die Achtung der Menschenwürde, die das Existenzrecht umfasst, in Artikel 1, und das 'Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit' in Artikel 2, danach erst folgt drei Artikel später in Artikel 5 Abs. 3 das Gebot der Forschungsfreiheit. Diese eindeutig vom Gesetzgeber vorgegebene Rangfolge bemüht sich nun die DFG argumentativ umzukehren, um wissenschaftliche und ökonomische Interessen auf Kosten Dritter durchzusetzen. Der derzeitige verfassungsrechtliche Schlingerkurs des Embryonenschutzes wird dabei als Argumentationshilfe zu einem Abstecher in die Forschungslandschaft genutzt. Hier missachtet die DFG auf das Gröbste den von ihr selbst vorgegebenen wissenschaftsethischen Imperativ des 'Lege artis'.
Die medizinischen Experimente an KZ-Insassen hatten im Nationalsozialismus das Ziel, dem Fortschritt der Gesundheitsforschung zu dienen. Eine 'prima vice' unter dem ausschließlichen Aspekt der Forschungsförderung überzeugende Intention, die jedoch dazu führte, dass Menschen mit 'niederrangigem Lebensrecht' für die Forschung instrumentalisiert und geopfert worden sind. Medizinethischen Bedenken hatte ein skrupelloser politischer Totalitarismus den Boden entzogen. Hier bekommt der ethische Kursschwenk der DFG eine brisante Note: An der Aufklärung der Verwicklungen der DFG in die von nationalsozialistischer Ideologie beeinflußte Menschen instrumentalisierende Forschung während der dreißiger und vierziger Jahre wird derzeit gearbeitet. Dass diese DFG nun nach 70 Jahren - also eine Generation später - ohne sich in den Ergebnissen der noch ausstehenden Untersuchung gespiegelt zu haben, mit dem Ziel des medizinischen Fortschritts eine Forschung empfiehlt, die - medizinethische Bedenken erneut außer Acht lassend - embryonales menschliches Leben für behauptete "hochrangige" Forschungsziele instrumentalisieren will, kann nur blankes Entsetzen auslösen. Ist diese Haltung nicht zugleich bitterer Ausdruck dafür, dass eine Generation schon ausreicht für den ethischen Gedächtnisverlust einer Gesellschaft, die allen Anspruch darauf hat, vor der Skrupellosigkeit eines sich anbahnenden neuen Totalitarismus wissenschaftlicher Provenienz geschützt zu werden?
Winnacker und sein Präsidium hätten eine große Chance gehabt, aus Anlass der wissenschaftsethischen Reflexion der Embryonenforschung statt dem - richtig konstatierten - ethischen Dammbruch in der Embryonenbehandlung einen weiteren hinzuzufügen, an seiner Reparatur mitzuwirken, indem sie darauf hingewirkt hätten, im Rahmen ihrer Möglichkeiten der Forschungsförderung die Praxis der künstlichen Befruchtung dahingehend zu beeinflussen, dass es in Zukunft keine 'überzähligen' bzw. 'überflüssigen' Embryonen mehr gibt, statt diese in ihren Empfehlungen als Materialreservoir für die Forschung zu beanspruchen.
Dass die DFG die Abtreibungspraxis ohne Umschweife als ethischen 'Dammbruch' charakterisiert hat, ist unzweifelhaft ihr rhetorisches Verdienst, wenngleich sie dieses auch verfassungsrechtlich umstrittene Dilemma nur zur Unterstützung der eigenen Argumentationslinie einsetzt. Die Ableitung der ethischen Unbedenklichkeit der eigenen Interessen aus vorangegangenen Fehlern anderer, hat jedoch eine fatale Konsequenz: Jeder weitere Dammbruch lässt den Ethik überschwemmenden Flutungspegel in unserer Gesellschaft weiter ansteigen und ist - um es mit den Worten des Bundespräsidenten zu sagen - Ausdruck 'ethischer Kapitulation'.
Hinter der wissenschaftsethischen Kehrtwende der DFG stehen offensichtlich neben therapeutischen auch ökonomische und arbeitsmarktpolitische Intentionen. Ohne Frage geht es um einen lukrativen biomedizinischen Markt mit einem großen Potenzial zukunftsträchtiger Arbeitsplätze. Da der Arbeitsmarkt kurz- und mittelfristig hohe politische Priorität genießt, deren Maßnahmen im Gegensatz zur Ethik statistisch evaluierbar sind, besteht die berechtigte Sorge, dass diesem Handlungsziel die weniger fassbare und nicht in Legislaturperioden evaluierbare politische Ethik nur als nachrangige Arabeske an die Seite gestellt werden soll. Die Zusammensetzung des nationalen Ethikrates, die jetzt schon deutliche Mehrheits-Voten für die Stammzellenforschung und für die PID erwarten lässt, kann als empirischer Beleg für diese Vermutung gelten.
Die Empfehlungen der DFG zeigen einmal mehr, dass wissenschaftliche Reputation und ethische Gesinnung - wie es schon Einstein, Max Planck und andere Naturwissenschaftler klar gesehen haben - zwei verschiedene Dinge sind. Sie werden in der aktuellen Debatte um die Embryonenforschung von der DFG gekreuzt, um die substantielle Aufgabe ethischer Verantwortlichkeit hinter einschränkenden Bedingungen, engen Grenzziehungen und Vorbehalten verbal zu verbergen. Damit soll - ebenso wie mit der Instrumentalisierung des Nationalen Ethikrates - der Eindruck weitreichender Berücksichtigung ethischer Kriterien erweckt werden. Die Relativierung des embryonal-menschlichen Lebensrechts stößt auf Widerstand, weil ein Gremium von wissenschaftlichem Ansehen in einem eklektischen Schlingerkurs zwischen Rechtsprechung, Verfassung und Ethik das unbedingte Existenzrecht völlig hilfloser Embryonen zur wissenschaftlichen Disposition empfiehlt und die negativen Auswirkungen ihrer Instrumentalisierung auf das menschliche Leben die Gesellschaft in ihrem Selbstbild abgrundtief herausfordert. Hier wird - unter beschwichtigenden Hinweisen auf ausländische Beispiele ethischer Skrupellosigkeit und vorangegangene Fehlentscheidungen - für unsere Wertekultur ein Menschenbild eingeläutet, das sich vom abendländisch-christlichen weit entfernt, weil es die Heilungsabsicht auf Kosten des Lebensrechts unschuldiger Dritter anstrebt, die - anders als bei der Organspende - nicht einmal die Fähigkeit besitzen, dazu ihre Zustimmung zu verweigern und deswegen besonderes staatlichen, rechtlichen und gesellschaftlichen Schutzes bedürfen. Die darin liegende gesamtgesellschaftliche Brisanz der Instrumentalisierung menschlichen Lebens wird der Öffentlichkeit langsam bewusst und - so ist zu hoffen - nicht ohne Resonanz und Konsequenzen bleiben. Wo sich die Gesellschaft in ihrem Nerv getroffen sieht, haben sich Wissenschaft und Forschung ihrer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung in ganz besonderer Weise zu stellen.
Zusätzlich belastet werden die Empfehlungen durch das aktuelle Eingeständnis der DFG, dass der Antragsteller des Förderprojektes zur embryonalen Stammzellenforschung Brüstle selbst maßgeblich an ihrer Formulierung mitgewirkt hat. In Börsenkreisen sind sogenannte Insidergeschäfte strafbar. Ist dieses Eingeständtnis, das offenkundig auch die ethische Bewertung der Stammzellenforschung im erwünschten Sinne präjudiziert hat, nicht Ausdruck fehlender wissenschaftsethischer Sensibilität?
Aber die DFG teilt uns mit ihren Empfehlungen zur Stammzellenforschung auch - wenngleich unbeabsichtigt - ein indirektes Indiz ihres eigenen Selbstzweifels mit, dass Anlass zur Hoffnung gibt: Ihre Stellungnahme ist im Senat einstimmig verabschiedet worden. Dieser Konsens soll nach außen den Eindruck einer geschlossenen, zweifelsfreien wissenschaftsethischen Überzeugung dokumentieren, doch hat uns Politik immer schon gezeigt, dass Einstimmigkeit als Ausdruck eines selbstbestärkenden gegenseitigen Haltgebens letztlich Verunsicherung offenbart.
Wird die embryonale Stammzellenforschung ermöglicht, ist in Kürze zu erwarten, dass auch das - derzeit noch einhellig abgelehnte - sog. 'Therapeutische Klonen' eingeführt wird, da mit ihm das Problem der Gewebeabstoßung überwunden werden kann, das die Implantation von Geweben aus embryonalen Stammzellkulturen begleitet. Therapeutisches Klonen' heißt, es werden unter Verwendung von Patienten-Zellkernen Embryonen 'hergestellt', die anschließend für die Gewinnung abstoßungsfreier Zellimplantate vernichtet werden. Auch hier dient eine geschickte Wortwahl dazu, dem Unkundigen die positive Botschaft einer therapeutischen Forschung zu übermitteln, und dabei zu verschweigen, dass eine solche Therapie mit der Instrumentalisierung des Lebens eines anderen bezahlt wird.
Die derzeit noch betonte Ablehnung dieser Forschung dient vermutlich dem Versuch einer behutsamen Eingewöhnung in die Absenkung des ethischen Pegels unserer Gesellschaft, denn wenn die embryonale Stammzellenforschung ermöglicht ist, ist der Schritt zum todbringenden Klonen ohne ethische Zusatzbelastung gehbar, weil die Inkaufnahme der Tötung bereits mit der embryonalen Stammzellenforschung eingeführt wäre. Unter Berücksichtigung des Kursschwenkes der DFG von der adulten zur embryonalen Stammzellenforschung ist ein neuerlicher Schwenk ins Klonen so sicher zu erwarten wie das Amen in der Kirche. Die FAZ hält in Ihrer Ausgabe vom 6. Juli 2001 die derzeitige DFG-Position deshalb für "heuchlerisch" und stellt die Frage, wer die Bürger vor einer solchen DFG schützt.
Diese erschreckende 'Perspektive' der embryonalen Stammzellenforschung sollte jetzt - unter Berücksichtigung des Ausmaßes der in der Öffentlichkeit weitgehend unbekannten Realität der pränatalen Selektions-Diagnostik und der aktiven Sterbehilfe sowie in Anbetracht würdeloser Diskussionsbeiträge über die Abstufung der Menschenwürde - in einen Aufstand des Gewissens gegen den Wahn einer neuen Hybris münden, in der sich der Mensch zum Herrn über Leben und Tod erhebt. Nach dem Philosophen Robert Spaemann gibt sie "Anlass zu schlimmen Befürchtungen...für das Leben Tausender von Menschen."
Doch: bedeutendste Untersuchung ist die an den Überlebenden der amerikanischen A-Bomenabwürfen durchgeführte, die zu den Grenzwertfestlegungen geführt hat. Zweitens: an den deutschen Stromkosten wahrscheinlich zuerst und falls Sie mal eine nuklearmedizinische Untersuchung nötig haben sollten.
Ich meine, dass Forschung zur Erkennung, Behandlung und Vermeidung genetisch bedingter Krankheiten berechtigt ist. Dazu bedarf es logischem Denken (Wissenschaft) und einer humanistischen Gesinnung, weniger des lieben Gottes. Es ist Ihre Freiheit, an Gott glauben, wie es meine ist, dies abzulehnen.
Bei der ganzen, inzwischen weltweiten Diskussion ueber Forschung an menschlichen Embryonen, frage ich mich in erst: Was ist der Mensch noch wert? Nach dem II Weltkrieg hat man Nazis vors interntionale Gericht gestellt, u.a. weil sie an Menschen Experimente ausuebten. China hat die internationale Meinung wegen Organhandel. Was soll man mit den "Wissenschaftlern" geschehen, die an menschlichen Embryonen experimentieren? Ist ein Embryo kein Mensch?
Logisch gesehen ist menschliches Leben im Alter von 14 d ebenso menschliches Leben wie im Alter von 14 a. Damit ist die Tötung von 14 tägigem menschlichen Leben gleichwertig mit der Tötung von 14 jährigem Leben.
"fundamentalistische Ansichten"
Fundamentalismus ist ein klischeebeladener Modebegriff, mit dem man Diskussionsgegner schnell in eine verächtliche Position bringt.
Ich schätze, dass es auch keine stichhaltigen wissenschaftlichen Erkenntnisse gibt, die die alten Grenzwerte rechtfertigen würden. Ob es eine unnötige Verschärfung ist, wird am schnellsten der beurteilen, der nicht beruflich strahlenexponiert ist.
120$??
17.07.2001, ChristianDer richtige Weg?
17.07.2001, Dr. J. GötzRE: RE: RE: Unnötige Verschärfung, die Geld kostet
16.07.2001, Wolfgang AspekRE: RE: RE: Behutsamer Umgang
14.07.2001, E. PeitschIn wieweit habe ich denn die" Freiheit dies abzulehnen ?"
RE: Was ist der Mensch noch wert?
14.07.2001, E. PeitschIch finde hier werden Grenzen überschritten, Möglichkeiten ausgenutzt ohne uns (mal wieder) im Klaren zu sein wohin uns dieser Weg führt.
Gesellschaft am Scheideweg
13.07.2001, Dr. Dietrich V. WilkeIn ihren Empfehlungen spricht sich die DFG für die verbrauchende Forschung an importierten Stammzellen sowie die Gewinnung embryonaler Stammzellen aus 'überzähligen', 'totgeweihten' Embryonen aus. Sie knüpft große Hoffnungen an die Stammzellenforschung insbesondere zur Heilung bisher unheilbarer Krankheiten. Neben einer Reihe vager therapeutischer und überzogener Erwartungen, vor denen neben anderen international renommierten Biowissenschaftlern der DFG-Präsident selber warnt, ist in einer mehr und mehr utilitaristisch orientierten Erfolgs- und Leistungsgesellschaft, die danach trachtet, sich im 'Menschenmachen' einen neuen lukrativen Zukunftsmarkt zu erschließen, ein großes Missbrauchs-Potential gentherapeutischer Eingriffe zu erahnen, für das auch die embryonale Stammzellenforschung als Türöffner genutzt werden kann.
Die DFG hebt in ihren Begründungen - den Diskurs ethischer Fragestellungen in ein Hintergrund-Kapitel stellend - ausschließlich auf die existierende positive Rechtslage in Deutschland ab, in der durch das Embryonenschutzgesetz der Import pluripotenter Stammzellen - also der Zellen, von denen man die Züchtung bestimmter Organgewebe erhofft - nicht geregelt ist. Von blindem Forschungsinteresse geleitet, unterläßt sie es, nach dem potentiellen Willen des Gesetzgebers zu fragen, hätte er den heutigen wissenschaftlichen Kenntnisstand gehabt, und kommt zu dem Schluß, dass der Import dieser Stammzellen unter bestimmten Bedingungen aus dem Ausland rechtlich auch dann erlaubt sei, wenn dadurch Embryonen außerhalb des deutschen Rechtsraumes vernichtet werden, was dem Geist des Ebryonenschutzgesetzes unzweifelhaft widerspricht. Indem sie die Forschung an den so entnommenen Stammzellen empfiehlt, gibt die DFG der Vernichtung menschlichen Lebens für Forschungszwecke ex post ihr wissenschaftsethisches Plazet.
Der Gesetzgeber hat sich im Embryonenschutzgesetz von 1990 mit den sog. 'überzähligen' bzw. 'totgeweihten' Embryonen, nicht befasst, die bei der künstlichen Befruchtung dann anfallen, wenn das betreffende Paar seine Reimplantation in die Gebärmutter nicht mehr will oder sie durch den zwischenzeitlichen Tod bzw. eine Erkrankung der Mutter nicht mehr möglich oder mit einem Risiko behaftet ist. Die dadurch entstandene Rechtslücke ist um so bedauerlicher, als dass der Gesetzgeber diese potentielle Konfliktlage trotz der Auflage, dass nur so viele Embryonen 'hergestellt' werden dürfen, wie unmittelbar zur Implantation kommen, hätte bei Verabschiedung des Gesetzes erkennen können. Der Bundestag hat mit seiner Zustimmung zu dieser Lücke der Medizin und der Gesellschaft ein ethisch schwerwiegendes Dilemma überantwortet, das jetzt für weitere Dammbrüche ethisch genutzt werden soll.
Auch dieses zweite rechtliche Vakuum versucht nun die DFG-Stellungnahme zu nutzen, um der Stammzellenforschung ein menschliches Forschungsreservoir zu eröffnen, indem sie für diese Embryonen den verfassungsmäßigen Rechtsanspruch auf Achtung der Menschenwürde in Frage stellt, weil ihnen keine Lebenszukunft gegeben sei. Man kann nach allen Erfahrungen medizinischer Praxis von einer kaum quantifizierbaren Dunkelziffer ausgehen, wenngleich die Quantität für den prinzipiellen ethischen Diskurs ohne Belang ist. Kenner der Szene sprechen von einem 'embryonalen Holocaust' hinter den verschlossen Türen unserer Kliniken und Arztpraxen, der sich dort ohne Kenntnis der Gesellschaft tagtäglich abspielt.
Recht ist eine zu einem bestimmten Zeitpunkt für eine bestimmte Region kodifizierte Ethik oder - wie es auch genannt wird - 'geronnene' Ethik. Ethik läßt sich im Unterschied zu Gesetzen und Rechtsprechung nicht von nationaler Grenzziehung aufhalten, wie es die DFG in ihrer Stellungnahme für die deutsche Forschung reklamiert. Bundespräsident Rau hat in seiner Rede vom 18. 5. 2001 festgestellt, dass es in fundamentalen ethischen Fragen "keine Geografie des Erlaubten oder des Unerlaubten" gibt. Die DFG aber rechtfertigt den Verbrauch von embryonalen Stammzellen aus dem Respekt vor den abweichenden Rechtslagen anderer Länder, die "nicht per se anstößig sind" und leitet daraus ab, dass "Handlungen im Ausland, abgesehen von jenen Fällen weltweit geächteten Unrechts, an den jeweils dort geltenden Rechtsvorstellungen zu messen" seien. Konkret: Es geht um den Respekt vor den Rechtssystemen der USA, Israels, Russlands, Englands und ..., die es zulassen, dass Embryonen für die Forschung vernichtet werden.
Von dem prinzipiellen DFG-Postulat, ausländisches Recht zu respektieren, wird von ihr 'weltweit geächtetes Unrecht' ausgenommen. Wer aber entscheidet darüber, was 'weltweit geächtetes Unrecht' ist? Der DFG-Senat etwa? Dann muss er sich fragen lassen, warum das, was die katholische Kirche mit ihrer eine Milliarde Mitgliedern weltweit als Unrecht ächtet, wie zum Beispiel die Preisgabe des Schutzes ungeborenen Lebens, nicht darunter zu fassen ist.
Die DFG gibt an dieser Stelle jede ethische Argumentation auf, um den Zielen der embryonlaen Stammzellenforschung zur Realisierung zu verhelfen und ist sich nicht zu schade, dafür rechtliche Schlupflöcher auszunutzen, statt sich aus der Enge der 'geronnenen' Vorschriften in die diskursive Weite wissenschaftsethischer Verantwortung zu begeben. Selbst rechtlich ist die DFG-Empfehlung, Stammzellen zu importieren, über einen Analogieschluss aus den aufgeführten Tatbeständen zu beanstanden, die dem Geist des Embryonenschutzgesetzes, den Embryo zu schützen, zuwiderlaufen; wissenschaftsethisch erscheint sie unverantwortlich.
Für den DFG-Präsidenten Prof. Winnacker, der noch vor einem Jahr die Auffassung vertreten hat, dass man einen potentiellen Menschen nicht für die Produktion von Stammzellen opfern und damit zur Sache degradieren dürfe, ist der eigentliche ethische Dammbruch durch bestimmte Verfahren der Schwangerschaftsverhütung, die Abtreibungsrealität wie auch durch die Praxis der künstlichen In vitro-Befruchtung, die 'überflüssige' Embryonen zur Folge hat, sowie durch die selektierende Pränatal-Diagnostik in unserer Gesellschaft längst Realität. Die embryonale Stammzellenforschung, die im Dienste der Gesundheit erfolgen soll und nur jene Embryonen verwendet, denen ohnehin eine Lebenszukunft verschlossen ist, hält die DFG-Stellungnahme nicht nur für ethisch unbedenklich sondern gar für empfehlenswert. Es entbehrt jeder rationalen Nachvollziehbarkeit, wie Forschungsfortschritte dafür sorgen können sollen, dass menschliches Leben zu einer Sache bzw. zu einem 'Zellhaufen' degradiert wird. Im Übrigen ist es unzulässig, aus einer ethisch verwerflichen Prämisse eine ethisch unbedenkliche Folge abzuleiten, ohne den Stellenwert der Prämisse selbst in die ethische Abwägung einzubeziehen.
In der Begründung für die 'verbrauchende Embryonenforschung' wird ihr erhoffter Beitrag zur Heilung Schwerstkranker angeführt. Jede ethisch unzweifelhaft gebotene Hilfe für Schwerstkranke darf jedoch nie die fundamentalethische Frage nach dem embryonalen Lebensrecht relativierend in den Hintergrund der mit der Vernichtung avisierten therapeutischen Heilshoffnungen verdrängen. Weil dieses Recht existentiell ist, hat es primäre unbedingte Bedeutung. Was hier als wissenschaftlicher und ethischer Differenzierungsdiskurs erscheinen soll, vernebelt diese schlichte fundamentale Sicht auf das menschliche Leben und sein unantastbares Recht auf die Unverletzlichkeit seiner Würde, wie es in Übereinstimmung mit dem Grundgesetz die abendländisch-christliche Wertekultur gebietet. Denn diese Wertekultur kennt keine Heilung auf Kosten des Lebensrechts unschuldiger Dritter.
Um ihre Intention auch begrifflich zu stützen, nutzt die DFG-Stellungnahme bedauerliche sprachliche Verharmlosungen, wenn sie beispielsweise formuliert "Bei lebenden Embryonen führt diese [Zell-] Entnahme nach gegenwärtigem Stand notwendigerweise dazu, dass der betreffende Embryo abstirbt..." Gliedmaßen und Pflanzen sterben ab, Menschen sterben. Embryonen werden sprachlich zu Körperteil- bzw. Pflanzen ähnlichen Objekten herabgestuft, um heranwachsendem Leben so auf subtile Weise für die anschließende Abwägung mit dem Rechtsgut der Forschungsfreiheit einen niedrigeren ethischen Status zuweisen zu können. Mit Hilfe dieses semantischen Tricks gelingt es ihr, in der 'Güter'-Abwägung zwischen dem "Lebensschutz des Embryos" auf der einen Seite und dem "hochrangigen" Ziel der Forschungsfreiheit auf der anderen Seite das fundamentale menschliche Existenzrecht auf eine Stufe ethischer Vergleichbarkeit mit einem Berufsethos herunter zu stufen.
Selbst wenn man sich auf die Ebene 'geronnener' Verfassungsethik begeben will, spricht selbst die eine eindeutige Sprache zur Rangfolge der abzuwägenden 'Rechtsgüter': Im Grundgesetz steht die Achtung der Menschenwürde, die das Existenzrecht umfasst, in Artikel 1, und das 'Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit' in Artikel 2, danach erst folgt drei Artikel später in Artikel 5 Abs. 3 das Gebot der Forschungsfreiheit. Diese eindeutig vom Gesetzgeber vorgegebene Rangfolge bemüht sich nun die DFG argumentativ umzukehren, um wissenschaftliche und ökonomische Interessen auf Kosten Dritter durchzusetzen. Der derzeitige verfassungsrechtliche Schlingerkurs des Embryonenschutzes wird dabei als Argumentationshilfe zu einem Abstecher in die Forschungslandschaft genutzt. Hier missachtet die DFG auf das Gröbste den von ihr selbst vorgegebenen wissenschaftsethischen Imperativ des 'Lege artis'.
Die medizinischen Experimente an KZ-Insassen hatten im Nationalsozialismus das Ziel, dem Fortschritt der Gesundheitsforschung zu dienen. Eine 'prima vice' unter dem ausschließlichen Aspekt der Forschungsförderung überzeugende Intention, die jedoch dazu führte, dass Menschen mit 'niederrangigem Lebensrecht' für die Forschung instrumentalisiert und geopfert worden sind. Medizinethischen Bedenken hatte ein skrupelloser politischer Totalitarismus den Boden entzogen. Hier bekommt der ethische Kursschwenk der DFG eine brisante Note: An der Aufklärung der Verwicklungen der DFG in die von nationalsozialistischer Ideologie beeinflußte Menschen instrumentalisierende Forschung während der dreißiger und vierziger Jahre wird derzeit gearbeitet. Dass diese DFG nun nach 70 Jahren - also eine Generation später - ohne sich in den Ergebnissen der noch ausstehenden Untersuchung gespiegelt zu haben, mit dem Ziel des medizinischen Fortschritts eine Forschung empfiehlt, die - medizinethische Bedenken erneut außer Acht lassend - embryonales menschliches Leben für behauptete "hochrangige" Forschungsziele instrumentalisieren will, kann nur blankes Entsetzen auslösen. Ist diese Haltung nicht zugleich bitterer Ausdruck dafür, dass eine Generation schon ausreicht für den ethischen Gedächtnisverlust einer Gesellschaft, die allen Anspruch darauf hat, vor der Skrupellosigkeit eines sich anbahnenden neuen Totalitarismus wissenschaftlicher Provenienz geschützt zu werden?
Winnacker und sein Präsidium hätten eine große Chance gehabt, aus Anlass der wissenschaftsethischen Reflexion der Embryonenforschung statt dem - richtig konstatierten - ethischen Dammbruch in der Embryonenbehandlung einen weiteren hinzuzufügen, an seiner Reparatur mitzuwirken, indem sie darauf hingewirkt hätten, im Rahmen ihrer Möglichkeiten der Forschungsförderung die Praxis der künstlichen Befruchtung dahingehend zu beeinflussen, dass es in Zukunft keine 'überzähligen' bzw. 'überflüssigen' Embryonen mehr gibt, statt diese in ihren Empfehlungen als Materialreservoir für die Forschung zu beanspruchen.
Dass die DFG die Abtreibungspraxis ohne Umschweife als ethischen 'Dammbruch' charakterisiert hat, ist unzweifelhaft ihr rhetorisches Verdienst, wenngleich sie dieses auch verfassungsrechtlich umstrittene Dilemma nur zur Unterstützung der eigenen Argumentationslinie einsetzt. Die Ableitung der ethischen Unbedenklichkeit der eigenen Interessen aus vorangegangenen Fehlern anderer, hat jedoch eine fatale Konsequenz: Jeder weitere Dammbruch lässt den Ethik überschwemmenden Flutungspegel in unserer Gesellschaft weiter ansteigen und ist - um es mit den Worten des Bundespräsidenten zu sagen - Ausdruck 'ethischer Kapitulation'.
Hinter der wissenschaftsethischen Kehrtwende der DFG stehen offensichtlich neben therapeutischen auch ökonomische und arbeitsmarktpolitische Intentionen. Ohne Frage geht es um einen lukrativen biomedizinischen Markt mit einem großen Potenzial zukunftsträchtiger Arbeitsplätze. Da der Arbeitsmarkt kurz- und mittelfristig hohe politische Priorität genießt, deren Maßnahmen im Gegensatz zur Ethik statistisch evaluierbar sind, besteht die berechtigte Sorge, dass diesem Handlungsziel die weniger fassbare und nicht in Legislaturperioden evaluierbare politische Ethik nur als nachrangige Arabeske an die Seite gestellt werden soll. Die Zusammensetzung des nationalen Ethikrates, die jetzt schon deutliche Mehrheits-Voten für die Stammzellenforschung und für die PID erwarten lässt, kann als empirischer Beleg für diese Vermutung gelten.
Die Empfehlungen der DFG zeigen einmal mehr, dass wissenschaftliche Reputation und ethische Gesinnung - wie es schon Einstein, Max Planck und andere Naturwissenschaftler klar gesehen haben - zwei verschiedene Dinge sind. Sie werden in der aktuellen Debatte um die Embryonenforschung von der DFG gekreuzt, um die substantielle Aufgabe ethischer Verantwortlichkeit hinter einschränkenden Bedingungen, engen Grenzziehungen und Vorbehalten verbal zu verbergen. Damit soll - ebenso wie mit der Instrumentalisierung des Nationalen Ethikrates - der Eindruck weitreichender Berücksichtigung ethischer Kriterien erweckt werden. Die Relativierung des embryonal-menschlichen Lebensrechts stößt auf Widerstand, weil ein Gremium von wissenschaftlichem Ansehen in einem eklektischen Schlingerkurs zwischen Rechtsprechung, Verfassung und Ethik das unbedingte Existenzrecht völlig hilfloser Embryonen zur wissenschaftlichen Disposition empfiehlt und die negativen Auswirkungen ihrer Instrumentalisierung auf das menschliche Leben die Gesellschaft in ihrem Selbstbild abgrundtief herausfordert. Hier wird - unter beschwichtigenden Hinweisen auf ausländische Beispiele ethischer Skrupellosigkeit und vorangegangene Fehlentscheidungen - für unsere Wertekultur ein Menschenbild eingeläutet, das sich vom abendländisch-christlichen weit entfernt, weil es die Heilungsabsicht auf Kosten des Lebensrechts unschuldiger Dritter anstrebt, die - anders als bei der Organspende - nicht einmal die Fähigkeit besitzen, dazu ihre Zustimmung zu verweigern und deswegen besonderes staatlichen, rechtlichen und gesellschaftlichen Schutzes bedürfen. Die darin liegende gesamtgesellschaftliche Brisanz der Instrumentalisierung menschlichen Lebens wird der Öffentlichkeit langsam bewusst und - so ist zu hoffen - nicht ohne Resonanz und Konsequenzen bleiben. Wo sich die Gesellschaft in ihrem Nerv getroffen sieht, haben sich Wissenschaft und Forschung ihrer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung in ganz besonderer Weise zu stellen.
Zusätzlich belastet werden die Empfehlungen durch das aktuelle Eingeständnis der DFG, dass der Antragsteller des Förderprojektes zur embryonalen Stammzellenforschung Brüstle selbst maßgeblich an ihrer Formulierung mitgewirkt hat. In Börsenkreisen sind sogenannte Insidergeschäfte strafbar. Ist dieses Eingeständtnis, das offenkundig auch die ethische Bewertung der Stammzellenforschung im erwünschten Sinne präjudiziert hat, nicht Ausdruck fehlender wissenschaftsethischer Sensibilität?
Aber die DFG teilt uns mit ihren Empfehlungen zur Stammzellenforschung auch - wenngleich unbeabsichtigt - ein indirektes Indiz ihres eigenen Selbstzweifels mit, dass Anlass zur Hoffnung gibt: Ihre Stellungnahme ist im Senat einstimmig verabschiedet worden. Dieser Konsens soll nach außen den Eindruck einer geschlossenen, zweifelsfreien wissenschaftsethischen Überzeugung dokumentieren, doch hat uns Politik immer schon gezeigt, dass Einstimmigkeit als Ausdruck eines selbstbestärkenden gegenseitigen Haltgebens letztlich Verunsicherung offenbart.
Wird die embryonale Stammzellenforschung ermöglicht, ist in Kürze zu erwarten, dass auch das - derzeit noch einhellig abgelehnte - sog. 'Therapeutische Klonen' eingeführt wird, da mit ihm das Problem der Gewebeabstoßung überwunden werden kann, das die Implantation von Geweben aus embryonalen Stammzellkulturen begleitet. Therapeutisches Klonen' heißt, es werden unter Verwendung von Patienten-Zellkernen Embryonen 'hergestellt', die anschließend für die Gewinnung abstoßungsfreier Zellimplantate vernichtet werden. Auch hier dient eine geschickte Wortwahl dazu, dem Unkundigen die positive Botschaft einer therapeutischen Forschung zu übermitteln, und dabei zu verschweigen, dass eine solche Therapie mit der Instrumentalisierung des Lebens eines anderen bezahlt wird.
Die derzeit noch betonte Ablehnung dieser Forschung dient vermutlich dem Versuch einer behutsamen Eingewöhnung in die Absenkung des ethischen Pegels unserer Gesellschaft, denn wenn die embryonale Stammzellenforschung ermöglicht ist, ist der Schritt zum todbringenden Klonen ohne ethische Zusatzbelastung gehbar, weil die Inkaufnahme der Tötung bereits mit der embryonalen Stammzellenforschung eingeführt wäre. Unter Berücksichtigung des Kursschwenkes der DFG von der adulten zur embryonalen Stammzellenforschung ist ein neuerlicher Schwenk ins Klonen so sicher zu erwarten wie das Amen in der Kirche. Die FAZ hält in Ihrer Ausgabe vom 6. Juli 2001 die derzeitige DFG-Position deshalb für "heuchlerisch" und stellt die Frage, wer die Bürger vor einer solchen DFG schützt.
Diese erschreckende 'Perspektive' der embryonalen Stammzellenforschung sollte jetzt - unter Berücksichtigung des Ausmaßes der in der Öffentlichkeit weitgehend unbekannten Realität der pränatalen Selektions-Diagnostik und der aktiven Sterbehilfe sowie in Anbetracht würdeloser Diskussionsbeiträge über die Abstufung der Menschenwürde - in einen Aufstand des Gewissens gegen den Wahn einer neuen Hybris münden, in der sich der Mensch zum Herrn über Leben und Tod erhebt. Nach dem Philosophen Robert Spaemann gibt sie "Anlass zu schlimmen Befürchtungen...für das Leben Tausender von Menschen."
Materilisation des Alptraumes
13.07.2001, Oliver WeißRE: RE: Unnötige Verschärfung, die Geld kostet
13.07.2001, Dr.J.GötzRE: RE: RE: RE: Lotuseffekt
13.07.2001, Oliver Weißvielleicht kann man ja Atommüll auf die Rotorblätter schmieren, so daß die Insekten sich einfach pulverisieren ... in diesem Sinne.
RE: RE: Behutsamer Umgang
13.07.2001, Dr.J. GötzWas ist der Mensch noch wert?
13.07.2001, Prof. Dr. Josef GlinkaRE: Behutsamer Umgang
13.07.2001, Maik Koch"fundamentalistische Ansichten"
Fundamentalismus ist ein klischeebeladener Modebegriff, mit dem man Diskussionsgegner schnell in eine verächtliche Position bringt.
GOTTES Segen, Maik.
RE: Unnötige Verschärfung, die Geld kostet
13.07.2001, ChrissyWenn man mal, ökologisch gesehen, etwas verschärfen sollte, dann wohl die Abgasgesetze
bei Flugzeugen.
RE: Unnötige Verschärfung, die Geld kostet
13.07.2001, PapavasiliuIch schätze, dass es auch keine stichhaltigen
wissenschaftlichen Erkenntnisse gibt, die die alten
Grenzwerte rechtfertigen würden.
Ob es eine unnötige Verschärfung ist, wird am
schnellsten der beurteilen, der nicht beruflich
strahlenexponiert ist.
RE: Unnötige Verschärfung, die Geld kostet
13.07.2001, Dipl. Ing. Roman Spiess