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Kommentare - - Seite 1

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  • Kontrolle?

    29.03.2007, Matthias Paul Scholz
    Das Verbot, den "Beifang" (eine euphemistisch Wortschöpfung der Industrie, die leider komplett kritiklos auch vom Wissenschaftsjournalismus übernommen wurde) zurückzuwerfen (letztendlich also sinnlos getötete Lebewesen zu "entsorgen"), ist ja ein lobenswertes Vorhaben - aber wie soll das kontrolliert werden?
    Es ist doch wohl kaum vorstellbar, dass die bekanntermaßen allein am Profit und der möglichst maximalen (kurzfristigen) Ausbeutung des jeweiligen Fanggebiets orientierte Fischereiindustrie nicht einfach dazu übergeht, den "Beifang" heimlich ins Meer zu werfen.



    Das Ganze sieht mir nach einer weiteren Maßnahme der EU aus, den offensichtlichen Unwillen der Mitgliedsstaaten zu effizienten Maßnahmen für nachhaltige Fischerei mit letztendlich nichts bewirkendem Aktionismus zu maskieren. Und dies alles nur aus kurzfristigen wirtschaftlichen Interessen einer kleinen, aber lautstarken Lobby und dem Desinteresse des Großteils der Verbraucher, sprich Fischkonsumenten.
    Stellungnahme der Redaktion

    Sehr geehrter Herr Scholz,



    vielen Dank für Ihren Leserbrief. Sie haben sicherlich Recht, dass es relativ schwierig ist, derartige Bestimmungen zu kontrollieren. Doch es ist nicht unmöglich: Da der "Beifang" ebenfalls angelandet werden muss, würde jeder Fischer auffallen, der ohne diesen in den Hafen käme. Dagegen kann man nun einwenden, dass dann einfach nur ein Teil an Land gebracht wird, während der Rest vorher über Bord geht. Allerdings gibt es Zahlen, die das Verhältnis zwischen erwünschtem und unerwünschtem Netzinhalt ungefähr angeben - daraus ließe sich dann auf einen Missbrauch des Anlandungsgebot zurückschließen. Zumindest außerhalb der EU fahren auch Inspektoren auf den Fischerei-Booten mit, die den Fang und seine Quoten kontrollieren. Völlig zahnlos wäre das geplante Verbot also nicht - schärfere Quoten wären allerdings tatsächlich die bessere Lösung.



    Mit freundlichen Grüßen


    Daniel Lingenhöhl

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