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den Grund für dieses Verhalten zu wissen: Meine Vermutung ist, dass Menschen, die sich besonders davor fürchten, Ungerechtigkeiten ausgesetzt zu sein und zu erleben, ein besonderes Interesse an Machtpositionen entwickeln, um sich sicherer fühlen zu können. So herum wäre das ein sinnvoller und nachvollziehbarer Zusammenhang.
Aber die These müsste man natürlich testen, z.B. indem man bei Menschen mit besonderer Furcht vor Ungerechtigkeit (davon gibt es eine ganze Menge) das Interesse an der Vorstellung einer eigenen Machtposition erfragt - im Vergleich zu einer Gruppe, in der die Leute keine besondere Furcht vor Ungerechtigkeit haben (auch davon gibt es viele).
Was Vögel wissen, müssen Menschenkinder erst lernen. An den Geschmack eines Marienkäfers erinnere ich mich noch genau. Und ich sehe das Gesicht meines kleinen Neffen vor mir, der, nach dem Verzehr eines Kartoffelkäfers meinte: "Schmeckt gar nicht nach Kartoffel"
"Cannabis zu rauchen hat ganz viele negative Folgen - vielleicht aber auch ganz wenige positive." - Ernsthaft? Ich dachte Spektrum sei ein Wissenschaftsmagazin. Da können doch nicht einfach solche (für Leute, die sich ein bisschen auskennen sogar lächerlichen) Behauptungen aufgestellt werden. Fundierte Artikel erwarte ich von solch einem Magazin... da bin ich echt enttäuscht. Lachen könnte ich über einen solchen Satz, wenn er in der BILD gestanden hätte, aber wenn sowas hier auftaucht, finde ich das schon ein bisschen traurig. Das klingt mir zu sehr nach Reefer Madness. Ein spannendes Forschungsthema wäre, wie sich das Meinung über Cannabis entwickelt hat und warum - also Einfluss von Lobby-Propaganda bis in die Schulen und alles - sollte echt mal Gegenstand von Untersuchungen werden. Ein Auseinandersetzung mit dem Thema könnte vielleicht allgemein dazu führen, dass die Menschen ein wenig mehr zweifeln und nicht einfach alles hinnehmen und glauben, was sie in der Schule (und im sozialen Umfeld) lernen. Zum Abschluss Nietsche: "Überzeugungen sind gefährlichere Feinde der Wahrheit als Lügen." Voltaire: "Es ist klug und weise, an allem zu zweifeln", Karl Marx: "An allem ist zu zweifeln".
Liebe Grüße Manu
Stellungnahme der Redaktion
Hallo Manu,
zur wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit Cannabis finden Sie in dem kurzen Text, unter dem Sie kommentieren (in dem es übrigens um die Wirkung von Cannabis auf Wurmparasiten ging), ja noch weitere verlinkte Studien. Ansonsten bin ich in Bezug auf Lobby-Propaganda ganz auf Ihrer Seite. Zum Abschluss von mir Götz Widmann: https://www.youtube.com/watch?v=Zg2oI1VIIO4
a) "mit einer Genauigkeit von 94 Prozent". In sechs Prozent der Fälle komme ich nicht oder ein anderer an meine Daten. Sicher ist das sicherlich nicht. b) "im Zweifelsfall auch wieder löschbar wäre." Über den Weg der Lobotomie?
Bitte verzeihen Sie mir, aber der Artikel ist, so wie er da steht, unseriös. Er könnte unter der Überschrift "Interessates aus der Kryptographie " firmieren. Auf jeden Fall ohne Hinweis auf "Einrichtungen mit hohen Sicherheitsstandards". Da schließe ich mich dem Vorschreiber an: Das Problem sind nicht die Passwörter, sondern die Sicherheitsstandards an sich!
Das Verhalten ist sehr bemerkenswert. Noch bemerkenswerter finde ich die Voraussetzungen, damit so eine Strategie überhaupt funktioniert.
Damit sich der angreifende Vogel irritieren lässt ist es nämlich erforderlich, dass er nicht nur die Warnrufe der verschiedenen Beutevögel als solche erkennt, sondern auch noch deren spezifische Bedeutung, dass eben NICHT er selbst sondern ein auch für ihn gefährlicherer Gegner gemeint ist.
Sowas ist doch nur für hypersensitive Menschen von Belang und soweit sollte man es nicht kommen lassen. Ich habe kein Problem meine Zahnbürste von anderen benutzen zu lassen oder andere zu benutzen, z.B.: bei einem Besuch der zur Übernachtung wird. Besser als sich nicht die Zähne putzen. Sinnloser Pharmalobby Bericht.
Also bei uns in der Statistik 2 Vorlesung wird nur mit dem p- Wert verworfen. Besonders in der Kombination mit R.
Was ich aber viel besorgniserregender finde, ist die traurige Tatsache, dass in der Staistik die englische Sprache nahezu alle deutschen Begriffe ersetzt und somit keine neuen Begrifflichkeiten mehr entstehen werden.
Die Wissenschaft in den deutschen Landen sollte sich eiligst von diesem devoten Verhalten entfehrnen und in die Fußstapfen berühmter Forscher wie Planck, Einstein etc zurückgehren. Es hat schon einen Grund warum kaum noch deutsche Forscher Preise erhalten sondern nur noch Angelsachsen. Es ist ein dummes Verhalten von uns, uns freiwillig einen Hemmschuh ans Bein - die für uns fremde Sprache Englisch- zu binden. Während die Angelsachsen ihre Gedanken ohne Umleitung mitteilen können und somit ihre Intuition volle Früchte tragen kann. Die Forscher in den deutschen Landen sollten vereinbaren die ersten Veröffentlichungen ihrer Arbeit ausschließlich in deutschsprachigen Publikationen zu machen. Denn wenn man wie es zurzeit Usus ist nur in Englisch veröffentlicht dann wird es sich nie ändern, dass eine Veröffentlichung vor den Augen der Welt nur wirklich veröffentlicht ist wenn sie in Englisch veröffentlicht ist. So fördern wir das Monpol der angelsächsischen Forschung und werden nie zu ihnen aufschließen oder gar überholen.
Und nach einiger Zeit wird sich vielleicht zeigen, dass so die deutsche Sprache wieder ihren gerechten Platz in der Wissenschaft einnimmt wie sie ihn zu Zeiten Plancks und Einsteins hatte.
Es braucht auch in der Wissenschaft ein wenig Patriotismus! Aber nicht die Unterwürfigkeit von uns, zu den Füßen der Angelsachsen.
Was ist denn gegen einige Bakterien einzuwenden? Gut - dann gibts davon mehr im Badezimmer. Die dort lebenden Studenten werden wahrscheinlich im Endeffekt weniger krank sein oder seltener Allergien entwickeln. Der Hang zur Überhygiene nimmt wirklich schon paranoide Züge an!
Die Schlusspointe des Artikels, dass sich ein Widerspruch in nichts auflösen könne, weil es ihn gibt, halte ich für gewagt.
Ich glaube dagegen, dass zur Auflösung des Paradoxons der Hinweis von Quine entscheidend ist, nämlich dass der Verurteilte bei seinem Widerspruchsbeweis nicht nur von der Wahrheit von p (= Aussage des Richters) ausgeht, sondern er setzt vielmehr voraus, dass er von der Wahrheit von p überzeugt ist. (In der von Ihnen beschriebenen “harten Version” des Paradoxons gilt dies zumindest für den Schritt ab dem Donnerstag.)
Um den Schluss des Verurteilten zu korrigieren, muss man also ausgehen von der Aussage q:= “der Verurteilte ist zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung davon überzeugt, dass p wahr ist”. Unter gewissen Bedingungen, insbesondere unter der Annahme, dass der Verurteilte konsistent ist, also nicht an widersprüchliche Aussagen glaubt, lässt sich nun zeigen, dass q falsch ist. Man hätte dann das Ergebnis, dass der Verurteilte, wenn er konsistent ist, von der Wahrheit des Richters nicht überzeugt sein darf. So wäre man also tatsächlich bei Gödel gelandet. Jedenfalls aber gibt es kein Problem damit, dass sich die Aussage p als wahr erweist.
Diese hier angedeutete Auflösung des Paradoxons lässt sich präzisieren mit den Methoden von R. M. Sainsbury (“Paradoxien”) und R. Smullyan (“Logik-Ritter und andere Schurken”). Insbesondere die eleganten Methoden von Smullyan ermöglichen eine sehr elementare Darstellung.
Näheres findet sich in meiner Ausarbeitung "Das Paradox der unerwarteten Klassenarbeit à la Gödel", die oben zum Download bereitsteht.
Zumindest, liebe Redaktion, leider nicht, das, was ihr mit "Buchstaben und Ziffern, Groß- und Kleinschreibung, mindestens ein Sonderzeichen und bitte am besten sowieso keine Begriffe, die im Wörterbuch stehen" beschreibt.
So sind Passwörter, die sich ein menschliches Hirn wirklich schwer merken kann. Unser Hirn und ein Computer funktionieren aber komplett unterschiedlich und genau diese Passwörter sind jene, die für Computer gar nicht das Problem sind. Er hat kein Sprachgefühl, arbeitet nicht mit Assoziationen, usw.
Ein extrem sicheres Passwort, schon von der Schlüssellänge, wäre beispielsweise sich einen Satz zu merken wie "Kein Hund hat keine 2 Ohren", meinetwegen ohne Leerzeichen dazwischen, wenn diese nicht zugelassen werden. Das ist sicherer als zB "!#8oxpn1", obwohl für unser Hirn deutlich schwerer zu merken. Bei Verschlüsselung und Passwörtern kommt es nämlich v. a. auf die Zeichenlänge an (mit brute force Wörterbuchattacken kommt man bei einem Satz, wie meinem Beispielsatz, auch nicht weiter, zu viele Kombinationsmöglichkeiten gibt es hier).
Dieses Comic illustriert ganz wunderbar das ewige Mißverständnis darüber, was ein sicheres Passwort ist und was nicht, jeder Internetnutzer der sich Passworter überlegen muss sollte dies mal gesehen haben:
https://xkcd.com/936/ (diese Website bietet Verlinkungen ausdrücklich an und gibt dazu auch Hilfestellungen)
Die Aussage, dass der Verurteilte vom Bescheid der Vollstreckung überrascht werden würde, ist am letzten Tag notwendigerweise falsch, wenn wir annehmen, dass die Vollstreckung spätestens am letzten Termin zwingend vorgenommen werden würde. Die vorgeschlagene Deutung dieses Sachverhalts gemäß dem Artikel lautet, dass der Termin deshalb aus der Menge potenzieller Termine zu entfernen sei, womit sich die Menge verkürzt und ein neuer letzter Termin an dessen Stelle tritt, der folgerichtig ebenfalls zu eliminieren sei, und so fort, bis am Ende eine Leermenge resultiert. Ursächlich dafür ist die Annahme, dass die Aussage des Richters stets richtig sein müsse, also für jeden einzelnen Tag Gültigkeit besitzt. Damit ist die Aussage aber inkonsistent und lässt keinen Schluss hinsichtlich der Vollstreckung zu. Das gilt notabene auch für den letzten Termin, da kein ausdrücklicher Vorrang der Vollstreckung gegenüber der Überraschung formuliert ist. Tatsächlich findet sich in der Aussage des Richters aber kein Hinweis darauf, dass die Aussage an jedem Tag richtig sein muss. Vielmehr reicht es eben aus, wenn wenigstens ein Termin vorliegt, für den gilt, dass sich bei Tagesanbruch alleine aus der Ansage des Richters und den bereits verstrichenen Terminen nicht herleiten lässt, dass die Vollstreckung an diesem Tag zwingend erfolgen oder ausbleiben muss. Die Ansage des Richters wäre zwar falsch, wenn der Termin auf den Freitag fallen sollte, am Donnerstag wäre sie aber richtig. Die Ansage des Richters wäre dann wie folgt zu formalisieren:
In der Menge der festgelegten Termine existiert wenigstens ein Element, für welches aufgrund der Bedingung, dass die Vollstreckung spätestens am letzten Termin erfolgen muss, die Vollstreckung weder erschlossen noch ausgeschlossen werden kann.
Erfolgt die Wahl des Termins nach dem Zufallsprinzip und die Menge umfasst n Elemente mit n≥2, dann wird die Aussage des Richters mit der Wahrscheinlichkeit (n–1)/n zutreffend sein. Fällt das Los auf den letzten Termin, ist die Ansage falsch, in den übrigen Fällen aber richtig, weil an jedem Morgen mehr als ein Vollstreckungstermin infrage kommt und damit die Unsicherheit nie unter 1/2 fällt. Die Feststellung, dass die Vollstreckung am Freitag die Ansage des Richters falsch werden lässt, darf nicht dazu führen, dass der Termin aus der Menge entfernt wird. Widerspruchsfrei ist die Aussage des Richters nur, wenn die Zusatzbedingung, wonach die Aussage für jeden potenziellen Termin richtig sein muss, nicht besteht.
Die Ansage des Richters legt nicht fest, was in dem Fall zu geschehen habe, wenn sich seine Aussage als falsch herausstellen sollte (das Los also auf den letzten Termin gefallen ist). Denkbar ist, dass (a) die Vollstreckung ausgesetzt wird, (b) sie stets vollzogen wird oder (c), dass sie zufällig ausgesetzt oder vollzogen wird. (a) und (b) lassen am letzten Tag einen eindeutigen Rückschluss zu, womit die Aussage falsch wird. Erfolgt Vollzug oder Begnadigung an dem besagten Tag zufällig, dann bleibt die Unsicherheit bestehen; die Aussage ist dann aber zufällig falsch oder richtig, weil das Ausbleiben der Vollstreckung die Aussage falsch werden lässt. Der Umstand, dass das Verfahrensprinzip dem Verurteilten nicht bekannt sei und deshalb die Unsicherheit bestehen bleiben würde, während der Vollzug stets vorgenommen werden kann, würde ich als unzulässige Annahme ansehen, weil unter diesen Bedingungen der Verurteilte keinerlei Schlüsse ziehen könnte. Ein gültiger Rückschluss lässt sich prinzipiell nur vornehmen, wenn hinsichtlich der Mechanismen vollständige Transparenz vorausgesetzt wird. Die Ansage des Richters kann also nicht immer zutreffend sein, weshalb diese implizite Zusatzbedingung entfallen muss und sich der Widerspruch auflöst. Fällt die Wahl auf den letzten potenziellen Termin, ist die Aussage falsch, in allen anderen Fällen ist sie richtig.
Der Verurteilte kann also von Montag bis Donnerstag nicht schlüssig herleiten, ob die Exekution vorgenommen werden wird oder nicht. Erfolgt die Vollstreckung am Donnerstag nicht, dann besteht entweder Gewissheit, dass die Vollstreckung am Freitag erfolgen wird, oder – bei bestehender Ungewissheit – die Vollstreckung wird nicht notwendigerweise vorgenommen werden. Beiden Fällen gemein ist, dass die Aussage des Richters in genau diesem Fall falsch ist. Dass die Aussage des Richters im Einzelfall falsch sein kann, ist aber Voraussetzung, damit überhaupt ein Termin festgelegt werden kann. Dürfte das nämlich nicht sein, würde – und insofern sind die im Artikel ausgeführten Erwägungen fehlerfrei – tatsächlich kein Termin mehr verbleiben.
Der Autor hat offenbar kein Wissen über Cannabis. Tetrahydrocannabinol, Cannabidiol und andere Wirkstoffe als Gift zu bezeichnen ist verzerrendes Laienvokabular. Es ist dem Autor offenbar nicht bekannt, dass der menschliche Körper Endocannabinoide produziert. Nur aufgrund dieses Umstandes sind die in Cannabis enthaltenen Stoffe wirksam, indem sie an den entsprechenden Cannabinoid-Rezeptoren andocken. Wenn diese Substanzen also Gift sein sollen, dann sind logischerweise Anandamid, Serotonin, Dopamin, Noradrenalin, Endorphin usw. nicht weniger Gift. Sie sind natürlich kein Gift - im Unterschied zu beispielsweise Alkohol, dessen Wirkung unmittelbar auf Zell- und Nervenschädigung beruht. Zudem wirkt der Einleitungssatz "Cannabis zu rauchen hat ganz viele negative Folgen - vielleicht aber auch ganz wenige positive." dermaßen naiv, dass er auch aus einem Sechstklässler-Aufsatz stammen könnte. Ich meine das gar nicht offensiv, es ist schlichtweg so. Ich bitte in diesem Sinne um mehr Wissenschaft und weniger Vorurteil.
Welche denn? Man hat meines Wissen noch von keinen Cannabistoten gehört, Todesfälle durch Alkohol und durch die Folgen des Tabakkonsums sind dagegen sehr häufig.
Die Schlussfolgerung der Forscher, so wie ich es herausgelesen hatte:"[...]Andere Effekte des Drogenkonsums, etwa eine Rauschwirkung im Suchtzentrum oder schamanistische Zwecke, stünden hinter den gesundheitlichen Aspekten dagegen zurück.[...]" Dagegen steht die Selbstauskunft der Aka:"[...]Anders als bei einem Tee aus dem Extrakt der Motunga-Pflanze, den sie nach Selbstauskunft explizit gegen Parasiten trinken, würde dem Cannabis-Rauchen keine medizinische Wirkung zugesprochen.[...]" Wenn die Aka selber die medizinische Wirkung des Cannabis-Rauchens bislang noch nicht entdeckt haben, jedenfalls interpretiere ich so die oben stehende Aussage, wie kommen dann die Forscher auf die weiter oben stehende Schlussfolgerung, dass die Aka aus medizinischen Gründen Cannabis konsumieren? Selbst wenn man unterstellt, dass die Aka gemerkt haben, dass es den Cannabis-Konsumenten irgendwie besser geht als den Nicht-Cannabis-Konsumenten, so scheinen die Aka es nicht auf die Wirkung des Cannabis auf Parasiten zurückzuführen, sondern auf anderweitige Wirkungen des Cannabis-Konsums. Oder habe ich da etwas falsch verstanden?
Stellungnahme der Redaktion
Sehr geehrter Herr Maaßen,
ganz richtig zusammengefasst und eine berechtigte Frage. Beobachtet und wissenschaftlich dingfest gemacht haben die Forscher ja nur die tatsächlich auffällige Korrelation zwischen Cannabiskonsum und Infektionsrate. Dagegen ergab sich unter den Aka bei der Befragung eben kein klares Bild über ihre Motivation, weshalb die Forscher in diesem Punkt nun spekulieren: So gehen sie nun davon aus, dass wegen der uneinheitlichen Antworten eben nicht die Rauschwirkung (zum Beispiel) das generelle Ziel sein kann, sondern eine klare, zielgerichtete Motivation eben eher fehlt.
Es wäre schlüssig anzunehmen (ohne dass dies explizit so in der Studie erwähnt wird), dass sich eine Selbstmedikation mitsamt positiver antihelmintischer Wirkung entwickelt hat, ohne dass die Raucher sich diesem Nutzen des Cannabiskonsums notwendigerweise völlig bewusst sind. Tatsächlich dürften sich ja viele Formen der Selbstmedikation im Laufe der Zeit so entwickelt haben - aber das ist nun meine Spekulation.
Es wäre interessant,
06.06.2015, ricardicusAber die These müsste man natürlich testen, z.B. indem man bei Menschen mit besonderer Furcht vor Ungerechtigkeit (davon gibt es eine ganze Menge) das Interesse an der Vorstellung einer eigenen Machtposition erfragt - im Vergleich zu einer Gruppe, in der die Leute keine besondere Furcht vor Ungerechtigkeit haben (auch davon gibt es viele).
Selbsterfahrung
06.06.2015, Andreas VogtAn den Geschmack eines Marienkäfers erinnere ich mich noch genau. Und ich sehe das Gesicht meines kleinen Neffen vor mir, der, nach dem Verzehr eines Kartoffelkäfers meinte: "Schmeckt gar nicht nach Kartoffel"
Überzeugungen sind gefährlichere Feinde der Wahrheit als Lügen
05.06.2015, ManuIch dachte Spektrum sei ein Wissenschaftsmagazin. Da können doch nicht einfach solche (für Leute, die sich ein bisschen auskennen sogar lächerlichen) Behauptungen aufgestellt werden. Fundierte Artikel erwarte ich von solch einem Magazin... da bin ich echt enttäuscht.
Lachen könnte ich über einen solchen Satz, wenn er in der BILD gestanden hätte, aber wenn sowas hier auftaucht, finde ich das schon ein bisschen traurig. Das klingt mir zu sehr nach Reefer Madness.
Ein spannendes Forschungsthema wäre, wie sich das Meinung über Cannabis entwickelt hat und warum - also Einfluss von Lobby-Propaganda bis in die Schulen und alles - sollte echt mal Gegenstand von Untersuchungen werden. Ein Auseinandersetzung mit dem Thema könnte vielleicht allgemein dazu führen, dass die Menschen ein wenig mehr zweifeln und nicht einfach alles hinnehmen und glauben, was sie in der Schule (und im sozialen Umfeld) lernen. Zum Abschluss Nietsche: "Überzeugungen sind gefährlichere Feinde der Wahrheit als Lügen." Voltaire: "Es ist klug und weise, an allem zu zweifeln", Karl Marx: "An allem ist zu zweifeln".
Liebe Grüße
Manu
Hallo Manu,
zur wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit Cannabis finden Sie in dem kurzen Text, unter dem Sie kommentieren (in dem es übrigens um die Wirkung von Cannabis auf Wurmparasiten ging), ja noch weitere verlinkte Studien. Ansonsten bin ich in Bezug auf Lobby-Propaganda ganz auf Ihrer Seite. Zum Abschluss von mir Götz Widmann:
https://www.youtube.com/watch?v=Zg2oI1VIIO4
Liebe Grüße
Jan Osterkamp
Sind Sie sich das 100 %ig Sicher?
05.06.2015, Dominique BoursillonBitte verzeihen Sie mir, aber der Artikel ist, so wie er da steht, unseriös. Er könnte unter der Überschrift "Interessates aus der Kryptographie " firmieren. Auf jeden Fall ohne Hinweis auf "Einrichtungen mit hohen Sicherheitsstandards". Da schließe ich mich dem Vorschreiber an: Das Problem sind nicht die Passwörter, sondern die Sicherheitsstandards an sich!
Polyglotte Vögel
05.06.2015, Robert OrsoDamit sich der angreifende Vogel irritieren lässt ist es nämlich erforderlich, dass er nicht nur die Warnrufe der verschiedenen Beutevögel als solche erkennt, sondern auch noch deren spezifische Bedeutung, dass eben NICHT er selbst sondern ein auch für ihn gefährlicherer Gegner gemeint ist.
Aktive Immunisierung
04.06.2015, zarathustra²³nur p- Wert?
04.06.2015, Simon SchuhmacherWas ich aber viel besorgniserregender finde, ist die traurige Tatsache, dass in der Staistik die englische Sprache nahezu alle deutschen Begriffe ersetzt und somit keine neuen Begrifflichkeiten mehr entstehen werden.
Die Wissenschaft in den deutschen Landen sollte sich eiligst von diesem devoten Verhalten entfehrnen und in die Fußstapfen berühmter Forscher wie Planck, Einstein etc zurückgehren.
Es hat schon einen Grund warum kaum noch deutsche Forscher Preise erhalten sondern nur noch Angelsachsen. Es ist ein dummes Verhalten von uns, uns freiwillig einen Hemmschuh ans Bein - die für uns fremde Sprache Englisch- zu binden. Während die Angelsachsen ihre Gedanken ohne Umleitung mitteilen können und somit ihre Intuition volle Früchte tragen kann.
Die Forscher in den deutschen Landen sollten vereinbaren die ersten Veröffentlichungen ihrer Arbeit ausschließlich in deutschsprachigen Publikationen zu machen.
Denn wenn man wie es zurzeit Usus ist nur in Englisch veröffentlicht dann wird es sich nie ändern, dass eine Veröffentlichung vor den Augen der Welt nur wirklich veröffentlicht ist wenn sie in Englisch veröffentlicht ist. So fördern wir das Monpol der angelsächsischen Forschung und werden nie zu ihnen aufschließen oder gar überholen.
Und nach einiger Zeit wird sich vielleicht zeigen, dass so die deutsche Sprache wieder ihren gerechten Platz in der Wissenschaft einnimmt wie sie ihn zu Zeiten Plancks und Einsteins hatte.
Es braucht auch in der Wissenschaft ein wenig Patriotismus!
Aber nicht die Unterwürfigkeit von uns, zu den Füßen der Angelsachsen.
MfG
Sinnhaftigkeit solcher Studien?
04.06.2015, JzeeDer Hang zur Überhygiene nimmt wirklich schon paranoide Züge an!
Sicher?
04.06.2015, Ulrich HeemannLösung des Paradoxes nach Sainsbury und Smullyan
03.06.2015, Gerhard FenderIch glaube dagegen, dass zur Auflösung des Paradoxons der Hinweis von Quine entscheidend ist, nämlich dass der Verurteilte bei seinem Widerspruchsbeweis nicht nur von der Wahrheit von p (= Aussage des Richters) ausgeht, sondern er setzt vielmehr voraus, dass er von der Wahrheit von p überzeugt ist. (In der von Ihnen beschriebenen “harten Version” des Paradoxons gilt dies zumindest für den Schritt ab dem Donnerstag.)
Um den Schluss des Verurteilten zu korrigieren, muss man also ausgehen von der Aussage q:= “der Verurteilte ist zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung davon überzeugt, dass p wahr ist”. Unter gewissen Bedingungen, insbesondere unter der Annahme, dass der Verurteilte konsistent ist, also nicht an widersprüchliche Aussagen glaubt, lässt sich nun zeigen, dass q falsch ist. Man hätte dann das Ergebnis, dass der Verurteilte, wenn er konsistent ist, von der Wahrheit des Richters nicht überzeugt sein darf. So wäre man also tatsächlich bei Gödel gelandet. Jedenfalls aber gibt es kein Problem damit, dass sich die Aussage p als wahr erweist.
Diese hier angedeutete Auflösung des Paradoxons lässt sich präzisieren mit den Methoden von R. M. Sainsbury (“Paradoxien”) und R. Smullyan (“Logik-Ritter und andere Schurken”). Insbesondere die eleganten Methoden von Smullyan ermöglichen eine sehr elementare Darstellung.
Näheres findet sich in meiner Ausarbeitung "Das Paradox der unerwarteten Klassenarbeit à la Gödel", die oben zum Download bereitsteht.
Was ist ein gutes Passwort?
03.06.2015, EricSo sind Passwörter, die sich ein menschliches Hirn wirklich schwer merken kann. Unser Hirn und ein Computer funktionieren aber komplett unterschiedlich und genau diese Passwörter sind jene, die für Computer gar nicht das Problem sind. Er hat kein Sprachgefühl, arbeitet nicht mit Assoziationen, usw.
Ein extrem sicheres Passwort, schon von der Schlüssellänge, wäre beispielsweise sich einen Satz zu merken wie "Kein Hund hat keine 2 Ohren", meinetwegen ohne Leerzeichen dazwischen, wenn diese nicht zugelassen werden. Das ist sicherer als zB "!#8oxpn1", obwohl für unser Hirn deutlich schwerer zu merken. Bei Verschlüsselung und Passwörtern kommt es nämlich v. a. auf die Zeichenlänge an (mit brute force Wörterbuchattacken kommt man bei einem Satz, wie meinem Beispielsatz, auch nicht weiter, zu viele Kombinationsmöglichkeiten gibt es hier).
Dieses Comic illustriert ganz wunderbar das ewige Mißverständnis darüber, was ein sicheres Passwort ist und was nicht, jeder Internetnutzer der sich Passworter überlegen muss sollte dies mal gesehen haben:
https://xkcd.com/936/ (diese Website bietet Verlinkungen ausdrücklich an und gibt dazu auch Hilfestellungen)
Die Ansage muss nicht immer wahr sein
02.06.2015, Andreas KummerIn der Menge der festgelegten Termine existiert wenigstens ein Element, für welches aufgrund der Bedingung, dass die Vollstreckung spätestens am letzten Termin erfolgen muss, die Vollstreckung weder erschlossen noch ausgeschlossen werden kann.
Erfolgt die Wahl des Termins nach dem Zufallsprinzip und die Menge umfasst n Elemente mit n≥2, dann wird die Aussage des Richters mit der Wahrscheinlichkeit (n–1)/n zutreffend sein. Fällt das Los auf den letzten Termin, ist die Ansage falsch, in den übrigen Fällen aber richtig, weil an jedem Morgen mehr als ein Vollstreckungstermin infrage kommt und damit die Unsicherheit nie unter 1/2 fällt. Die Feststellung, dass die Vollstreckung am Freitag die Ansage des Richters falsch werden lässt, darf nicht dazu führen, dass der Termin aus der Menge entfernt wird. Widerspruchsfrei ist die Aussage des Richters nur, wenn die Zusatzbedingung, wonach die Aussage für jeden potenziellen Termin richtig sein muss, nicht besteht.
Die Ansage des Richters legt nicht fest, was in dem Fall zu geschehen habe, wenn sich seine Aussage als falsch herausstellen sollte (das Los also auf den letzten Termin gefallen ist). Denkbar ist, dass (a) die Vollstreckung ausgesetzt wird, (b) sie stets vollzogen wird oder (c), dass sie zufällig ausgesetzt oder vollzogen wird. (a) und (b) lassen am letzten Tag einen eindeutigen Rückschluss zu, womit die Aussage falsch wird. Erfolgt Vollzug oder Begnadigung an dem besagten Tag zufällig, dann bleibt die Unsicherheit bestehen; die Aussage ist dann aber zufällig falsch oder richtig, weil das Ausbleiben der Vollstreckung die Aussage falsch werden lässt. Der Umstand, dass das Verfahrensprinzip dem Verurteilten nicht bekannt sei und deshalb die Unsicherheit bestehen bleiben würde, während der Vollzug stets vorgenommen werden kann, würde ich als unzulässige Annahme ansehen, weil unter diesen Bedingungen der Verurteilte keinerlei Schlüsse ziehen könnte. Ein gültiger Rückschluss lässt sich prinzipiell nur vornehmen, wenn hinsichtlich der Mechanismen vollständige Transparenz vorausgesetzt wird. Die Ansage des Richters kann also nicht immer zutreffend sein, weshalb diese implizite Zusatzbedingung entfallen muss und sich der Widerspruch auflöst. Fällt die Wahl auf den letzten potenziellen Termin, ist die Aussage falsch, in allen anderen Fällen ist sie richtig.
Der Verurteilte kann also von Montag bis Donnerstag nicht schlüssig herleiten, ob die Exekution vorgenommen werden wird oder nicht. Erfolgt die Vollstreckung am Donnerstag nicht, dann besteht entweder Gewissheit, dass die Vollstreckung am Freitag erfolgen wird, oder – bei bestehender Ungewissheit – die Vollstreckung wird nicht notwendigerweise vorgenommen werden. Beiden Fällen gemein ist, dass die Aussage des Richters in genau diesem Fall falsch ist. Dass die Aussage des Richters im Einzelfall falsch sein kann, ist aber Voraussetzung, damit überhaupt ein Termin festgelegt werden kann. Dürfte das nämlich nicht sein, würde – und insofern sind die im Artikel ausgeführten Erwägungen fehlerfrei – tatsächlich kein Termin mehr verbleiben.
Gift?
02.06.2015, Sebastian Tillmann"viele negative Folgen"...
02.06.2015, JoSeltsame Schlussfolgerung
02.06.2015, Stefan MaaßenDagegen steht die Selbstauskunft der Aka:"[...]Anders als bei einem Tee aus dem Extrakt der Motunga-Pflanze, den sie nach Selbstauskunft explizit gegen Parasiten trinken, würde dem Cannabis-Rauchen keine medizinische Wirkung zugesprochen.[...]"
Wenn die Aka selber die medizinische Wirkung des Cannabis-Rauchens bislang noch nicht entdeckt haben, jedenfalls interpretiere ich so die oben stehende Aussage, wie kommen dann die Forscher auf die weiter oben stehende Schlussfolgerung, dass die Aka aus medizinischen Gründen Cannabis konsumieren?
Selbst wenn man unterstellt, dass die Aka gemerkt haben, dass es den Cannabis-Konsumenten irgendwie besser geht als den Nicht-Cannabis-Konsumenten, so scheinen die Aka es nicht auf die Wirkung des Cannabis auf Parasiten zurückzuführen, sondern auf anderweitige Wirkungen des Cannabis-Konsums. Oder habe ich da etwas falsch verstanden?
Sehr geehrter Herr Maaßen,
ganz richtig zusammengefasst und eine berechtigte Frage. Beobachtet und wissenschaftlich dingfest gemacht haben die Forscher ja nur die tatsächlich auffällige Korrelation zwischen Cannabiskonsum und Infektionsrate. Dagegen ergab sich unter den Aka bei der Befragung eben kein klares Bild über ihre Motivation, weshalb die Forscher in diesem Punkt nun spekulieren: So gehen sie nun davon aus, dass wegen der uneinheitlichen Antworten eben nicht die Rauschwirkung (zum Beispiel) das generelle Ziel sein kann, sondern eine klare, zielgerichtete Motivation eben eher fehlt.
Es wäre schlüssig anzunehmen (ohne dass dies explizit so in der Studie erwähnt wird), dass sich eine Selbstmedikation mitsamt positiver antihelmintischer Wirkung entwickelt hat, ohne dass die Raucher sich diesem Nutzen des Cannabiskonsums notwendigerweise völlig bewusst sind. Tatsächlich dürften sich ja viele Formen der Selbstmedikation im Laufe der Zeit so entwickelt haben - aber das ist nun meine Spekulation.
Mit freundlichen Grüße
Jan Osterkamp