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  • Rechtsstreit um Himmelsgestein

    12.11.2007, Bernd Leitenberger, Esslingen
    Mit Erstaunen habe ich von dem Prozess um den Meteoritenfund gelesen, vor allem welche Gesetze da zur Anwendung kommen sollen. Ein Meteorit kann meiner Ansicht nach kein "Schatz" sein. Merkmal eines Schatzes ist, dass er ein Bestandteil des Grundstücks ist, bevor der Besitzer es erwirbt - verschüttet oder vergraben von Menschen. Ein "Schatz" kann einen materiellen Wert haben (Edelmetalle) oder einen kunsthandwerklichen (z.B. seltene Keramik).

    Ein Meteorit ist dagegen zuerst einmal gar nicht auf dem Grundstück vorhanden, sondern fällt vom Himmel. Der einzige Wert, den ein Meteorit heute hat, ist bei den meisten Exemplaren sein Sammlerwert, der daraus resultiert, dass das Gestein vor 4.5 Milliarden Jahren zum letzten Mal aufgeschmolzen wurde. Einige Meteoriten haben auch einen besonderen wissenschaftlichen Wert, doch um den zu nutzen, benötigt man bei moderner Analytik nicht kilogramm-große Brocken. Der einzige Grund, warum der Neuschwanstein-Meterorit wertvoll ist, liegt darin, dass große Brocken sehr selten sind.

    Ich habe einen Betrag über Saurierskelette in Eislingen gesehen, und über die Probleme, die man danach mit Fossiliensammlern hatte. In vielem sind diese mit einem Meteoriten vergleichbar: Fossilien sind auch nur Steine, die wertvoll sind, weil unsere Zivilisation ihnen eine Bedeutung zumisst. Es gibt weitgehend wertlose Fossilien. Überreste von Ammoniten, die es zuhauf auf der Schwäbischen Alb gibt, und wertvolle Fossilien die einfach seltener sind.

    Für Fossilien gibt es die Regelung, dass jeder auf öffentlichem Grund suchen kann oder eben die Baustelle (bei der es sich um den Fundort handelte) absuchen kann und kleinere (wissenschaftlich wertlose) Funde behalten kann. Größere müssen angezeigt werden. Ich denke für diesen Fall gibt es sicher eine Regelung, die man auf Meteoriten übertragen kann. Wenn sich Gerichte schon damit beschäftigen, dann sollten wenigstens passende Regelungen zum Einsatz kommen.
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