Sind die Fingerabdrücke eineiiger Zwillinge identisch?
Nein! Denn auch eineiige Zwillinge sind nicht identisch; alles, was die Natur schafft, ist einzigartig und qualitativ nicht wiederholbar. Auf Grund des unbegrenzten Formenreichtums – des Naturprinzips der Einzigartigkeit – sind alle Lebewesen verschieden und somit unterscheidbar. Das, was wir als gleich betrachten, ist also bei näherer Betrachtung nur ähnlich: Zebra ist nicht gleich Zebra und Ameise nicht gleich Ameise.
Dieser Grundsatz der Individualität gilt ebenfalls bei Organismen mit identischem Erbmaterial, also eineiigen Zwillingen oder Mehrlingen. Ob Kopfform, Lidspalten oder Pigmentflecken, auch menschliche Zwillinge besitzen Merkmale, die sie in ihrer Kombination zu einmaligen Individuen machen. Fingerabdrücke bilden da keine Ausnahme.
Fingerabdrücke sind Abbilder der unscheinbaren Papillarleisten. Das sind die reliefartig hervortretenden, nebeneinander verlaufenden Erhebungen an den Greifseiten der Finger, der Handflächen, den Fußsohlen und Zehenunterseiten, die sich von den furchenartigen Vertiefungen der Haut abgrenzen. Diese so genannte Leistenhaut wirkt wie ein Stempel, und zwar wie ein überaus individueller. Auf der ganzen Welt gibt es wohl keinen Menschen, dessen Abdruck dem eines anderen gleicht. Verbrecher greifen deshalb seit 1897 zu Handschuhen. Seinerzeit überführte Scotland Yard den ersten der Zunft anhand seiner Fingerabdrücke.
Die Papillarleistenkonfiguration bildet sich ungefähr bis zum vierten Embryonalmonat aus. Bis dahin wird die Entwicklung der Papillarleistengebilde von einer Vielzahl komplexer Faktoren innerhalb der Gebärmutter beeinflusst und führt jeweils zu anderen Ergebnissen: Papillarleisten verlaufen nebeneinander her, gabeln sich, unterbrechen sich, bilden Häkchen und andere Unregelmäßigkeiten. Kurzum: Sie zeigen Charakteristika, die in ihrer Form und Lage zueinander und innerhalb des Papillarleistengebildes einmalig sind. Ab etwa dem vierten Embryonalmonat sind die komplexen Formen der Papillarleisten unveränderbar und bis zum Tod festgelegt.
Diese grundlegenden Eigenschaften – Einmaligkeit und Unveränderlichkeit – werden von Wissenschaft und Rechtsprechung gleichermaßen anerkannt und sind Grundlage der so genannten Daktyloskopie (von griechisch: "daktylos" = der Finger, "skopia" = Beobachtung).
Wenngleich ein Fingerabdruck ein empirischer Tatsachenbeweis ist, der Schluss vom Besonderen auf das Allgemeine also auf Grund zahlreicher Beobachtungen getroffen wird, stützen sich viele wissenschaftliche Grundsätze, die wir als einwandfrei bewiesen ansehen, auf weit weniger Beobachtungsmaterial.
Deshalb konnte bislang niemand mit der Behauptung, eineiige Zwillinge besäßen identische Fingerabdrücke, die Basis der daktyloskopischen Arbeit erschüttern oder widerlegen.
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