Angemerkt!: "Ein Schlag ins Gesicht"
In einem Interview mit der "Welt am Sonntag" erzählt Helmut Thoma, ehemals Geschäftsführer des privaten Fernsehsenders RTL, dass er sich selbst bereits als Grabräuber im syrischen Palmyra betätigt hat. Der entwendete Grababschluss steht heute bei ihm im Wohnzimmer - für den Archäologen Andreas Schmidt-Colinet ein veritabler Skandal.
Der Sachverhalt, den Herr Helmut Thoma im Interview in der "Welt am Sonntag" vom 15. November 2010 dargelegt hat, widerspricht nicht nur jedem guten Geschmack, sondern verstößt auch gegen internationales Recht. Wenn Herr Thoma tatsächlich Antiken aus Palmyra ohne offizielle Ausfuhrerlaubnis erworben hat, müssten diese dem syrischen Staat als rechtmäßigem Eigentümer zurückgegeben werden.
Gemäß dem "Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt" der UNESCO von 1972 und der so genannten Berliner Erklärung von 1988 sind Erwerb und Ausfuhr von Antiken illegal. Und das hat gute Gründe: Bei Raubgrabungen werden historische Kontexte unwiederbringlich zerstört. Und diese sind es, die für die Forschung so bedeutsam sind. Archäologen sind keine Schatzgräber, sie erforschen die Kulturen der Vergangenheit!
Demnach handelt es sich bei der Beschaffung des "Grababschlusses" durch Herrn Thoma auch nicht um ein Kavaliersdelikt, sondern um den unrechtmäßigen Erwerb fremden Eigentums. Das ist schlicht und einfach: Diebstahl.
Das Interview, das übrigens auch Seriosität und Sensibilität der Redaktion der "Welt am Sonntag" vermissen lässt, ist zudem ein Schlag ins Gesicht derjenigen, die für die seit Langem so guten wissenschaftlichen und diplomatischen Beziehungen zwischen Deutschland und Syrien verantwortlich sind.
Mich persönlich machen machen sie auch deshalb besonders betroffen: Zwischen 1980 und 1984 war ich als wissenschaftlicher Referent am damals neu gegründeten Deutschen Archäologischen Institut in Damaskus tätig. Seit dieser Zeit leite ich in enger Kooperation mit syrischen Kollegen Grabungs- und Forschungsprojekte in Palmyra.
Gemäß dem "Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt" der UNESCO von 1972 und der so genannten Berliner Erklärung von 1988 sind Erwerb und Ausfuhr von Antiken illegal. Und das hat gute Gründe: Bei Raubgrabungen werden historische Kontexte unwiederbringlich zerstört. Und diese sind es, die für die Forschung so bedeutsam sind. Archäologen sind keine Schatzgräber, sie erforschen die Kulturen der Vergangenheit!
Demnach handelt es sich bei der Beschaffung des "Grababschlusses" durch Herrn Thoma auch nicht um ein Kavaliersdelikt, sondern um den unrechtmäßigen Erwerb fremden Eigentums. Das ist schlicht und einfach: Diebstahl.
Das Interview, das übrigens auch Seriosität und Sensibilität der Redaktion der "Welt am Sonntag" vermissen lässt, ist zudem ein Schlag ins Gesicht derjenigen, die für die seit Langem so guten wissenschaftlichen und diplomatischen Beziehungen zwischen Deutschland und Syrien verantwortlich sind.
Mich persönlich machen machen sie auch deshalb besonders betroffen: Zwischen 1980 und 1984 war ich als wissenschaftlicher Referent am damals neu gegründeten Deutschen Archäologischen Institut in Damaskus tätig. Seit dieser Zeit leite ich in enger Kooperation mit syrischen Kollegen Grabungs- und Forschungsprojekte in Palmyra.
© epoc
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