Artenschutz: Stubenarrest für die Hauskatze
Zum Schutz der vom Aussterben bedrohten Haubenlerche hat der Rhein-Neckar-Kreis für die Stadt Walldorf im Norden Baden-Württembergs zu einer drastischen Maßnahme gegriffen – zumindest empfinden viele Besitzerinnen und Besitzer dies so: Während der Brutzeit zwischen April und August müssen Hauskatzen tatsächlich Stubentiger werden und im Haus bleiben. Zuwiderhandlungen sollen geahndet werden, berichtet die »Rhein-Neckar-Zeitung«.
Natürlich kochen die Wogen der Empörung in Kommentarspalten und sozialen Medien hoch. Und natürlich stellen sich Fragen, etwa wie ein derartiges Ausgangsverbot überhaupt überwacht werden solle. Und ob es überhaupt Sinn mache, wegen der restlichen drei Paare an Haubenlerchen im Gemeindegebiet so einen Aufwand zu betreiben. Schließlich könne man Freigängerkatzen doch nicht einfach von heute auf morgen in die Wohnung verbannen. Bürgermeister Matthias Renschler fürchtet denn auch Schäden am Wohneigentum, wenn die Tiere ihrer Freiheit beraubt würden, wie er im Gespräch mit der Zeitung bekundete.
In der Tat ist es fraglich, ob man die bedrohten Haubenlerchen mit der Aktion wirklich vor Ort rettet: Sie brütet schließlich auf noch unbebautem, brachem Bauland, das bald genutzt werden könnte. Und viele neue Freunde hat man ihr mit dem Katzen-Lockdown sicher ebenso wenig gemacht. Es ist jedoch tatsächlich an der Zeit zu diskutieren, ob man Hauskatzen für alle Zeit unbeschränkte Freiheiten zugestehen will: Keinem anderen Haustier erlaubt man es in dieser großen Zahl regelmäßig auf fremden Grundstücken herumzulaufen, ins Gemüsebeet zu defäkieren, zu wildern oder bei Gelegenheit auch andere Haustiere zu erlegen.
Laut Statistik lebten 2021 rund 17 Millionen Hauskatzen in deutschen Haushalten; dazu kommen mindestens zwei Millionen verwilderte Streuner. Und diese machen fette Beute: Neben Mäusen werden jedes Jahr Millionen Vögel und Reptilien durch die Katzen getötet. Erschwerend kommt hinzu, dass viele Halter diesen Jagddruck nicht wahrhaben wollen oder sogar ignorieren
Nicht in allen Fällen sind die Verluste so problematisch wie bei den Haubenlerchen, oft erbeuten die Tiere »nur« so genannte Allerweltsarten. Bei manchen Arten verschärfen die zusätzlichen Verluste durch jagende Katzen aber die ohnehin bereits schwierige Bestandssituation. Studien aus Großbritannien zeigen dies etwa für Stare, Heckenbraunellen und Singdrosseln oder dass die Artenvielfalt bei Vögeln im Siedlungsraum umso kleiner ist, je mehr Katzen dort leben.
Auch für die Katzen ist es daheim gesünder
Eine Gewöhnung ans häusliche Leben von Anfang an hätte nicht nur für die Natur Vorteile, sondern für die Katzen selbst, wie die University of California in Davis schreibt: Sie sterben nicht unter den Rädern von Autos, verletzen sich nicht in Revierkämpfen, verschwinden nicht im Tierheim und fangen sich seltener Krankheiten und Parasiten von Artgenossen oder Wildtieren ein. Ein reiner Stubentiger kann bis zu 20 Jahre alt werden, während die durchschnittliche Lebenserwartung häufiger Freigänger bei fünf Jahren liegt.
Und vor allem sorgen reine Hauskatzen nicht für eine unkontrollierte Vermehrung der Tiere, die letztlich ebenfalls zu Tierleid und einer wachsenden Zahl an Streunern führen kann. Gerade an dieser Stelle ist die Politik gefragt: Seit der letzten Novellierung des Tierschutzgesetzes im Juli 2013 hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, eine allgemeine Kastrationspflicht für Katzen einzuführen.
Das wird aber nicht flächendeckend vorgeschrieben: Jede Gemeinde kann dies nach eigenem Gutdünken regeln. Und deshalb findet sich die Kastrationspflicht lediglich in rund 1100 Städten und Gemeinden in der Bundesrepublik, obwohl gerade Tierschützer darauf drängen. Schließlich verschärfen verwilderte Hauskatzen nicht nur den Druck auf wilde Tiere, sondern führen oft auch ein erbärmliches Leben. Wenn der Gesetzgeber sich schon nicht mit den zahlreichen Katzenhaltern anlegen will und die Tiere (bis auf wenige begründete Ausnahmen wie etwa auf Bauernhöfen) ins Haus verbannt, dann sollte er wenigstens endlich hier tätig werden – und die unkontrollierte Vermehrung der Katzen eindämmen lassen.
Anm. d. Red.: Nicht die Stadt Walldorf hat die Maßnahme erlassen, sondern der Rhein-Neckar-Kreis. Wir haben dies berichtigt.
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