Storks Spezialfutter: Punktsieg für die Natur
Am Freitag hat der Bundesrat in einer vorgezogenen Sitzung die neue Düngemittelverordnung verabschiedet. Damit gelten künftig auch in Deutschland die Vorschriften zum Schutz von Gewässern und Böden, die es in den übrigen EU-Staaten schon lange gibt. Gülle darf dann nicht mehr einfach so auf den Feldern entsorgt werden. Damit endet ein jahrelanger Kampf zwischen Landwirtschaft und Umweltschutz mit einem Punktsieg für die Natur. Gut so!
Die EU hat sich am Ende gegen Deutschland durchgesetzt, das zuletzt als einziges Land die Nitratrichtlinie nicht erfüllte. Wenn die Politik nun ihre Hausaufgaben macht, darf sich aber auch Deutschland als Gewinner fühlen. Die vereinbarten Regeln waren zuvor mit der EU abgestimmt worden. An Stelle des ewigen Hin und Her von Ermahnungen und Nachbesserungen gibt es jetzt endlich etwas, worauf sich alle Beteiligten einstellen können. Dass die Belastung des Grundwassers mit Nitrat in vielen Gebieten zu hoch ist, steht ohnehin außer Frage.
Beinahe 30 Jahre hat es bis zu der Einigung gedauert. 1991 wurde die europäische Nitratrichtlinie erlassen und 1996 in Deutschland mit der ersten Düngeverordnung umgesetzt. Weil Deutschland sich nicht an die festgelegten Grenzwerte hielt, wurde es von der EU immer wieder zur Einhaltung ermahnt und schließlich vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt. Das Urteil vom Juni 2018 war eindeutig: »Deutschland verstößt gegen seine Verpflichtungen zum Schutz des Grundwassers.« 2019 legte der damalige EU-Umweltkommissar Karmenu Vella noch einmal nach: »Es besteht für die deutschen Behörden dringender Handlungsbedarf. Die Wasserqualität in Deutschland zeigt keine Anzeichen für Besserung. Die Qualität des Grundwassers in Deutschland gehört zu den schlechtesten in Europa«, erklärte er in Brüssel.
Wenn am Freitag keine Lösung zu Stande gekommen wäre, hätte Deutschland ab April jeden Tag 850 000 Euro Strafe zahlen müssen. Auch diese Drohkulisse wird zur Einigung auf den letzten Drücker beigetragen haben.
Bauernverbände stellten sich bis zuletzt quer
Der Widerstand blieb trotzdem bis zum Ende enorm. An vorderster Front dabei: die Landwirte von »Land schafft Verbindung«. Das Bündnis war im vergangenen Jahr auch aus Widerstand gegen die Düngemittelverordnung entstanden und hatte die großen Bauerndemos organisiert. Anfang der Woche forderten die Landwirte in einem offenen Brief an Ursula von der Leyen »ein eindeutiges Signal, dass in dieser Situation keine Strafzahlungen in Erwägung gezogen werden und dass eine Aussetzung der Verabschiedung der Düngeverordnung notwendig ist«. Andererseits befürchteten die Unterzeichner »etliche Betriebsaufgaben« und eine zwangsläufige »Gefährdung der Versorgung mit Nahrungsmitteln« in Deutschland.
Die strengeren Auflagen werden für die Bauern nicht leicht zu erfüllen sein. Wenn nicht mehr so viel Gülle auf die Felder darf, muss sie anders aufbereitet, genutzt oder gelagert werden. Das belastet das ohnehin schon auf Kante genähte Budget. Da kommt es allen, die durch die neuen Richtlinien in die Pflicht genommen werden, natürlich gelegen, dass die EU der Forderung der Bauernverbände und der Länder nachgekommen ist. Coronakrisenbedingt dehnte sie die Übergangsfrist zur Umsetzung der Verordnung großzügig bis zum Ende des Jahres aus. Das Zugeständnis aus Brüssel verhindert sowohl die horrenden Strafzahlungen als auch steigende Kosten bei den Bauern.
Alternativlos sind die neuen Regeln trotzdem. Allein schon wegen der saubereren Kostenverteilung. Bislang wird ein Teil der landwirtschaftlichen Produktion durch die Gesellschaft quersubventioniert: Die Kosten für die schlechter werdenden Böden und Gewässer, für die Aufbereitung des Trinkwassers in besonders nitratbelasteten Regionen trägt die Gesellschaft, nicht der Bauer.
Dass dieser jetzt stärker in die Pflicht genommen wird, ist nur gerecht und wenigstens ein Schritt in Richtung nachhaltigere Landwirtschaft. Der lohnt sich, selbst wenn der Staat die Bauern bei der Bewältigung der neuen Aufgabe vermutlich unterstützen müssen wird.
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