Warkus' Welt: Wer gehört dazu?
Seit Ende Dezember 2020 werden in Deutschland die ersten Menschen gegen Sars-CoV-2 geimpft. Begleitend wurden in der Politik und der breiten Öffentlichkeit verschiedene Verteilungsfragen diskutiert: Hätte Deutschland es darauf anlegen sollen, unabhängig von der gemeinsamen Initiative der EU national zusätzliche Dosen einzukaufen? Ist es umgekehrt nicht nach wie vor ungerecht, dass die EU und andere Allianzen der Industriestaaten Impfstoffe beschaffen und sich nicht die gesamte internationale Gemeinschaft zusammentut?
Diese Frage stellt sich unabhängig davon, ob man Gerechtigkeit (um nur zwei verschiedene Aspekte jenes komplexen Begriffs zu erwähnen) als Verteilen von Ressourcen oder als Einhalten von fairen Ablaufregeln betrachtet. Wenn alle Staaten der Welt die Verteilung des Impfstoffs gemeinsam regeln würden, muss das ja nicht bedeuten, dass dieser gleichsam mit der Gießkanne über den Planeten verteilt wird. Es könnte trotzdem heißen, dass zum Beispiel Kenia bei etwa gleich großer Bevölkerung weniger Impfdosen erhält als Südkorea, da der Anteil älterer und dadurch besonders gefährdeter Einwohner deutlich geringer ist.
Überlegungen dazu, dass es einen bestimmten Kreis von Individuen gibt, die in bestimmter Hinsicht gerecht behandelt werden sollen, setzen offensichtlich eines voraus: Es muss klar sein, wer überhaupt in diesem Kreis steht. An den gegenwärtigen Diskussionen darüber, wie auch wirtschaftsschwache Staaten bei den Covid-Impfungen berücksichtigt werden können und sollen, zeigt sich die Spitze eines großen philosophischen Problems.
Wenn alle Staaten die Verteilung des Impfstoffs gemeinsam regeln würden, muss das nicht bedeuten, dass dieser gleichsam mit der Gießkanne über den Planeten verteilt wird
Dabei könnte man in gewisser Weise sagen, dass dieses bereits abschließend gelöst ist. In der griechischen Antike war es noch selbstverständlich, dass Gerechtigkeitsüberlegungen nur um einen kleinen, für politisch und intellektuell allein relevant gehaltenen Teil der Bevölkerung kreisten – nämlich die freien männlichen Bürger mit Grundbesitz. Und auch der Gedanke allgemeiner Menschenrechte, der sich im 18. Jahrhundert etablierte, bezog sich in der Praxis nur auf weiße Männer. Spätestens mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen am 10. Dezember 1948, die ausdrücklich »ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand« erfolgt ist, kann die Diskussion um diese Art von grundlegender Einschränkung jedoch als beendet gelten. Es gibt höchstens noch Überlegungen dazu, ob die allgemeinen Menschenrechte noch weiter ausgedehnt werden sollten – etwa auf große Menschenaffen, was sich bereits in verschiedenen staatlichen Rechtssetzungen ansatzweise niedergeschlagen hat.
Jeder Staat zieht die eigenen Bürger vor
Dass jedoch inzwischen die Gleichberechtigung aller Menschen unstrittig ist, heißt nicht, dass deswegen immer und überall die gesamte Menschheit berücksichtigt würde. Wie an den Streitigkeiten um die Impfstoffverteilung erkennbar wird, gilt staatliches Handeln, das die eigenen Bürger bevorzugt, nach wie vor als unproblematisch oder sogar wünschenswert. Und wie auch nicht – die deutsche Verfassung beispielsweise räumt zwar allen Menschen bestimmte Rechte ein, aber den Deutschen dann doch deutlich mehr. Der Konflikt reicht bis in die Formulierungen des Amtseids von Bundeskanzlerin und -ministern hinein: Sie müssen zwar schwören, dass sie »Gerechtigkeit gegen jedermann üben werden« (was man verstehen kann als: gegen alle Menschen), aber zuvor, dass sie sich für Wohl und Nutzen »des deutschen Volkes« einsetzen werden.
Jenseits solcher formaler Unterschiede (und das heißt: auch innerhalb der Gemeinschaften, die durch Formulierungen wie die vom »deutschen Volk« behauptet werden) kann man natürlich fragen, ob diejenigen, die auf dem Papier »dazugehören«, auch in der Praxis wirklich immer dazugehören. Auch wenn »wir« gerade die internationale Verteilung von Covid-Impfstoffen diskutieren, ist unklar, ob zu diesem »Wir«, das da diskutiert, überhaupt auch in relevanter Weise jene gehören, um die es dabei gehen soll. Wissen Sie zum Beispiel, was die Bürger Kenias oder auch nur die kenianische Regierung zu dem Thema denken? Ich weiß es nicht.
Entrüstung darüber, dass bestimmte Menschen in bestimmter Hinsicht benachteiligt würden, hat häufig den Charakter der Fürsorge für Unmündige; gerade dadurch, dass wir »Schwächere« einbeziehen wollen, zementieren wir ihren Status als Objekte statt als Subjekte. Können die »Tieferstehenden« also je wirklich reden, so, dass sie gehört werden? Die indische Literaturwissenschaftlerin und Philosophin Gayatri Spivak hat diese Frage mit dem Titel ihres berühmten Essays »Can the Subaltern Speak?« auf den Punkt gebracht.
Ist es nominell Gleichberechtigten möglich, sich effektiv zu äußern? Oder wird immer nur über sie gesprochen? Ganz sicher ist jedenfalls: Dass die Menschheit sich darauf geeinigt hat, dass alle Menschen gleiche Rechte haben, war ein guter Anfang, ist aber noch lange nicht das Ende.
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