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Warkus‘ Welt: Richter über Leben und Tod

Die Todesstrafe ist ein umstrittenes Thema – auch in der Philosophie: Während Hegel es gar als Beleidigung eines Mörders ansah, ihn nicht zu töten, positionierten sich andere klar dagegen. Eine Kolumne.
Ein Richterhammer auf einem Tisch vor düsterem Hintergrund.
Menschen dürfen andere Menschen nicht töten. Sollte ein Staat es dürfen?

Am 13. Oktober 2022 votierten die Geschworenen eines Bezirksgerichts im US-Bundesstaat Florida dafür, einen 24-jährigen Mann zu lebenslanger Haft ohne Möglichkeit der Bewährung zu verurteilen. Das Urteil wirkt nach deutschen Maßstäben hart, dennoch stieß es bei vielen Menschen in den USA auf Unverständnis und Wut. Der Angeklagte hatte am 14. Februar 2018 nicht irgendeine Tat begangen, sondern einen der blutigsten Schulamokläufe der Geschichte. An der Marjory Stoneman Douglas High School in Parkland, einem Vorort von Miami, tötete er 14 Jugendliche und 3 Erwachsene, 17 weitere Menschen wurden verletzt. Der Staat Florida erlaubt für Mord, der den Kriterien eines bestimmten Katalogs erschwerender Umstände genügt, die Todesstrafe. Die 12-köpfige Jury akzeptierte zwar, dass 5 der 16 aufgezählten Umstände im Fall des Schulattentäters gegeben waren, fand aber nicht die nötige einstimmige Mehrheit für die Entscheidung, dass diese auch alle mildernden Umstände überwogen. Entsprechend empfahlen die Geschworenen die Todesstrafe nicht, das endgültige Urteil soll am 1. November verkündet werden.

Wie Menschen handeln sollten, ist Gegenstand der Ethik. Fragen nach Leben und Tod können als »Königsdisziplin« der Ethik betrachtet werden; dies geht so weit, dass populäre Vorstellungen davon, womit sich philosophische Ethik überhaupt beschäftigt, seit einigen Jahren zunehmend um Dilemmata kreisen, bei denen Menschenleben gegeneinander abgewogen werden müssen. Es liegt also nahe, sich zu fragen, was die Philosophie von der Todesstrafe hält. Hätte das Gericht in Fort Lauderdale den Angeklagten zum Tode verurteilen müssen? Haben diejenigen in der Jury, die den einstimmigen Beschluss verhindert haben, unmoralisch gehandelt?

Einer traditionellen Vorstellung zufolge handelt es sich bei der Todesstrafe um einen Akt der Vergeltung, der mit dem Täter das geschehen lässt, was er seinem Opfer angetan hat – »Ain mörder soll man mörden«, wie es der deutsche Theologe Johann Eberlin von Günzburg 1521 lakonisch ausdrückte. Dieses Argument wird von berühmten Vertretern der philosophischen Ethik geteilt, allen voran von Immanuel Kant (1724–1804).

Gibt es vernünftige Rassisten? Hat nicht nur der Ärger unseres Vorgesetzten eine Ursache, sondern auch alles andere auf der Welt? Und was ist eigentlich Veränderung? Der Philosoph Matthias Warkus stellt in seiner Kolumne »Warkus’ Welt« philosophische Überlegungen zu alltäglichen Fragen an.

Wirklich vergelten kann man einen Mord nicht

Man kann allerdings einiges dagegen einwenden, unter anderem, dass eine wirklich exakte Vergeltung eines Mordes nie möglich ist. So kommen Mordopfer häufig auf grausamere Weise ums Leben als Hingerichtete, die zum Beispiel durch eine Giftinjektion getötet werden. Im Gegensatz dazu wissen sie allerdings in der Regel nicht Monate oder Jahre im Voraus, was auf sie zukommt.

Wenn die Vergeltung also abstrakt ausgestaltet wird, ist nicht völlig klar, warum die dem Staat zugestandenen Vergeltungsmittel ausgerechnet ein Töten ohne Qualen einschließen sollen, Folter ohne Tod oder gar Folter bis zum Tod jedoch nicht. Letztlich gibt es eine ganze Reihe von verschiedenen Konzepten der Todesstrafe als Vergeltung. Berühmt ist zum Beispiel jenes von Georg Wilhelm Friedrich Hegel (1770–1831), der es geradezu als eine Beleidigung des Mörders als Vernunftwesen ansah, ihn nicht zu töten. Doch all diese Konzepte haben ihre eigenen Probleme.

Das Argument, eine Freiheitsstrafe bis zum Tod würde letztlich größeres Leid für den Verurteilten bedeuten als ein schmerzloser Tod, wird von Utilitaristen sowohl für als auch gegen die Todesstrafe ins Feld geführt

Steigt man von den Höhen der Abstraktion hinunter zu utilitaristischen ethischen Überlegungen, die ein Handeln daran messen, welchen Nutzen eine Gemeinschaft als Ganze netto daraus zieht, wird es nötig, sich damit zu beschäftigen, welche Folgen die Todesstrafe hat. Zahlreiche Überlegungen, die hierzu ins Feld geführt werden, könnten Ihnen bereits bekannt sein. Sie sind gern gesehene Themen im Ethik- und Religionsunterricht sowie für Bewerbungsaufsätze und Debattierclubs. So ist die Implementierung der Todesstrafe in modernen Rechtssystemen zum Beispiel sehr aufwändig. Gleichzeitig lassen sich Justizirrtümer nicht ausschließen. Auf der Habenseite ist der Nutzen nur schwer kalkulierbar, da die Todesstrafe Studien zufolge kaum Abschreckungswirkung hat. Das Argument, eine Freiheitsstrafe bis zum Tod würde letztlich größeres Leid für den Verurteilten bedeuten als ein schmerzloser Tod, wird von Utilitaristen interessanterweise sowohl für als auch gegen die Todesstrafe ins Feld geführt. Das deutet darauf hin, dass große Meinungsverschiedenheiten darüber bestehen, welches Leid hier eigentlich mit welchem Nutzen für wen abgewogen werden soll.

Weltgeschichtlich scheint das Urteil über die Todesstrafe längst gefallen zu sein. Seit dem späten 18. Jahrhundert, aber vor allem seit dem Zweiten Weltkrieg, haben immer mehr Länder sie abgeschafft. Ihre Wiedereinführung ist, quer durch sämtliche politischen Systeme, äußerst selten. Jedoch muss man auch berücksichtigen, dass 15 der 20 bevölkerungsreichsten Länder der Welt die Todesstrafe beibehalten haben. Deutlich mehr als die Hälfte aller Menschen lebt demnach in einem Staat, der Hinrichtungen vollziehen kann. Die allermeisten davon finden allerdings seit Langem mutmaßlich in einem einzigen Land statt, nämlich in der autoritär regierten Volksrepublik China. Man kann ruhig daran zweifeln, dass dies viel mit philosophischen Überlegungen zu tun hat.

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