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Tierschutz: "Menschenrechte für Tiere höhlen die Grundrechte aus"

Genetisch unterscheiden wir uns kaum von unseren nächsten tierischen Verwandten – sollten wir ihnen dann nicht auch die gleichen Rechte zugestehen? Nein, meint Peter Kunzmann.
Peter Kunzmann

Mit Menschenrechten garantieren sich Menschen wechselseitig die Bedingungen einer menschenwürdigen Daseinsweise. Wenn diese Bestimmung zutrifft, kommen Menschenrechte für Menschenaffen ihrem Inhalt nach nicht in Frage. Moderne Grundrechtskataloge wie die "Charta der Grundrechte der Europäischen Union" betreffen Güter wie Asyl, konsularischen Schutz oder Datenschutz und sichern etwa Rechte auf Bildung, Eigentum oder Berufs- und Gewerbefreiheit. Diese Garantien sind zugeschnitten auf ein Leben in jener Kultur, in der Menschen ihre eigenen Existenzformen schaffen und erleben wollen.

Menschenaffen agieren hier bestenfalls als Zaungäste. Es handelt sich um faszinierende Geschöpfe, aber ihre teils beeindruckenden Fähigkeiten taugen gerade nicht zu einem Leben in jener Gesellschaft, deren Mitglieder sich Menschenrechte gegeben haben. In diesem Sinn verfälscht die Rede von den Menschenrechten deren umfassenderen Sinn. Eine andere Frage wäre es, Menschenaffen nur einige der wichtigsten Grundrechte zu gewähren. Damit verdampft das Allermeiste aus den Katalogen, und der Anspruch sollte sich nicht mehr mit dem noblen Titel "Menschenrechte" schmücken. Korrekterweise handelt es sich dann um Menschenaffenrechte.

Peter Kunzmann | Peter Kunzmann, geboren 1966 in Untereisenheim (Unterfranken), studierte katholische Theologie und Philosophie in Würzburg und ­habilitierte sich 1997 in Philosophie. Er leitet seit 2006 die Nachwuchsgruppe "Würde in der Gentechnologie" am Lehrstuhl für Angewandte Ethik der Universität Jena.

Doch selbst in dieser verschlankten Variante, wie sie die "Deklaration über die Großen Menschenaffen" des Great Ape Project verlangt, bleiben fundamentale Unterschiede. Ein "Recht auf Leben" könnte man Affen gewähren. Aber was bedeutet "Schutz der individuellen Freiheit"? Unsere Freiheitsrechte verlangen weit mehr, als nur nicht eingesperrt zu werden. Hierzu gehört alles, was jedem Menschen einen selbst gewählten Lebensentwurf ermöglicht. Auch das geforderte "Verbot der Folter" scheint nicht viel mehr zu sein als eine spektakuläre Überzeichnung, wo es lediglich darum geht, körperliche Unversehrtheit zu gewährleisten. Ich kann keinen Affen mit Androhung oder Anwendung von Gewalt zu einem Geständnis oder einer Auskunft zwingen.

Schutzgut ist eben nicht nur die leibliche Unversehrtheit, sondern auch die Freiheit. Das geht sinnvoll nur bei Menschen. Moderne Menschenrechte beschränken sich nicht auf die bloße Sicherung der biologischen Existenz und der körperlichen Unversehrtheit. Es handelt sich keineswegs nur um Abwehr-, sondern um Teilhaberechte an den Möglichkeiten, den eigenen Lebensraum zu gestalten – einen menschlichen Lebensraum, für den Gorillas und Bonobos nicht geschaffen sind und dessen Segnungen ihnen nicht weiterhelfen.

Nun gelingen gelegentlich intensive Kontaktaufnahmen zu besonderen Exemplaren unter den Menschenaffen. Doch selbst diese wenigen Individuen unterbieten notorisch den "Normalfall", auf den die etablierten Rechte abzielen: Menschen verständigen sich darüber, welche Lebensform sie anstreben. Faktisch ist dies zwar nicht allen Menschen möglich, aber es fundiert als Basis diese Rechte. Wir verstehen uns als eine Kommunikationsgemeinschaft, und an dieser nehmen Menschenaffen nicht teil.

Tierschutz

"Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen", lautet der Grundsatz im deutschen Tierschutzgesetz. Geschützt sind damit zwar grundsätzlich alle Tierarten, die meisten Schutzvorschriften betreffen jedoch nur Wirbeltiere. Für Primaten gelten strengere Einschränkungen, insbesondere im Einsatz als Versuchstiere. Menschenaffen werden in dem Gesetz nicht explizit erwähnt. Seit 2002 ist der Tierschutz als Staatsziel in Artikel 20a des Grundgesetzes festgeschrieben: "Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere."

Menschen können sich als Träger subjektiver Rechte begreifen. Auch das trifft faktisch nicht auf alle zu. Aber es trifft, soweit wir sehen können, auf keinen einzigen Affen zu. Mit ihnen würden wir eine Gruppe eingemeinden, die ausnahmslos zu alldem nicht in der Lage ist, was Menschen nur in Ausnahmefällen nicht können. Hier liegt der tiefere Sinn der Menschenrechte und der sie fundierenden Menschenwürde: Alle Menschen sind gleich, ihre individuellen Fähigkeiten machen keinen Unterschied, die Geltung der Menschenrechte ist an keine faktischen Bedingungen geknüpft. Wir müssen nichts wissen und nichts können. Menschsein allein reicht. Genau das ist mit der Formel von den "angeborenen Rechten" der "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte" von 1948 gemeint, die damit zu den zivilisatorischen Meilensteinen des 20. Jahrhunderts gehört. So betont Artikel 1 der Erklärung: "Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt." Dass dies nicht bei allen Menschen und nicht immer zu Tage tritt, setzt die Aussage keineswegs außer Kraft. Sie liefert vielmehr einen Grund für die Menschenrechte.

In der gegenwärtigen Diskussion werden solche Sätze als Bedingungen für die Zuschreibung von Würde und Rechten interpretiert, die dann nicht zur "Mitgift" des Menschseins gehören, wie es in der Rechtswissenschaft heißt, sondern durch Leistung erworben werden müssen. Für den Binnenraum der Menschheit führt das zu einer Aushöhlung der Rechte. Denn viele Rechte sind gerade für jene Menschen formuliert, die sich dieser Rechte nicht selbst bemächtigen können. Knüpft man – auch im Diskurs über Tiere – die Anerkennung von Subjekten an deren individuelle Fähigkeiten, setzt man Bedingungen für ein unbedingt Geltendes.

Somit basiert die Forderung nach Grundrechten für Tiere auf Leistungen als Bedingung. Sie argumentiert über die kognitive Ausstattung von Lebewesen, in der wir unseren nächsten Verwandten angeblich so ähnlich seien. Wir sollten hier allerdings vorsichtig sein: Können wir etwa wirklich schon von "Selbstbewusstsein" sprechen, wenn sich Affen in einem Experiment selbst im Spiegel erkennen? Auch der mitunter bei Tieren unterstellte "Altruismus" beinhaltet beim Menschen weit mehr als nur, unmittelbar zu Gunsten eines anderen zu handeln. Außerdem finden sich diese Eigenheiten nicht nur bei Tieren, die sich in unsere Ahnengalerie einreihen. Von unseren stammesgeschichtlich Nächsten wissen wir weit mehr als von Walen oder Papageien.

Aus "Gehirn und Geist" 12/2013
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Sollte aber das entscheidende moralische Kriterium in den kognitiven Leistungen bestimmter Individuen der jeweiligen Spezies liegen, sehe ich keinen Grund, dies auf Menschenaffen zu begrenzen. Abgesehen von der viel beschworenen "genetischen Nähe" zu uns sind die kognitiven Fähigkeiten vieler anderer Tierarten gut mit denen von Affen vergleichbar. Ich bin mir sicher, dass wir noch sehr viel darüber erfahren werden, was in den Köpfen anderer Tiere vorgeht – oder vorzugehen scheint. Gerade Beobachtungen an Vögeln zeigen, zu welch komplexen Handlungen sie in der Lage sind.

Wenn ich es ablehne, Menschenrechte auf kognitive Leistungen zu gründen, können wir dennoch unter den Tieren moralisch Unterschiede machen, die sich durchaus auf biologische Differenzen beziehen. Wir tun dies im Tierschutzrecht, bei dem wir uns an der mutmaßlichen Leidensfähigkeit orientieren. Warum sollten wir uns nicht verpflichten, auf die Interessen von Tieren umso gründlicher Rücksicht zu nehmen, je besser ihnen selbst Interessen bewusst sind? Der amerikanische Philosoph und Tierethiker Tom Regan bezeichnete Tiere als "Subjekte eines Lebens" – ihres Lebens. Eine Reihe bioethischer Theorien zielt auf diese Subjekthaftigkeit ab. Es spricht nichts dagegen, in einem solchen Rahmen auch den Menschenaffen moralische Ansprüche einzuräumen, die Maß nehmen an der außerordentlichen Wachheit, mit der sie durch ihr Leben gehen können. Es spricht ebenfalls nichts dagegen, die Grundlagen dieses Lebens im Freiland zu schützen. Diesen Tierschutz fordere ich auch, aber nicht als "Rechte" im Vollsinn – und ganz sicher nicht als Menschenrechte.

Den Pro-Kommentar von Eberhart Theuer können Sie hier lesen.

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