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Krebs verstehen: Lohnt sich das Hautkrebsscreening?

Das etablierte Hautkrebsscreening steht auf dem Prüfstand, obwohl immer mehr Menschen an Hautkrebs erkranken. Über die Vor- und Nachteile der derzeitigen Früherkennung von Hautkrebs klärt Marisa Kurz in »Krebs verstehen« auf.
Ein Mann liegt oberkörperfrei auf dem Bauch auf einer Liege. Seine Pigmentflecken auf dem Rücken werden mit einem Dermatoskop untersucht.
Das Hautkrebsscreening zielt darauf ab, Hautkrebs in einem möglichst frühen Stadium zu erkennen. Rechtzeitig erkannt, lassen sich viele Hautkrebsarten gut behandeln und heilen.

Statistisch gesehen erkrankt fast jeder zweite Mensch im Lauf seines Lebens an irgendeiner Art von Krebs. Weil man selbst betroffen ist oder eine betroffene Person kennt, geht das Thema damit alle etwas an. Gleichzeitig wissen viele Patientinnen und Patienten sowie ihre Angehörigen sehr wenig über die Erkrankung. Was passiert dabei im Körper? Warum bekommt nicht jeder Krebs? Und wie individuell läuft eine Krebstherapie eigentlich ab? Diese und weitere Fragen beantwortet die Ärztin Marisa Kurz in ihrer Kolumne »Krebs verstehen«.

Für viele Menschen gehört das Hautkrebsscreening wie selbstverständlich zum Gesundheits‑Check‑up. Gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren haben in Deutschland bislang alle zwei Jahre Anspruch darauf, ihren Körper auf Hautkrebs untersuchen zu lassen. Doch das könnte sich bald ändern. Mitte April kündigte das Bundesgesundheitsministerium in einem Gesetzesentwurf an, den Nutzen dieser Vorsorgeuntersuchung prüfen zu lassen. Der Gemeinsame Bundesausschuss soll klären, ob sie die Anforderungen an eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung erfüllt. Je nach Ergebnis könnte das Hautkrebsscreening verändert oder vielleicht sogar abgeschafft werden.

Dahinter steht der Grundsatz, dass die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung »ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein müssen, das Maß des Notwendigen nicht überschreiten dürfen und dementsprechend ihr Nutzen, die medizinische Notwendigkeit und die Wirtschaftlichkeit belegt sein müssen«. Erfüllt das Hautkrebsscreening die Kriterien?

Was die Früherkennungsuntersuchung leisten muss

Krebsfrüherkennungsuntersuchungen sollten zuverlässig Krebserkrankungen oder Krebsvorstufen erkennen. Ziel ist nicht allein eine frühere Diagnose, sondern ein gesundheitlicher Gewinn, etwa ein längeres Leben oder mehr Lebensqualität.

Doch in der Medizin gilt umgangssprachlich auch: Wer viel misst, misst viel Mist. Vor jeder Untersuchung, die wir Ärztinnen und Ärzte anordnen, müssen wir abwägen: Könnte ein Befund womöglich mehr Schaden anrichten als Nutzen bringen?

Ein Beispiel hierfür sind meiner Meinung nach anlasslose Ganzkörper-MRTs. Bei beschwerdefreien Patienten finden sie statistisch häufiger medizinisch irrelevante Veränderungen als tatsächlich gefährliche Erkrankungen. Im schlimmsten Fall könnte es so ablaufen: Eine gesunde Person erfährt, dass in einem Organ eine Auffälligkeit gefunden wurde, die weiter abgeklärt werden muss. Über Tage oder sogar Wochen ist die Person in Sorge darüber, vielleicht schwer erkrankt zu sein. Schließlich wird eine Probe der auffälligen Stelle gewonnen. Dabei kommt es zu einer lebensbedrohlichen Blutung. Erst später stellt sich heraus, dass der Befund gutartig war.

Schlimm genug, wenn Menschen unnötig in Todesangst versetzt und möglichen Komplikationen ausgesetzt sind. Doch die negativen Konsequenzen können noch weiter reichen: Zum einen trägt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für die Folgeuntersuchungen – und somit zahlen dafür auch andere Versicherte. Zum anderen werden Kapazitäten gebunden, die für dringendere Fälle fehlen könnten.

Vor diesem Hintergrund erscheint es nachvollziehbar, dass das Bundesgesundheitsministerium fordert, nur jene Leistungen über die gesetzlichen Krankenkassen zu tragen, deren medizinischer Nutzen belegt und deren Finanzierung wirtschaftlich vertretbar ist. Ein Beispiel für eine solche Früherkennungsuntersuchung, die nachweislich Todesfälle verhindern kann, ist das neu eingeführte Lungenkrebsscreening.

Wer sollte sich auf Hautkrebs untersuchen lassen?

Experten der FinanzKommission Gesundheit weisen darauf hin: Bislang belegen keine Studien, dass ein allgemeines Hautkrebsscreening Todesfälle verhindert. In ihrem ersten Bericht hatten sie deshalb vorgeschlagen, der Gemeinsame Bundesausschuss solle seinen Nutzen in den kommenden beiden Jahren prüfen und das Screening bis dahin aussetzen. Deutschland ist weltweit das einzige Land, das ein allgemeines Ganzkörper-Hautkrebsscreening für Gesunde als Kassenleistung anbietet. Wissenschaftler in den USA betonen, dass die derzeitige Studienlage weder ausreicht, um ein allgemeines Hautkrebsscreening zu empfehlen, noch um davon abzuraten.

»Zwischen 2005 und 2023 nahmen die Fälle von schwarzem Hautkrebs um 121 Prozent zu«

Demgegenüber fordern Expertinnen und Experten der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft, der Nationalen Versorgungskonferenz Hautkrebs, der Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention sowie der Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Onkologie, das Hautkrebsscreening beizubehalten und qualitativ weiterzuentwickeln. Sie verweisen auf die stark gestiegene Zahl diagnostizierter Hautkrebserkrankungen. Zwischen 2005 und 2023 nahmen die Fälle von schwarzem Hautkrebs um 121 Prozent zu, von jährlich 188 603 auf 417 400. Die Zahl der Betroffenen mit hellem Hautkrebs stieg in diesem Zeitraum sogar um 186 Prozent.

Frühere Diagnosen könnten laut den Fachleuten zudem Kosten einsparen. Ein Blick nach Australien – dem Land mit den höchsten Hautkrebsraten – zeigt: Hautkrebsbehandlungen verursachen dort jährlich Kosten in Millionenhöhe. Bislang gibt es allerdings keinen Beleg dafür, dass Früherkennungsprogramme für Hautkrebs die Gesundheitskosten senken. Selbst in Australien existiert bislang kein bevölkerungsweites Hautkrebsscreening.

Dennoch sind die Argumente der Fachgesellschaften aus der Dermatologie nachvollziehbar. Hautkrebs tritt immer häufiger auf; je später er entdeckt wird, desto teurer ist die Behandlung. Bei metastasierten malignen Melanomen liegen die Kosten etwa 25-mal höher als im Frühstadium.

Studien bilden die Vorteile des Hautkrebsscreenings nur begrenzt ab

Studien, die den Nutzen von Screenings untersuchen, messen vor allem, ob mehr Menschen überleben oder Lebenszeit mit hoher Lebensqualität dazugewinnen. Diese Perspektive greift jedoch bei einer besonders häufigen Form des weißen Hautkrebses, dem Basaliom, zu kurz. Die Krebsart ist in der Regel nicht lebensbedrohlich und beeinträchtigt auch die Gesundheit nur selten. Ein Screening kann daher nur begrenzte Effekte auf die Sterblichkeit oder Krankheitslast zeigen.

Trotzdem kann weißer Hautkrebs die Lebensqualität schmälern: Er tritt häufig an gut sichtbaren Körperbereichen wie dem Gesicht oder dem Dekolleté auf. Je länger Basaliome wachsen, desto größere Eingriffe sind notwendig, um sie zu entfernen. Die entstehenden Narben können Patienten psychisch sehr belasten.

»Aktuell nutzen weniger als 30 Prozent der Versicherten das Hautkrebsscreening«

Angesichts des drastischen Anstiegs der Fallzahlen ist es meiner Meinung nach plausibel, dass die Behandlungskosten insgesamt weiter steigen. Je nach Umfang der Untersuchung kostet ein Hautkrebsscreening aktuell ungefähr 50 Euro. Für die reine Blickdiagnose können Ärzte und Ärztinnen rund 30 Euro abrechnen, mit Auflichtmikroskop kommen rund 20 Euro dazu.

Aktuell nutzen weniger als 30 Prozent der Versicherten das Hautkrebsscreening. Die FinanzKommission Gesundheit schätzt, dass ohne das Angebot jährlich rund 240 Millionen Euro eingespart werden könnten. Zudem würden ärztliche Kapazitäten im Umfang von etwa 600 bis 900 in Vollzeit tätigen Haus- und Hautärzten pro Jahr frei.

In einem zentralen Punkt sind sich alle einig: Das derzeitige, anlasslose Ganzkörper-Hautscreening kann nicht so bleiben. Es sollte gezielter ausgestaltet sein. Menschen mit besonders hohem Hautkrebsrisiko – ältere Personen oder jene mit heller Haut, vielen Pigmentflecken, Sonnenbränden oder familiärer Vorbelastung – sollten besser identifiziert und stärker zur Untersuchung animiert werden.

Dass der aktuelle Gesetzesentwurf nicht vorsieht, das Screening während der Überprüfungsphase auszusetzen, finde ich sinnvoll. Angesichts der dramatisch steigenden Hautkrebszahlen sollte das etablierte Screening beibehalten werden, um Menschen eine Chance auf Früherkennung zu geben, bis die Kriterien angepasst sind. Und selbst wenn künftig nicht mehr jede Person ab 35 Anspruch auf das Screening hat: Wer eine auffällige Hautstelle bemerkt, wird natürlich weiterhin ausführlich untersucht.

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