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Warkus' Welt: Das letzte Mittel

Durch zivilen Ungehorsam sind schon viele wichtige politische Ziele erreicht worden. Doch wann ist es geboten, die Regeln zu brechen? Keine einfache Frage, findet unser Kolumnist.
Ein Aktivist in weißer Schutzkleidung hängt an einem Seil. Im Hintergrund sitzen mehrere Personen auf dem Dach eines Gebäudes im von Klimaaktivisten besetzten Braunkohleort Lützerath.
Im Januar 2023 sorgen die Klimaaktivisten, die den Braunkohleort Lützerath besetzten, für Aufsehen. Sie wollen verhindern, dass der Energiekonzern RWE den Weiler abreißt, um an die darunter gelegene Braunkohle zu kommen.

»Privateigentum des Landes Hessen« – das stand auf einem Hinweisschild an einem Parkplatz der Universität Marburg, an dem ich früher oft vorbeigegangen bin. Die scheinbar paradoxe Formulierung sagt etwas Grundsätzliches darüber aus, welches Verhältnis die Bürger in modernen Rechtsstaaten zum Staat haben. Grund und Boden einer staatlichen Universität sind nicht Eigentum eines Monarchen, sondern des Staats; aber sie sind eben durchaus sein Privateigentum, zu dem er beispielsweise Unbefugten den Zutritt verwehren kann, auch wenn diese seine Bürger sind, Steuern zahlen und sich an die Gesetze halten. Selbst wenn es gerade wieder in der »FAZ« steht: Der Satz »Der Staat – das sind wir alle« ist in dieser Hinsicht falsch. Die Parkplätze der hessischen Universitäten sind nicht Eigentum aller Hessen, sondern des hessischen Staats.

Dass der Staat und seine Bürger (die zusammen sein Volk bilden) nicht identisch sind, zeigt sich zudem darin, dass es den Bürgern ausdrücklich erlaubt ist, Missfallen gegenüber dem Staat zum Ausdruck zu bringen und sich in unterschiedlicher Weise zu bemühen, die herrschenden Verhältnisse zu verändern. Dies kann durch politisches Engagement in Parlamenten und gewählten Ämtern geschehen, aber zum Beispiel auch durch öffentliche Versammlungen und Kundgebungen. Natürlich haben solche Anstrengungen Grenzen: Man darf nicht einfach ein Finanzamt in die Luft sprengen, weil man den Umsatzsteuersatz zu hoch findet. Selbst wenn das Finanzamt nicht »wir« sind, die Menschen, die dort arbeiten, möchten nicht sterben. Und obwohl der Staat kein Mensch ist, hat er dennoch das Recht zu verlangen, dass man seine Immobilien nicht demoliert.

Nun ist es auch möglich, politische Ziele dadurch zu verfolgen, dass man staatliche Regeln bricht, ohne jemanden zu verletzten oder ihm zu schaden. Der klassische Ausdruck dafür lautet ziviler Ungehorsam. Er wird in der Regel auf den amerikanischen Philosophen Henry David Thoreau (1817–1862) zurückgeführt, dessen Ungehorsam in der Weigerung bestand, Steuern zu zahlen, weil er die USA als einen Staat, der Krieg gegen Mexiko führte und Sklaverei erlaubte, nicht unterstützen wollte. Ziviler Ungehorsam wird heute üblicherweise definiert als öffentlicher, gewaltfreier und planvoller Rechtsbruch mit dem Ziel, auf Gesetzgebung oder Regierungshandeln einzuwirken.

Gibt es vernünftige Rassisten? Hat nicht nur der Ärger unseres Vorgesetzten eine Ursache, sondern auch alles andere auf der Welt? Und was ist eigentlich Veränderung? Der Philosoph Matthias Warkus stellt in seiner Kolumne »Warkus’ Welt« philosophische Überlegungen zu alltäglichen Fragen an.

Auf der Suche nach dem Erfolgsrezept für zivilen Widerstand

Seit Thoreaus Zeiten sind zahlreiche politische Ziele durch zivilen Ungehorsam erreicht worden, etwa die Aufhebung von Rassentrennung und diskriminierenden Wahlvorschriften im Süden der USA Mitte der 1960er Jahre. Da die Legitimität dieser Ziele heute unumstritten ist und man zumindest bezweifeln kann, dass sie auf anderem Weg hätten erreicht werden können, gilt es ebenso als weitgehend unumstritten, dass ziviler Ungehorsam legitim oder sogar geboten sein kann. Da der Rechtsbruch in seiner Definition liegt, bedeutet dies: Manchmal ist es moralisch richtig oder sogar erforderlich, das Recht zu brechen.

Selbstverständlich kann man diese moralische Rechtfertigung nicht jedem Gesetzesbrecher zugestehen, sonst könnte man die Sache mit den Gesetzen auch gleich ganz bleiben lassen. Dem einflussreichen politischen Philosophen John Rawls (1921–2002) zufolge müssen drei Kriterien vorliegen, damit ziviler Ungehorsam legitim ist: Erstens muss der Missstand, gegen den mobilisiert wird, eine seit Langem bestehende, offensichtliche Ungerechtigkeit sein. Zweitens muss der zivile Ungehorsam das letzte Mittel sein. Es muss sich herausgestellt haben, dass die Staatsmacht mit Desinteresse auf Versuche reagiert, den Missstand auf legalem Weg anzugehen. Drittens muss der zivile Ungehorsam koordiniert und organisiert sein, damit nicht sinnlos öffentliche Unordnung gestiftet wird, sondern die Kräfte aller beteiligten Gruppen auf ein gemeinsames Ziel hinwirken.

Wie Sie sich sicherlich denken können, kann man über die genaue Auslegung und Rechtfertigung dieser drei Kriterien wiederum trefflich streiten. In der politischen Philosophie gibt es entgegen Rawls Ansicht durchaus die Meinung, dass Theoretiker nicht Schiedsrichter für den zivilen Ungehorsam spielen sollten, indem sie entscheiden, welche Aktionen legitim sind und welche nicht, sondern dass umgekehrt die Theorie davon lernen sollte, welche Praktiken des Ungehorsams stattfinden.

Ziviler Ungehorsam ist hochaktuell – seit Längerem erleben wir gezielte Gesetzesverstöße durch unterschiedliche Gruppen, die damit klimapolitische Maßnahmen forcieren wollen, die eigentlich längst den Rang von Staatszielen haben. Gleichzeitig diskutiert die Öffentlichkeit über die Legitimität dieses Handelns. Im Moment beherrscht das Thema anlässlich der Räumung von Lützerath wieder einmal die Schlagzeilen. Allerdings haben auch in den Pandemiejahren zum Beispiel Impfgegner und Verschwörungstheoretiker für sich beansprucht, mit ihrem Handeln in der Tradition des zivilen Ungehorsams zu stehen.

Selbstverständlich gehen mit dem Mittel des Gesetzesbruchs agierende Protestbewegungen stets davon aus, dass die Geschichte ihnen einst Recht geben wird. Das Gleiche gilt für die politischen Institutionen, die angegriffen werden. So anstrengend es auch ist: Ein abschließendes Urteil über geschichtliche Ereignisse lässt sich leider immer erst fällen, wenn sie bereits vorbei sind.

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