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Warkus' Welt: Wann man von Versagen sprechen kann

In der Corona-Pandemie wird Politikern oft vorgeworfen, versagt zu haben. Wann ist das berechtigt, und was hat man eigentlich davon? Eine Kolumne.
Zielscheibe ohne Treffer

Am 9. März wurde Ralph Brinkhaus bei Markus Lanz ungehalten. Der Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion klagte darüber, dass seiner Partei im Umgang mit der Corona-Pandemie immer wieder »Versagen« vorgeworfen worden war. Zuvor hatte Brinkhaus in der Sendung scharfe Kritik von allen Seiten einstecken müssen. Das Wort »Staatsversagen« macht bereits seit Woche die Runde. Jasper von Altenbockum hat neulich in der »FAZ« eine Wortwahl, die keine andere Wertung kenne, als alles Mögliche als »Desaster« und »Versagen« zu bezeichnen, scharf angegriffen.

»Versagen«, »Scheitern«, »Fehlschlagen« sind philosophisch betrachtet Vokabeln der Handlungstheorie, bei der es darum geht, welche Ereignisse in der Welt sich Menschen als absichtliches Tun zurechnen lassen und nach welchen Kriterien sie zu bewerten sind. Eine grundlegende Unterscheidung dabei: Ereignisse, die darin bestehen, dass ein Mensch in irgendeiner Weise aktiv wird, sind nicht immer Handlungen. Manche sind unabsichtliches Verhalten – zum Beispiel Niesen. Handlungen hingegen hätte der Handelnde auch unterlassen können, man kann sie ihm zurechnen und nach ihrem Erfolg beurteilen. Doch das hängt auch davon ab, welchen Zweck man der Handlung unterstellt.

Angenommen, Sie helfen bei einem Umzug, und dabei muss ein Transporter durch eine enge Toreinfahrt manövriert werden. Sie erklären sich dazu bereit (obwohl auch noch andere da sind, die es machen könnten), setzen sich ans Steuer und verschätzen sich. Am Ende steht der Transporter zwar im Hof, aber ein Spiegel ist ab und die Seite ist völlig zerkratzt. Das Manöver ist gescheitert. Sie haben als Fahrer versagt.

Gibt es vernünftige Rassisten? Hat nicht nur der Ärger unseres Vorgesetzten eine Ursache, sondern auch alles andere auf der Welt? Und was ist eigentlich Veränderung? Der Philosoph Matthias Warkus stellt in seiner Kolumne »Warkus’ Welt« philosophische Überlegungen zu alltäglichen Fragen an.

Natürlich könnten Sie jetzt sagen, der Zweck des Handelns sei doch erreicht worden, wenn auch um einen Preis. Es gibt vielleicht sehr eilige Umzüge, bei denen man einen abgefahrenen Außenspiegel bereit ist hinzunehmen, allerdings sicher nicht viele. In der Regel würden die anderen Beteiligten (insbesondere jene, die den Transporter gemietet haben!) jedenfalls protestieren und entgegenhalten, es sei ja wohl klar, dass der Zweck dieses Umparkmanövers nicht nur sei, dass hinterher der Sprinter im Hof steht, sondern selbstverständlich auch, dass er unbeschadet dort ankommt.

Wer hat was falsch gemacht?

Bereits eine einzelne Handlung eines einzelnen Menschen ist also nur dann sinnvoll nach Erfolg oder Misserfolg zu bewerten, wenn Einigkeit über den mit der Handlung angestrebten Zweck besteht. Das ist schon schwer genug. Wenn es um Handlungen geht, bei denen jemand als Vertreter eines größeren institutionellen Zusammenhangs auftritt, kommen noch Schwierigkeiten der Zurechnung dazu. Wenn der Schatzmeister eines Vereins, der unter verschiedenen Vorständen alles Mögliche ausprobiert hat, jahrelang immer schlechtere Ergebnisse meldet und zum Schluss erklären muss, dass die Bude vor der Zahlungsunfähigkeit steht – dann hat eine ganze Reihe verschiedener Menschen mit demselben Zweck gehandelt (nämlich: die Vereinsfinanzen zu sanieren). Aber sind alle ihre Handlungen in diesem Zusammenhang fehlgeschlagen, und wenn nicht, welche?

Brücken oder Schiffe können sogar versagen, obwohl niemand etwas falsch gemacht hat

Es ist sicher kein Zufall, dass man bei komplizierten Gemengelagen lieber davon redet, dass etwas (zu Beispiel eine »Strategie«) »scheitert« oder »versagt« wie ein gestrandetes Schiff oder eine überlastete Brücke, weil im Gegensatz zum »Fehlschlag« weniger stark impliziert wird, es habe eine einzelne falsche Handlung gegeben. Brücken oder Schiffe können schließlich sogar versagen, obwohl niemand etwas falsch gemacht hat, beispielsweise, wenn sie einer bei ihrem Entwurf nicht vorgesehenen Belastung ausgesetzt werden. Jedoch: Selbst wenn vielleicht niemand einen Fehler gemacht hat, hat man sich immer noch – einzeln oder gemeinsam – geirrt, nämlich bei der Vermutung, die außergewöhnliche Belastung würde niemals eintreten.

Will man beurteilen, ob irgendwer in der Pandemie »versagt« hat, muss man sich also einig darüber sein, für welche Handlungen welcher Menschen diese Person in welcher Weise verantwortlich ist, welche Zwecke man diesen Handlungen unterstellen kann und wie sich die Folgen der Handlungen zu den Zwecken verhalten. Wenn man das alles geklärt hat – dann ist es, wie ich finde, eigentlich nicht mehr wichtig, ob man jetzt das Etikett »Versagen« auf jemanden klebt oder nicht, weil man dann weiß, was man eigentlich hätte tun müssen. Der Vorwurf, »auf ganzer Linie gescheitert« zu sein, bedeutet nur allzu häufig: »Ich hätte es gerne anders gehabt, aber fragen Sie mich nicht, wie.«

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