Lexikon der Arzneipflanzen und Drogen: Deutscher Arzneimittel-Codex
Deutscher Arzneimittel-Codex
(DAC) Von der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) herausgegebenes Ergänzungswerk zu den Vorschriften des amtlichen Deutschen Arzneibuches. Es entspricht der Weiterführung des vorangegangenen Ergänzungsbandes (EB6) des Deutschen Arzneibuchs 6. Ausgabe. In den enthaltenen Monographien werden die für pharmazeutische Belange notwendigen Arzneistoffe, Arzneizubereitungen, Drogen und Hilfsstoffe beschrieben, die im Deutschen oder im Europäischen Arzneibuch (DAB bzw. Ph.Eur.) nicht enthalten sind. Es enthält ferner eigene Prüfmethoden, die dazu erforderlichen Reagenzien sowie Hilfen für die pharmazeutische Praxis. Obwohl der DAC keine Rechtsgrundlage besitzt, ist die Prüfung der darin aufgeführten Drogen für die pharmazeutische Praxis verbindlich. Angeschlossen ist dem DAC das sog. NRF (Neues Rezeptur-Formularium), das eine Sammlung aktueller Rezepturvorschriften darstellt, deren Bearbeitung durch das Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker erfolgt.
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