Direkt zum Inhalt

Lexikon der Arzneipflanzen und Drogen: Deutscher Arzneimittel-Codex

Deutscher Arzneimittel-Codex
(DAC) Von der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) herausgegebenes Ergänzungswerk zu den Vorschriften des amtlichen Deutschen Arzneibuches. Es entspricht der Weiterführung des vorangegangenen Ergänzungsbandes (EB6) des Deutschen Arzneibuchs 6. Ausgabe. In den enthaltenen Monographien werden die für pharmazeutische Belange notwendigen Arzneistoffe, Arzneizubereitungen, Drogen und Hilfsstoffe beschrieben, die im Deutschen oder im Europäischen Arzneibuch (DAB bzw. Ph.Eur.) nicht enthalten sind. Es enthält ferner eigene Prüfmethoden, die dazu erforderlichen Reagenzien sowie Hilfen für die pharmazeutische Praxis. Obwohl der DAC keine Rechtsgrundlage besitzt, ist die Prüfung der darin aufgeführten Drogen für die pharmazeutische Praxis verbindlich. Angeschlossen ist dem DAC das sog. NRF (Neues Rezeptur-Formularium), das eine Sammlung aktueller Rezepturvorschriften darstellt, deren Bearbeitung durch das Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker erfolgt.

  • Die Autoren

Schreiben Sie uns!

Wenn Sie inhaltliche Anmerkungen zu diesem Artikel haben, können Sie die Redaktion per E-Mail informieren. Wir lesen Ihre Zuschrift, bitten jedoch um Verständnis, dass wir nicht jede beantworten können.

Partnerinhalte

Bitte erlauben Sie Javascript, um die volle Funktionalität von Spektrum.de zu erhalten.