Lexikon der Arzneipflanzen und Drogen: Homöopathie
Homöopathie
eigenständiges Therapieprinzip, das auf der sog. Ähnlichkeitsregel, dem Simile-Prinzip, beruht: "similia similibus curantur – Ähnliches kann durch Ähnliches geheilt werden". Begründer der H. ist der Leipziger Hochschullehrer Dr. med. habil. Samuel Hahnemann (1755-1843). Die H. ist im Arzneimittelgesetz von 1976/78 zusammen mit der Anthroposophie und Phytotherapie als "Besondere Therapierichtung" festgeschrieben. Wesentliches Kriterium bei der Anwendung homöopathischer Arzneimittel ist die möglichst genaue Übereinstimmung zwischen dem Krankheits- und dem Arzneimittelbild. In der H. wird mit dem Begriff "Arzneimittelbild" die Wirkungsrichtung und der Wirkungsumfang eines Arzneimittels beschrieben, d.h. es kommt damit das Wirkungsprofil der Substanz zum Ausdruck. Die Darreichungsformen der Homöopathika erfolgen in abgestuften Verdünnugen, ausgehend von der sog. Urtinktur, meist in Dezimalpotenzen, z.B. D1, D2, D3 usw. Vgl. auch Essay Homöopathische Arzneimittel aus dem Pflanzen- und Tierreich.
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