Lexikon der Arzneipflanzen und Drogen: Homöopathische Arzneimittel aus dem Pflanzen- und Tierreich
Homöopathische Arzneimittel aus dem Pflanzen- und Tierreich
Markus Wiesenauer
1. Geschichte der Homöopathie
Begründer der Homöopathie ist Dr. med. Samuel Hahnemann (1755 – 1843). Er galt als einer der führenden Wissenschaftler jener Zeit. In seiner Eigenschaft als Arzt, Apotheker und Chemiker veröffentlichte er zahlreiche und wertvolle Arbeiten auf diesen Gebieten. Als Basis auch der Homöopathie unserer Zeit gelten seine Bücher, die er zu den verschiedensten Schaffensphasen verfaßte; diese werden in eine sogenannte homöopathische Frühphase und in eine Spätphase eingeteilt.
Hahnemann stand den Behandlungsmethoden seiner Zeit – Schröpfen, Aderlässen, Klistieren – ausgesprochen kritisch gegenüber und arbeitete längere Zeit als wissenschaftlicher Autor und Übersetzer. Bei der Übersetzung eines medizinischen Werkes des schottischen Pharmakologen William Cullen, der berühmten Materia Medica, stieß Hahnemann auf einen Hinweis, demnach Chinarinde zur Behandlung von Wechselfieber diene. Daraufhin nahm Hahnemann – ohne Fieber zu haben – größere Mengen Chinarinde ein, worauf er an sich selbst eine Symptomatik feststellen konnte, wie sie für Malaria (Wechselfieber) charakteristisch ist. Dieser Selbstversuch veranlaßte ihn zu der Vermutung, daß ein Zusammenhang zwischen der Verabreichung von Chinarinde als Therapeutikum bei Malaria und den beim Gesunden erzeugten ähnlichen Symptomen bestehe. Hahnemann meinte schon vorher beobachtet zu haben, daß eine chronische Krankheit oft günstig durch das Hinzutreten einer akuten beeinflußt würde – aber nur, wenn sie jener ähnlich und noch dazu die stärkere sei. Demnach heile die Chinarinde die Malaria, weil sie eine künstliche Krankheit erzeuge, welche der Malaria ähnlich und stärker als sie sei (Ritter). Der Selbstversuch Hahnemanns im Jahre 1790 kann als erste Arzneimittelprüfung im Sinne eines wissenschaftlichen Experiments bezeichnet werden. Seiner Beobachtung schlossen sich weitere Versuche mit über 50 pflanzlichen und 3 anorganischen Substanzen an. Deshalb trat Hahnemann erst 6 Jahre später mit seinen inzwischen gewonnenen Erfahrungen vor die ärztliche Welt. Im Hufelands-Journal, einer zu jener Zeit weitbekannten Ärzteschrift, erschien seine Arbeit unter dem Titel "Versuch über ein neues Prinzip zur Auffindung der Heilkräfte der Arzneisubstanz". Darin wird beschrieben, daß mit Hilfe der sogenannten Ähnlichkeitsregel das jeweilige Arzneimittel gefunden werden kann. Damit wird von den Medizinhistorikern 1796 als offizielles Gründungsjahr der Homöopathie angegeben. In den darauffolgenden Jahren widmete sich Hahnemann intensiv der praktischen Arbeit mit diesem Behandlungsprinzip und systematisierte die Anwendung. Mit dem "Organon der rationellen Heilkunde" legte er 1810 eine ausführliche Zusammenfassung der homöopathischen Therapie vor. Zudem verfaßte er ein vierbändiges Apothekerlexikon, dessen Angaben als Grundlage für das homöopathische Arzneibuch (HAB1) dienten, und führte zahlreiche weitere Arzneimittelprüfungen durch, deren Ergebnisse er in den Jahren 1811-1821 in den sechs Bänden der "Reinen Arzneimittellehre" (RAL) veröffentlichte.
Bereits 1801 hatte Hahnemann begonnen, die eingesetzten Substanzen zu verdünnen, da er zuvor verschiedentlich Überreaktionen bei der Verabreichung der Ursubstanzen beobachtet hatte. Die verdünnten Substanzen zeigten eine bessere Verträglichkeit sowie eine höhere Wirksamkeit. Hahnemann systematisierte daraufhin das Verfahren der Dynamisation bzw. Potenzierung, er selbst wandte überwiegend Homöopathika bis zu C30 an. Diese Erkenntnisse führten zur Schaffung einer speziellen Dosierungslehre.
In den folgenden Jahren – auch als Beginn der Spätphase bezeichnet – widmete sich Hahnemann der Erforschung der "Chronischen Krankheiten", ein ebenso bezeichnetes fünfbändiges Werk erschien 1828. Basierend auf der Beobachtung, daß die homöopathische Behandlung bei chronischen Krankheiten trotz Einhaltung strenger Vorschriften bezüglich Diätetik und Lebensführung oft nicht den erwarteten Erfolg zeigt, entwickelte Hahnemann zum weiteren theoretischen Verständnis die Miasmen-Lehre. Gemäß dieses Theorems sind drei grundlegende Verläufe chronischer Erkrankungen (Psora, Syphilis und Sykosis) als Krankheitstendenzen zu berücksichtigen: Dies bedeutet, daß Symptome und patho-physiologische Reaktionsformen des Patienten dem jeweiligen Miasma und einem entsprechenden "chronischen" Arzneimittel zugeordnet werden können, wobei jedoch die Ähnlichkeitsregel dem miasmatischen Verständnis des Krankheitsprozesses übergeordnet ist.
Die letzten Lebensjahre – geprägt durch eine intensive Praxistätigkeit in Paris – widmete sich Hahnemann der Entwicklung der Q-Potenzen (früher als LM-Potenzen bezeichnet), außerdem bearbeitete er die 6. Auflage des Organon der Heilkunst, die jedoch erst Jahre nach seinem Tod erschien.
2. Grundprinzipien der Homöopathie
Als unbestrittenes Grundprinzip der Homöopathie ist die Ähnlichkeitsregel ("Similia similibus curentur – Ähnliches werde durch Ähnliches geheilt") zu nennen, welche auch die Therapiebezeichnung "Homöopathie" (griech. homoion – ähnlich, pathos - Leiden) begründet. Dazu Hahnemann im Organon: "Wähle, um sanft, schnell, gewiss und dauerhaft zu heilen, in jedem Krankheitsfalle eine Arznei, welche ein ähnliches Leiden (homoion pathos) für sich erregen kann, als sie heilen soll" [1]. Die Ähnlichkeitsregel ist nicht als Gesetz im naturwissenschaftlichen Sinne, sondern vielmehr als Arbeitshypothese und Handlungsanweisung zu verstehen: Symptome des Kranken werden mit Symptomen der Arzneiwirkung am Gesunden in ihrer phänomenologischen Ähnlichkeit verglichen.
Als weiteres Grundprinzip ist die sich aus der Ähnlichkeitsregel ergebende Arzneimittelprüfung (AMP) am Gesunden zu nennen: Die während der Applikation des Prüfstoffes ausgelösten Befindlichkeitsänderungen, werden systematisch beobachtet und aufgezeichnet, sie stellen die Grundstruktur des Arzneimittelbildes dar, in welchem die Pharmakodynamik und damit das Wirkungsprofil eines Arzneistoffes zum Ausdruck kommt. Neben der Arzneimittelprüfung stützt sich die Anwendung homöopathischer Mittel zudem auf andere Erkenntnisquellen (Kenntnisse aus Pharmakologie und Toxikologie, Erfahrungen am kranken Menschen und am kranken Tier, Hinweise aus der Volksheilkunde), durch die Erfahrungen in der Praxis werden die Arzneimittelbilder kontinuierlich erweitert.
In der neueren Literatur wird zunehmend gefordert, das individuelle Krankheitsbild ebenfalls als Grundprinzip der Homöopathie zu erheben. Zweifelsohne stellt das individuelle Krankheitsbild ein zentrales Element der Homöopathie dar, eine logische Voraussetzung, um die Erkenntnisse aus dem Arzneimittelbild mittels der Ähnlichkeitsregel beim Kranken therapeutisch umsetzen zu können. Diesem Umstand trägt eine besonders strukturierte Anamnese Rechnung, wobei sich das Vorgehen am Kranheitsheitsverlauf orientiert. Aus der Akuität bzw. Chronizität des Geschehens resultiert die pragmatische Einteilung in kurze oder lange Wege der Arzneimittelfindung (Beispiele: kurz: akute Sinusitis, lang: chronische Atemwegsinfekte), welche wiederum mit drei Wirkungsgruppen homöopathischer Arzneimittel korrelieren: Organotrop, bzw. histiotrop wirkende Homöopathika können entsprechend ihrer Wirkungsrichtung einem Organsystem, bzw. einem Körpergewebe zugeordnet werden. Die Auswahl eines organotropen Homöopathikums ist oftmals auf Grund weniger Kriterien zu treffen (kurzer Weg der Arzneimittelfindung). Organotrope Homöopathika werden überwiegend als Urtinktur (Ø) und in tiefen Potenzen eingesetzt (z.B. D2, D3, D4, D6). Diese Arzneimittelgruppe kommt dementsprechend eine ungleich größere Bedeutung in der Offizin zu als den Personotropika (= Konstitutionsmitteln). Personotrope Homöopathika beziehen das gesamte Persönlichkeitsbild eines Patienten mit ein und haben somit einen umfassenderen Anspruch an das Heilgeschehen als Organotropika. Der Einsatz von Personotropika erfordert eine ausführliche Anamnese (daher langer Weg der Arzneimittelfindung) und sollte dem behandelnden Arzt vorbehalten bleiben. Personotropika werden in hohen Potenzen eingesetzt, z.B. C30, C200 und höher. Funktiotrope Homöopathika nehmen eine Zwischenstellung ein, ihre Wirkung erfaßt mehrere Organsystem. Solche Homöopathika werden zumeist in mittleren Potenzen angewendet, z.B. D12, D13. Erwähnt seien zudem Arzneimittel mit "bewährter Indikation", welche sich bei einer sogenannten "festständigen Krankheit" (Hahnemann) bewährt haben. Für die Verabreichung des jeweiligen Arzneimittels ist nur ein Minimum an Charakteristika erforderlich, so daß gerade Arzneimittel mit bewährter Indikation in Doppelblindversuchen ihre Heilwirkung unter Beweis stellen konnten.
Diskutiert wird zudem, inwieweit die Dosierungslehre zu den Grundprinzipien zu rechnen ist. Wie die historische Entwicklung zeigt, arbeitete Hahnemann in der homöopathischen Frühphase mit unpotenzierten Arzneimitteln; erst im weiteren Verlauf entwickelte er das Verfahren der Potenzierung, da die therapeutische Breite der eingesetzten Stoffe oftmals gering war und toxikologische Effekte überwogen. Hahnemann entwickelte daher das Verfahren der sukzessiven Verarbeitung der Arzneigrundstoffe im Verhältnis 1:100 (Centesimalpotenzen), in den späteren Berufsjahren setzte Hahnemann bevorzugt die LM- (Q-)Potenzen ein, die im Verhältnis 1:50 000 hergestellt werden. Dazu schreibt Hahnemann im Organon der Heilkunst: "Diese merkwürdige Veränderung in den Eigenschaften der Naturkörper durch mechanische Einwirkung auf ihre kleinsten Teile – durch Reiben und Schütteln – während sie durch Dazwischentreten einer indifferenten Substanz trockener oder flüssiger Art voneinander getrennt sind, entwickelt die latenten, vorher unmerklich wie schlafend in ihnen verborgen gewesenen dynamischen Kräfte" [2]. Vor mehr als hundert Jahren wurden von den homöopathischen Ärzten Hering und Vehsemeyer die Dezimalpotenzen (1:10) in die Therapie eingeführt.
Grundsätzlich stellt ein als Urtinktur vorliegender Stoff ein homöopathisches Arzneimittel dar; seine Anwendung am Kranken bedeutet gemäß der Ähnlichkeitsregel eine homöopathische Behandlung. Gleichwohl herrscht hinsichtlich der Dosierungslehre eine kontroverse Diskussion zwischen strengen Vertretern der Homöopathie, die strikt nur Hochpotenzen einsetzen (C30 und höher) und homöopathischen Anwendern, welche die Dosierung nach pragmatischen Gesichtspunkten handhaben. Aus heutiger Sicht kann zusammenfassend festgestellt werden, daß die Dezimalpotenzen überwiegend im deutschsprachigen Raum bei akuten und subakuten Erkrankungen eingesetzt werden. Die Centesimalpotenzen sind in den anderen europäischen sowie in außereuropäischen Ländern bei akuten (z.B. C30), aber insbesondere bei chronischen Erkrankungen (z.B. C200 und höher) üblich. Die Q-Potenzen, welche früher die Bezeichnung LM-Potenzen trugen (L = 50, M = 1000), werden überwiegend bei chronischen Erkrankungen eingesetzt. Sie besitzen in aller Regel den Vorteil, daß dadurch Erstverschlimmerungen eher selten auftreten; wohingegen bei hohen D- und C-Potenzen Erstverschlimmerungen häufiger zu beobachten sind. Potenzhöhe und Anwendungshäufigkeit sind in Abhängigkeit der Reagibilität zu wählen und zu wiederholen.
Zusamenfassend läßt sich feststellen, daß die Ähnlichkeitsregel und die Arzneimittelprüfung am Gesunden, zu deren therapeutischen Umsetzung das individuelle Krankheitsbild gehört, zu den Grundprinzipien der Homöopathie gehören. Darüberhinaus bedarf es einer eigenen Dosierungslehre, um der individuellen Arzneireaktion des Patienten entsprechen zu können.
In neuerer Zeit wird den co-therapeutischen Regeln unter einer homöopathischen Behandlung wieder vermehrt Beachtung geschenkt. Bereits Hahnemann forderte eine "vernünftige Lebensweise" – analog der Ordnungstherapie nach Sebastian Kneipp – und wies auf mögliche Interaktionen mit Genuß- und Arzneimitteln hin. Dies führte u.a. dazu, daß in den Aufbereitungsmonographien unter "Hinweis" vermerkt ist: In der Homöopathie ist bekannt, "daß die Wirkung eines homöopathischen Arzneimittels durch allgemein schädigende Faktoren in der Lebensweise und durch Reiz- und Genußmittel ungünstig beeinflußt werden kann. Falls sonstige Medikamente eingenommen werden, sollte ein Arzt befragt werden". Welche Begleitmaßnahmen während einer Behandlung chronischer Erkrankungen sinnvoll sind, wird aufgrund mangelnder systematischer Untersuchungen kontrovers diskutiert. Ebenso ungeklärt bleibt weitestgehend die Frage von Interaktionen homöopathischer Einzelmittel (sog. freundliche und feindliche Mittel; Antidote), sowie die Beeinflussung ihrer Wirksamkeit durch physikalische Strahlung (z.B. Flughafen-Kontrolle, Röntgen).
Die Grundprinzipien der Homöoopathie sowie ihre co-therapeutischen Regeln hat bislang Elies [3] am ausführlichsten zusammengefaßt und sie zugleich als Definition der Homöopathie mit herangezogen.
3. Definition
Demnach ist Homöopathie
· individualisierte Pharmakologie nach Reiz-Regulationsprinzipien im Sinne einer ereignisgesteuerten Anwendung möglichst kleiner Gaben jeweils eines Arzneistoffes, deren Wirkdauer sich u.a. nach dem spezifischen Verdünnungsgrad (Potenz) bemißt.
· wirksam nach dem Ähnlichkeitsprinzip.
· ausgezeichnet durch eine systematische Fallaufnahme einschließlich biographischer Anamnese, Berücksichtigung der vergetativen Reaktionsmuster und Wichtung aller erhaltenen Untersuchungsbefunde.
· geeignet als Prognoseinstrument, sie hat klare Kriterien der Verlaufsbeurteilung und kann zur Therapiekoordination herangezogen werden.
· notwendig, zweckmäßig und wirtschaftlich (Elies).
4. Zum Stand der Forschung
Seit dem Beginn ihrer Geschichte wird die Homöopathie öffentlich kontrovers diskutiert. Ursache hierfür ist der Umstand, daß es bis heute keinen naturwissenschaftlichen Erklärungsansatz für die Wirkweise der Homöopathie gibt. Während sich in den homöopathisch verabreichten Ursubstanzen oder Tiefpotenzen der gelöste Stoff pharmakologisch nachweisen läßt, ist – unter Berücksichtigung der Avogadroschen Konstante – ab einer Potenz D23 oder C12 die Ausgangssubstanz statistisch nicht mehr im Lösungsmittel enthalten. Demzufolge sind biochemische Versuche in der Tiefpotenzforschung sinnvoll. Im Bereich der Hochpotenz-Grundlagenforschung dagegen stehen physikalisch-experimentelle Methoden im Vordergrund, die – ausgehend von dem Erklärungsansatz, daß es durch die homöopathische Verarbeitung zu Strukturveränderungen im Lösungsmittel kommt – meßbare Unterschiede zwischen Arznei und Kontrolle nachzuweisen versuchen (z.B. in spektroskopischen Meßverfahren, Verfahren zur Messung der Dielektrizitätskonstante und Leitwertmessung). Die Arbeiten von C. Witt [4] konnten den Einfluß von Verweildauer, Containermaterialien und Lösungsmittel auf die Meßergebnisse nachweisen und ein exemplarisches Versuchsdesign für experimentell-physikalische Hochpotenzforschung entwickeln, in dem die Verwendung von potenziertem Lösungsmittel als Kontrolle, eine standardisierte Verweildauer für alle Proben in den Gefäßen und der Herstellung mehrerer Arznei- und Kontrollproben als fixe Randgrößen angeraten werden. Neben der homöopathischen Grundlagenforschung gibt es mittlerweile eine Vielzahl tierexperimenteller oder klinischer Studien, die die Wirksamkeit homöopathischer Präparate signifikant nachweisen. Aus naheliegenden Gründen werden dabei vorrangig Homöopathika zur "bewährten Indikation", bzw. organotrope Mittel eingesetzt.
5. Homöopathische Arzneimittel
Homöopathische Arzneimittel stellen Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen (Anthroposophie, Homöopathie, Phytotherapie) dar. Über die Zulassung der entsprechenden Präparate entscheidet jeweils eine Arzneimittelkommission beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BFArM, früher BGA; Anthroposophie – Kommission C, Homöopathie – Kommission D, Phytotherapie – Kommission E). Die Aufgabe der jeweiligen Arzneimittelkommission ist die Nach- und Neuzulassung von Arzneimitteln der entsprechenden Therapierichtung, wobei die Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit der homöopathischen Arzneimittel ebenso dokumentiert werden müssen wie die chemisch-synthetischer Arzneimittel. Die Nachzulassung betrifft zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes bereits im Handel befindliche Produkte.
Die analytische und technologische Qualität des Produktes wird durch die Anforderungen des deutschen Arzneibuches bzw. des homöopathischen Arzneibuches geregelt. Letzteres enthält neben den Vorschriften zur Herstellung von Arzneimitteln der homöopathischen Therapierichtung auch solche der anthroposophischen Therapierichtung und der Spagyrik. Arzneimittelrechtlich nicht definiert sind Begriffe wie "Biologisches Arzneimittel" oder "Naturheilmittel".
Eine Verordnung von Arzneimitteln der besonderen Therapierichtungen ist prinzipiell zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung möglich, d.h. das Führen einer Zusatzbezeichnung durch den verordnenden Arzt (z.B. "Homöopathie" oder "Naturheilverfahren") ist keine zwingende Voraussetzung für die Verordnungsfähigkeit.
Die Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen haben gewisse Gemeinsamkeiten: Die anthroposophisch erweiterte Medizin verwendet auch in der Homöopathie eingesetzte Substanzen, insbesondere in potenzierter Form. Die Herstellung homöopathischer und anthroposophischer Arzneimittel ist im HAB geregelt, die der Phytotherapie im DAB. Im Bereich der homöopathischen Urtinkturen entspricht ihre Anwendung zumindest teilweise derjenigen pflanzlicher Arzneimittel; homöopathische Tiefpotenzen bis D4 oder D6 werden auch als Niedrigdosis-Phytotherapie bezeichnet [5].
5.1. Pflanzliche Homöopathika
Die Ausgangssubstanzen in der Homöopathie sind zu 80% pflanzlicher Herkunft, zu 15% mineralischen Ursprungs und zu 5% tierischen Ursprungs (Tiere, Teile von Tieren, Nosoden). Damit wird deutlich, daß die pflanzlichen Homöopathika einen ausgesprochen großen Raum im Mittelspektrum einnehmen. Sie werden aus den frischen oder getrockneten Pflanzen gewonnen, aus Blüte, Kraut, Stengeln oder Wurzeln. Werden im Bereich der organotropen Homöopathie pflanzliche Homöopathika in tiefen Potenzen eingesetzt (Urtinktur, 1. bis 3. Dezimalverdünnung), wie dies häufig der Fall ist, kommt es deutlich zu einer Überlappung der an sich unterschiedlichen Therapieprinzipien Phytotherapie und Homöotherapie: Da die Inhaltsstoffe noch nachweisbar sind, handelt es sich um eine phytotherapeutische Maßnahme, aufgrund der Potenzierung um einen homöotherapeutischen Ansatz. Hierbei ist zu unterscheiden, ob die Anwendungsbereiche, bzw. die Mittelwahl deckungsgleich sind, ob trotz gleicher Indikationsstellung eine unterschiedliche Akzentsetzung vorliegt oder aber ein abweichender Einsatz des Theurapeutikums erfolgt. Dazu einige Beispiele:
In Homöopathie und Phytotherapie werden Arnica montana (Bergwohlverleih, Arnica-Arten) und Calendula officinalis (Ringelblume) als Wundheilungspflanzen verwendet, dient Silybum marianum (Mariendistel) zur Behandlung von Lebererkrankungen, werden Crataegus oxyacantha (Weißdorn, Crataegus-Arten) und Adonis vernalis (Adonisröschen, Adonis-Arten) bei Erkrankungen des Herzens und der Coronargefäße, Euphrasia officinalis (Augentrost, Euphrasia rostkoviana) bei Augenerkrankungen, Aesculus hippocastanum (Roßkastanie) und Hamamelis virginica (Virginische Zaubernuß, Hamamelis virginiana) bei Venopathien eingesetzt.
In anderen Fällen kommt es zu einer sich überschneidenden Indikationsstellung, die jedoch auf unterschiedlichen Wirkprinzipien begründet ist: So wird Allium cepa (Küchenzwiebel, Allium-Arten) phytotherapeutisch aufgrund der wirksamen Schwefelverbindungen und ätherischen Öle eingesetzt (beispielsweise zur Behandlung von Erkältungskrankheiten und Otitis media), wohingegen die Homöopathie Allium cepa gemäß dem Ähnlichkeitsprinzip anwendet – bei Fließschnupfen mit scharfem, wäßrigem Sekret und Tränenfluß, bei Heuschnupfen, Konjunktivitis, Erkältungskrankheiten, Infekten der oberen Atemwege.
Demgegenüber ist jedoch auch eine genau entgegengesetzte Indikationsstellung möglich: Wird Rheum palmatum (Rhabarber, Rheum-Arten) phytotherapeutisch bei habitueller Obstipation verwendet, so nennt die Homöopathie Diarrhoe und Zahnungsdiarrhoe als Anwendungsgebiete. Stellt Cephaelis ipecacuanha (Brechwurz, Cephaelis-Arten) auch heute noch einen Bestandteil von Emetika bei Vergiftungen dar, wird die Pflanze homöopathisch bei Erkrankungen, die mit starker Brechneigung einhergehen, verwendet.
Eindrücklick wird das homöopathische Prinzip in der Indikationsstellung von Mitteln, die aus Genußdrogen gewonnen werden, verdeutlicht: Homöopathisch aufbereiteter Coffea arabica (Kaffee, Coffea-Arten) stellt ein Arzneimittel zur Behandlung von Schlafstörungen dar, die infolge zu großen Gedankenflusses auftreten und mit Reizbarkeit, Herzklopfen und Schweißen einhergehen. Nicotiana tabacum (Tabak) ist das Mittel der Wahl bei Schwindelzuständen mit Elendsgefühl, Übelkeit, kalten Schweißen, Tachykardie und nervösem Herzklopfen. Noch prägnanter präsentiert sich die homöopathische Anwendung von Präparaten, welche in der Ursubstanz toxische Wirkung zeigen und phytopharmakologisch aufgrund des zumeist hohen Alkaloid-Gehaltes als Standardpräparate bei schweren Erkrankungen eingesetzt werden, wie dies u.a. bei Aconitum napellus (Eisenhut, Aconitum-Arten), Agaricus muscarius (Fliegenpilz, Amanita muscaria), Solanum dulcamara (Bittersüßer Nachtschatten, Solanum-Arten), Daphne mezereum (Seidelbast), Bryonia cretica (Rote Zaunrübe, Bryonia-Arten ), Digitalis purpurea (Roter Fingerhut, Digitalis-Arten), Convallaria majalis (Maiglöckchen), Euphorbia (Wolfsmilch, Euphorbia-Arten), Hyoscyamus niger (Schwarzes Bilsenkraut) und Conium maculatum (Gefleckter Schierling) der Fall ist. So unterschiedlich die verschiedenen Mittelbilder auch sind, weisen sie charakteristische Merkmale einer entsprechenden Intoxikation auf. Atropa belladonna beispielsweise wird phytopharmakologisch als standardisierter Extrakt in Kombinationspräparaten bei Spasmen und kolikartigen Schmerzen im Bereich des Magen-Darm-Traktes und der Gallenwege eingesetzt. In der Homöopathie stellt Atropa belladonna neben der Behandlung von krampfartigen Gallenblasen- und Harnwegsbeschwerden ein wichtiges Therapeutikum bei beginnenden fieberhaften Infekten mit Hyperämie, trockenen, geröteten Mundschleimhäuten und Tonsillen, trockenem Krampfhusten, Koliken, klopfenden Kopfschmerzen dar – dem charakteristischen Bild der Belladonna-Intoxikation.
Hinweisend auf die Indikation der einzelnen Mittel können dabei phänomenologische Besonderheiten sein, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der pharmakologischen Wirkung der Inhaltsstoffe stehen: So gilt Solanum dulcamara (welches phytotherapeutisch wie auch homöopathisch Verwendung zur unterstützenden Therapie bei chronischem Ekzem findet) in der Homöopathie als klassisches Mittel für akute Erkrankungen, die durch Unterkühlung und Durchnässung verursacht wurden (akute Harnwegsinfekte, aber auch akute Durchfälle).
Bei vielen Homöopathika, insbesondere, wenn sie personotrop eingesetzt werden, findet sich im Arzneimittelbild eine Vielzahl von Angaben über Konstitutions- und Persönlichkeitsmerkmale, Körper- und Gemütssymptome, Modalitäten (Verschlechterung/Verbesserung) und auslösende, bzw. verursachende Faktoren (causa), die über phytopharmakologische Bezüge weit hinausgehen und vielmehr auf der jahrhundertalten empirischen Beobachtung in Arzneimittelprüfung und Anwendung beruhen. Ein Erklärungsansatz für den phänomenologischen Reichtum an Symptomen stellt die charakteristische homöopathische Verarbeitung der Ursubstanzen im Rahmen der Potenzierung dar. So dient beispielsweise Strychnos nux-vomica (Brechnuß, Strychnos-Arten) nicht nur der symptomatischen Behandlung von Erbrechen, Übelkeit und anderen Magen-Darm-Erkrankungen, sondern korreliert mit Lebensstil und Persönlichkeit des Erkrankten: Der typische Nux-vomica-Patient kann als typischer Vertreter des "modernen Großstadtmenschen" betrachtet werden, der in einem hektischen Alltag mit vorrangig sitzender Tätigkeit Reizmittel wie Kaffee, Tabak und Alkohol übermäßig konsumiert, obwohl diese Nahrungsmittel die bestehenden Beschwerden noch weiter verschlimmern. Die Auflistung der Symptome (krampfartige Bauchschmerzen, morgendliches Erbrechen, Sodbrennen und Magenschmerzen nach dem Essen, Blähungen, Verstopfung und Hämorrhoiden, häufig Kopfschmerzen, vormittägliche Verschlechterung) macht deutlich, daß sich Nux vomica je nach Einzelfall als organspezifisches Arzneimittel, als personotropes, tiefgreifendes Konstitutionsmittel, aber auch als ein "Katermittel" bei den Folgen von zu üppigem Essen und Trinken eignet.
Als Beispiele homöopathischer Arzneimittel, die gemäß verschiedener Vorschriften nach HAB1 verarbeitet wurden, seien die folgenden pflanzlichen Homöopathika beschrieben (s. Tabelle 1).
Tabelle 1: Pflanzliche Homöopathika
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Asparagus officinalis | Frische, junge, unterirdische Sprossen | 1 | |
Cicuta virosa | Frische unterirdische Teile | 2a | |
Aralia racemosa | Frische unterirdische Teile | 3a | |
Veratrum album | Getrockneter Wurzelstock | 4a |
Asparagus officinalis wird aus den frischen, jungen, unterirdischen Sprossen des Spargels gewonnen. Die Pflanze, die eine wohlbekannte unmittelbare Wirkung auf die Harnabsonderung hat, wird in der homöopathischen Aufbereitung bei ähnlichen Symptomen eingesetzt, beispielsweise bei häufigem Urinieren und Urin von eigentümlichen Geruch. Cicuta virosa wird aus den frischen unterirdischen Teilen des Wasserschierlings, den Hahnemann auch als "Wütherich" bezeichnete, gewonnen. Das homöopathische Mittel aus dieser Giftpflanze zeichnet sich durch eine starke Wirkung auf das Nervensystem aus. Auch die Essenz von Aralia racemosa (Aralia-Arten) wird aus dem frischen Wurzelstock der Pflanze, der in Nordamerika heimischen amerikanischen Narde, gewonnen. Aralia racemosa stellt ein Mittel für asthmatische Zustände mit Verschlimmerung des Hustens beim Hinlegen dar. Während die Essenzen der drei zuvor genannten Mittel (nach unterschiedlichen Vorschriften) aus frischen Teilen der Pflanze hergestellt werden, wird Veratrum album aus dem getrockneten Wurzelstock der Weißen Nieswurz gewonnen. Homöopathisch wird Veratrum album bei Kollapszuständen mit großer Kälte, kaltem Schweiß, profusen Diarrhoen und großem Durst eingesetzt.
Es sei zudem darauf hingewiesen, daß neben vielen heimischen Pflanzen auch Pflanzen aus Nordamerika als homöopathische Ausgangsstoffe dienen. Durch die vielen Pflanzenexkursionen des Apothekers Dr. Willmar Schwabe (1839-1917), dem Verfasser des Homöopathischen Arzneimittelbuches, wurden inzwischen sehr bedeutende Pflanzen aus Mittel- und Südamerika sowie aus Afrika in die Homöopathie aufgenommen (z.B. Cardiospermum halicacabum, Eichhornia crassipes, Espeletia grandiflora, Haplopappus baylahuen). So wurde die in den Anden wachsende Arzneipflanze Haplopappus baylahuen von Willmar Schwabe in die Therapie eingeführt. Inzwischen liegt auch eine Arzneimittelprüfung am Gesunden vor, die die bisherigen therapeutischen Erfahrungen bestätigt. Das Arzneimittel ist besonders bei Kreislaufschwäche in Verbindung mit depressiver Stimmungslage angezeigt. In einer vom Verfasser durchgeführten Doppelblindstudie bei orthostatischer Dysregulation wurden Haplopappus und ein chemisch-synthetisches Arzneimittel miteinander verglichen [6]. Beide Präparate waren gleich gut wirksam, wobei das homöopathische Arzneimittel den Vorteil einer risikoarmen Behandlung hat, da keine Gegenanzeigen oder Gewöhnungseffekte bestehen. Espeletia grandiflora ist ein Präparat der pflanzlichen Stoffklasse der Homöopathika, dessen Therapieeinführung ebenfalls W. Schwabe initiiert hat. Espeletia grandiflora ist vorwiegend in Kolumbien auf den almartigen Bergwiesen der Anden heimisch, wo sie auf einer Höhe von 2500 bis 4000 Meter zusammen mit anderen Espeletia-Arten oft große Bestände bildet; sie wächst als Staude. Die Urtinktur wird aus Blüten und Blättern hergestellt. Espeletia grandiflora wird überwiegend als Dilution in D2 oder D3 (Ampullen als D6) eingesetzt. Da von Espeletia grandiflora bislang nur eine fragmentarische Arzneimittelprüfung am Gesunden vorliegt, stützten sich die Erkenntnisse überwiegend auf therapeutische Erfahrungen, hier insbesondere bei pectanginösen Beschwerden sowie bei peripheren arteriellen Durchblutungsstörungen. Dabei ist immer wieder festzustellen, daß unter einer zur konventionellen Therapie adjuvanten Espeletia-Behandlung die Angina-pectoris-Anfälle wesentlich seltener werden und bei Durchblutungsstörungen die Laufstrecke deutlich zunimmt. Günstige Eigenschaften von Espeletia werden auch berichtet bei arteriellen Durchblutungsstörungen kombiniert mit Diabetes mellitus und starkem Rauchen. Das Modalitätenmuster des Arzneimittels ist bislang nicht eindeutig geklärt, so daß Espeletia nach organotropen Gesichtspunkten als bewährte Indikation eingesetzt werden kann.
5. 2. Mineralische Homöopathika
Als Ausgangssubstanzen homöopathischer Therapeutika nehmen die Mineralien in der Homöopathie einen wichtigen Raum ein. Dabei ist zu berücksichtigen, daß die Anwendung mineralischer Homöopathika keinesfalls einer Substitutionstherapie vergleichbar ist, sondern nach dem Ähnlichkeitsprinzip erfolgt. Zudem werden gerade homöopathisch potenzierte Mineralien schwerpunktmäßig in der personotropen Therapie in Hochpotenzen eingesetzt (Calcium carbonicum, Silicea, Sulfur, Natrium chloratum u.a.). Das wohl eindringlichste Beispiel in diesem Kontext stellt Natrium chloratum (Kochsalz) dar, welches täglich über die Nahrung in Mengen eingenommen wird, die quantitativ ungleich viel größer sind als das selbst in Tiefpotenzen enthaltene Natriumchlorid. Über Natrium chloratum, das organotrop bei den verschiedensten Krankheitsbildern und personotrop als hochpotentes Konsitutionsmittel verabreicht wird, schreibt Hahnemann: "Und gleichwohl liegen die größten Heilkräfte in demselben (dem Kochsalz) verborgen. Gibt es demnach irgendeinen, auch dem Schwachsichtigsten einleuchtenden Beweis, daß die der Homöopathik eigene Zubereitung der Arzneisubstanzen gleichsam eine neue Welt von Kräften, die in den rohen Substanzen, von der Natur bisher verschlossen, lagen, an den Tag bringt, so ist es gewiß die Umschaffung des in rohem Zustande indifferenten Kochsalzes zu einer heroischen und gewaltigen Arznei, die man nach dieser Zubereitung Kranken nur mit großer Behutsamkeit reichen darf. Welche unglaubliche und doch thatsächliche Umwandlung! – eine anscheinend neue Schöpfung!" [7]
5. 3. Tierische Homöopathika
Neben Pflanzen und Mineralien werden schließlich Tiere und tierische Ausscheidungsprodukte zur Herstellung von Arzneimittelgrundstoffen verwendet. So stellt Sepia (Tintenfisch, Sepia officinalis) ein wichtiges Konstitutionsmittel gerade in der Frauenheilkunde dar, wird Formica rufa (Ameise) als Basisbehandlung bei Erkrankungen des atopischen Formenkreises eingesetzt. Weitere Beispiele für die Verwendung von Tieren sind die Arzneimittel Apis mellifica (Honigbiene, Apis mellifera), Astacus fluviatilis (Flußkrebs), Asterias rubens (Roter Seestern), Cantharis (Spanische Fliege, Lytta vesicatoria), Coccus cacti (Cochenille-Laus, Dactylopius coccus), Doryphora decemlineata (Amerikanischer Kartoffelkäfer), Murex purpureus (Purpurschnecke, Murex cornutus), Mygale lasiodora (Vogelspinne, Avicularia avicularia), Pulex irritans (Menschenfloh), Sepia (Tintenfisch). Neben den ganzen Tieren werden auch Tierteile und Tiersekrete verarbeitet, z.B. Castor equi (Schuppen des rudimentären Großzehennagels des Pferdes), Hippomanes (Ablagerung des Mekoniums, aus dem Fruchtwasser des Pferdes), Homarus (Verdauungssakft des Hummers), Castoreum (Sekret aus den Bauchdrüsen des Bibers, Castor fiber), Lac caninum (Hundemilch), Moschus (Sekret des Moschusbocks, Moschus moschiferus ), Oleum Jecoris aselli (Dorschlebertran, Gadus morrhua ), Ambra grisea (Sekret des Pottwals, Ambra), Fel tauri (Rindergalle, Bos taurus); Bufo rana (Gift aus Hautdrüsen der Kröte, Bufo bufo ), zudem eine Vielzahl von Schlangen- und Spinnengiften (Lachesis muta (Buschmeisterschlange), Crotalus horridus (Gift der nordamerikanischen Klapperschlange, Crotalus-Arten), Tarantula cubensis (Kubanische Tarantel, Eurypelma spinicrus), Tarantula hispanica (Spanische Tarantel, Lycosa fasciiventris) Aranea ixobola (Schwarze Witwe, Araneus ixobolus), u.a.)
In Gegenüberstellung zu den pflanzlichen Präparaten seien vier tierische Homöopathika vorgestellt (s. Tabelle 2), welche beispielhaft für die verschiedenen Vorschriften nach HAB1 stehen:
Tabelle 2: Tierische Homöopathika
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Apis mellifica | Lebende Honigbiene | 4b | |
Lachesis mutus | Schonend getrocknetes Gift | 5a und 6 | |
Murex purpureus | Frischer Saft der Drüse | 6 und 8 | |
Ambra grisea | Ausscheidungsprodukt aus dem Darm von Physeter macrocephalus | Sondervorschrift |
· Apis mellifica aus der lebenden Honigbiene gewonnen, wird bei Ödemen, Schwellung der Haut und Schleimhäute, Gelenkschwellung, stechenden Schmerzen, seröser Exsudation, Rötung und starker Berührungsempfindlichkeit eingesetzt, so daß es sich hierbei um ein herausragendes Entzündungsmittel handelt, welches Verwendung bei Entzündung von Haut und Schleimhäuten, entzündlichen Affektionen der Mund- und Schleimhäute wie auch entzündlichem Rheumatismus findet.
· Lachesis mutus, dessen Ausgangssubstanz das schonend getrocknete Gift der Buschmeisterschlange darstellt, weist entsprechend der hämorrhagischen Wirkung des Schlangengiftes als Indikationsbereiche septische Prozesse, Entzündungen von Herz und Gefäßen mit zersetzender Tendenz auf und zeigt damit einen engen Wirkungsbezug zum Nervensystem, zu Herz und Gefäßen, Blut, Haut und Respirationsorganen.
· Murex purpureus wird aus dem frischen Saft der Drüsen der Purpurschnecke gewonnen. Das Mittel hat eine deutliche Wirkungsrichtung auf die weiblichen Sexualorgane.
· Ambra grisea schließlich, welches als Ausganzssubstanz ein Ausscheidungsprodukt aus dem Dorn von Physeter macrocephalus (Pottwal) verwendet und nach einer Sondervorschrift homöopathisch verarbeitet wird, ist bei nervöser Überempfindlichkeit, Erschöpfung, reizbarer Schwäche und vegetativer Dystonie angezeigt. Ambra wird insbesondere in der pädiatrischen und geriatrischen Praxis verwandt.
Abschließend sei darauf hingewiesen, daß neben den tierischen Homöopathika auch Präparate aus krankhaften Körperabsonderungen von Tieren, aber auch von Menschen, in dem Mittelspektrum der Homöopathie enthalten sind (Nosoden: Carcinosinum, Pertussinum, Syphilinum, Tuberculinum, Vaccininum u.a.).
Literatur
[1] Hahnemann, S.: Organon der Heilkunst. Heidelberg, Haug, 6. Aufl. 1987, S. 50.
[2] Hahnemann, S.: Organon der Heilkunst. S. 243.
[3] Elies, M.: Homöopathie – Grundlagen und Praxis. Hippokrates Verlag, Stuttgart, 1994.
[4] Witt, C.: Versuch der Messung einer nichtstofflichen Information; in: Albrecht, H., Frühwald, M. (Hrsg.): Jahrbuch der Karl und Veronica Carstens Stiftung. Band 2, Hippokrates Verlag, Stuttgart 1996.
[5] Wagner, H., Wiesenauer, M.: Phytotherapie und pflanzliche Homöopathika. G. Fischer Verlag, Stuttgart, Jena, New York, 1995.
[6] Wiesenuer, M., Gaus, W.: Orthostatische Dysregulation – kontrollierter Wirkungsvergleich. Zschr. Allg. Med. 63 (1987) 18-23.
[7] Tyler, M.L.: Homöopathische Arzneimittelbilder, Göttingen, 1993, S. 835.
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