Lexikon der Arzneipflanzen und Drogen: Pharmacopoea Europaea
Pharmacopoea Europaea
(Abk. Ph.Eur., Pharm.Eur.); Vorschriftensammlung von Arzneibuchmonographien, die im Rahmen eines Übereinkommens vom 22. Juli 1964, die Ausarbeitung eines Europäischen Arzneibuches betreffend, begonnen wurde und der inzwischen 25 Vertragsstaaten, u.a. auch die Bundesrepublik Deutschland, angehören. Mit dem Beginn der Geltung des Europäischen Arzneibuches 1997 erfolgte eine Trennung des Arzneibuchs, z.B. das der Bundesrepublik Deutschland in das jeweils geltende Europäische Arzneibuch, amtliche deutsche Ausgabe und das jeweils geltende Deutsche Arzneibuch mit den zusätzlich für die Bundesrepublik geltenden Arzneibuchvorschriften. Mit der Aufnahme von Monographien in das Europäische Arzneibuch werden nach und nach die bisherigen in der noch bestehenden nationalen Pharmakopöe gelöscht.
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