Lexikon der Biochemie: chemische Kampfstoffe
chemische Kampfstoffe, industriell herstellbare chem. Substanzen oder Gemische von Substanzen, die wegen ihrer akuten Toxizität im Sinne tödlicher oder zeitweilig schädigender Wirkungen zu militärischen Zwecken verwendet werden.
C. K. wurden zuerst unter Verwendung von Abblasverfahren eingesetzt, später dominierte der artilleristische Einsatz und die Verwendung spezieller Gaswerfer. Moderne Einsatzmittel für die c. K. umfassen Artilleriegranaten, Bomben, Raketen-Gefechtsköpfe, Minen, Flugzeugabsprühgeräte sowie spezielle Einsatzmittel für Reizkampfstoffe. Der Einsatz von c. K. ist völkerrechtlich durch das Genfer Abkommen von 1925 verboten, ihre Beschaffung durch das C-Waffen-Übereinkommen von 1997 international geächtet.
Die Einteilung der c. K. nach toxikologischen Aspekten zeigt die Tabelle.
Chemische Kampfstoffe. Tab.
ICt50 mittlere außergefechtsetzende Konzentration (als Konzentrations-Zeit-Produkt), LD50 mittlere tödlich wirkende Dosis (in mgúkg-1), LCt50 mittlere tödlich wirkende Dosis (als Konzentrations-Zeit-Produkt), LCt100 tödliche Dosis für 100 % exponierter Personen. Die angegebenen tödlichen und toxischen Dosen beziehen sich auf Menschen, sie sind aus tierexperimentellen Daten extrapoliert.
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