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Lexikon der Biochemie: Desinfektion

Desinfektion, die gezielte Entkeimung mit dem Zweck, die Übertragung bestimmter unerwünschter Mikroorganismen und Infektionserreger (Viren) unabhängig von ihrem Entwicklungszustand, also auch in der stationären Phase, zu verhindern. Im Unterschied zum Sterilisieren wird also nicht völlige Keimfreiheit angestrebt. Desinfektion bedeutet auch nicht, dass die Keime abgetötet werden müssen; es genügt eine Schädigung, die eine Infektion ausschließt. Die einzusetzenden Desinfektionsverfahren hängen vom zu desinfizierenden Material (Räume, Wasser, Wäsche, Ausscheidungen, Körperoberflächen) und von der Art der Infektionserreger (Viren, Bakterien und andere Mikroorganismen, einschließlich Sporen) ab. Ein besonderes Problem ist die viruswirksame Desinfektion. Die physikalischen Desinfektionsverfahren beruhen auf der Anwendung von ultravioletter Strahlung (Quarzlampen), die allerdings nur eine Oberflächenwirkung besitzt, und verschiedenen thermischen Verfahren. Bei den thermischen Verfahren wird trockene (Heißluft) oder feuchte Hitze (Wasserdampf) eingesetzt. Die Kurzzeiterhitzung von Lebensmitteln zum Zwecke der Entkeimung wird als Pasteurisieren bezeichnet. Die chemischen Desinfektionsverfahren beruhen auf dem Einsatz von Desinfektionsmitteln. Entkeimungsverfahren für Trinkwasser umfassen physikalische Verfahren (Filtrationen, UV-Bestrahlung dünner Schichten) sowie den Zusatz von Chlor bzw. chlorhaltigen Präparaten (Hypochlorite, Chlordioxid, Chloramin) oder Ozon (Entfernung von Restozon ist notwendig).

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