Lexikon der Biochemie: Rauschgifte
Rauschgifte, Rauschmittel, Substanzen unterschiedlicher Herkunft und chemischer Struktur, die vorwiegend auf das Zentralnervensystem wirken. In Abhängigkeit von der Dosis zeigen R. verschiedene Wirkungsphasen: kleine Dosen wirken beruhigend, etwas höhere anregend und berauschend, noch stärkere Dosen betäubend (narkotisierend).
Nach der seit 1964 gebräuchlichen Einteilung der WHO unterscheidet man 7 Gruppen: 1) Alkaloide (LSD, Mescalin, Opium u.a.), 2) Barbiturate und andere Schlafmittel, 3) Alkohol, 4) Cocain, 5) Haschisch und Marihuana, 6) Halluzinogene, 7) Weckamine. Die ersten drei Gruppen haben vorwiegend eine betäubende, die folgenden vorrangig eine anregende Wirkung. In der Hand des Psychiaters und Psychotherapeuten können R. als Arzneimittel angewandt werden.
Demgegenüber führt Missbrauch von R. zu akuten und chronischen Folgen für Psyche und Körper. Zu den akuten Wirkungen zählen Benommenheit und Übelkeit. Weit schwerer sind die chronischen Wirkungen, weil der Organismus die R. schneller abbaut und eine Toleranz entwickelt. Diese hat zur Folge, dass 10-20fach höhere Dosen an R. benötigt werden, um die gewünschte Wirkung zu erzielen. Damit gehen vielfältige und schwerwiegende Schädigungen der Persönlichkeit und des körperlichen Zustands einher. Alle R. können zur Sucht führen und ein Absetzen führt zu schweren Entwöhnungserscheinungen.
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