Kompaktlexikon der Biologie: Brennhaar
Brennhaar, 1) bei Pflanzen: besonders ausgebildete Drüsenzellen bei Arten der Brennnessel ( vgl. Abb. ) und Arten der tropischen Gatt. Loasa (Loasaceae). Die Drüsenzelle ist lang gestreckt und endet mit einem schräg aufgesetzten Köpfchen. Der Fußteil der Drüsenzelle ist angeschwollen, sehr dünnwandig und daher nachgiebig und prall mit Zellsaft gefüllt. Die Zellwand der Drüsenzelle ist mit Ausnahme des Fußteils verkalkt, in der Spitze aber verkieselt (Kieselsäure). Bei Berührung bricht die Spitze ab, wodurch eine angespitzte Kanüle entsteht, die in die Haut eindringt. Der unter Druck stehende Zellsaft wird in das Hautgewebe gespritzt und löst ein Brennen aus. Bei Brennnessseln enthält der Zellsaft Natriumformat, Acetylcholin und Histamin.
2) bei Insekten: Toxophor, oft leicht abbrechende Drüsenhaare von Schmetterlingsraupen, die durch Absonderung einer nesselnden Flüssigkeit der Abwehr dienen.
Brennhaar:1 Brennhaar einer Brennnessel; 2 Brennhaar einer Raupe
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