Direkt zum Inhalt

Kompaktlexikon der Biologie: Embryonenschutzgesetz

Embryonenschutzgesetz, Gesetz zum Schutz von Embryonen, am 1.1.1991 in Kraft getretenes Bundesgesetz, das die missbräuchliche Anwendung neuer Fortpflanzungstechniken verhindern und menschliche Embryonen schützen soll. Das Gesetz verbietet insbesondere das Klonen menschlicher Embryonen, die Eizellenspende, die Leihmutterschaft, die Auswahl der Embryonen nach ihrem Geschlecht, die künstliche Befruchtung nach dem Tod sowie die künstliche Veränderung menschlicher Keimbahnzellen (Keimbahntherapie). Unter Strafe gestellt sind ferner die genetische Untersuchung künstlich erzeugter Embryonen vor der Übertragung (Präimplantationsdiagnostik), jede Veräußerung, jeder Erwerb und jede Verwendung eines menschlichen Embryos zu einem nicht seiner Erhaltung dienenden Zweck sowie die Chimären- und Hybridbildung. Im Gesetz ist abschließend geregelt, dass Behandlungen im Bereich der Reproduktionsmedizin nur von einem Arzt vorgenommen werden dürfen. Mittlerweile schafft die so genannte Bioethikkonvention des Europarats von 1996 rechtswirksame Rahmenbedingungen für die Embryonenforschung, an die sich alle europäischen Staaten halten müssen. Die Konvention wird durch Protokolle zu speziellen Anwendungsgebieten ergänzt, so z.B. durch das Protokoll zum Verbot des Klonens von Menschen von 1997. Das E. soll nach gegenwärtiger Planung (Stand Anfang 2001) noch in dieser Legislaturperiode durch ein neues Fortpflanzungsmedizingesetz ersetzt werden.

  • Die Autoren

Redaktion:
Dipl.-Biol. Elke Brechner (Projektleitung)
Dr. Barbara Dinkelaker
Dr. Daniel Dreesmann

Wissenschaftliche Fachberater:
Professor Dr. Helmut König, Institut für Mikrobiologie und Weinforschung, Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Professor Dr. Siegbert Melzer, Institut für Pflanzenwissenschaften, ETH Zürich
Professor Dr. Walter Sudhaus, Institut für Zoologie, Freie Universität Berlin
Professor Dr. Wilfried Wichard, Institut für Biologie und ihre Didaktik, Universität zu Köln

Essayautoren:
Thomas Birus, Kulmbach (Der globale Mensch und seine Ernährung)
Dr. Daniel Dreesmann, Köln (Grün ist die Hoffnung - durch oder für Gentechpflanzen?)
Inke Drossé, Neubiberg (Tierquälerei in der Landwirtschaft)
Professor Manfred Dzieyk, Karlsruhe (Reproduktionsmedizin - Glück bringende Fortschritte oder unzulässige Eingriffe?)
Professor Dr. Gerhard Eisenbeis, Mainz (Lichtverschmutzung und ihre fatalen Folgen für Tiere)
Dr. Oliver Larbolette, Freiburg (Allergien auf dem Vormarsch)
Dr. Theres Lüthi, Zürich (Die Forschung an embryonalen Stammzellen)
Professor Dr. Wilfried Wichard, Köln (Bernsteinforschung)

Schreiben Sie uns!

Wenn Sie inhaltliche Anmerkungen zu diesem Artikel haben, können Sie die Redaktion per E-Mail informieren. Wir lesen Ihre Zuschrift, bitten jedoch um Verständnis, dass wir nicht jede beantworten können.

Partnerinhalte

Bitte erlauben Sie Javascript, um die volle Funktionalität von Spektrum.de zu erhalten.