Kompaktlexikon der Biologie: Gifte
Gifte, Giftstoffe, Bez. für körperfremde Stoffe, die bei einen lebenden Organismus bereits in kleinen Mengen Funktionsstörungen hervorrufen und bei Überschreiten der letalen Dosis zum Tode führen (bei entsprechend hoher Dosis ist nahezu jede Substanz giftig). Die spezifische Wirkung eines Giftstoffes ist sowohl von seiner chemischen Konstitution als auch von der Dosis, von Art, Ort, Dauer, Häufigkeit und Zeit der Einwirkung sowie der Art der Aufnahme und seiner Verteilung im Organismus abhängig. Manche Substanzen werden erst nach Aufnahme in den Körper und Einschleusen in bestimmte Stoffwechselwege in G. umgewandelt (Giftung). Eine Reihe von G. kann durch Entgiftungsreaktionen abgebaut oder umgewandelt werden (Biotransformation) und dadurch unschädlich gemacht werden. Einfluss auf die Giftwirkung hat auch der individuelle Körperzustand. Der Umgang mit G. wird gesetzlich durch die Gefahrstoff-Verordnung, die Chemikalien-Verbotsverordnung, das Chemikaliengesetz und das Arzneimittelgesetz geregelt. Nach der Gefahrstoff-Verordnung werden Stoffe, von denen eine Vergiftungsgefahr ausgeht, aufgrund ihrer mittleren letalen Dosis (LD50) eingeteilt. Allg. erfolgt eine Einteilung der G. u.a. nach Art und Ort der Schädigung, nach chemischer Struktur, nach Herkunft oder nach ihrer Verwendung.
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