Kompaktlexikon der Biologie: Insemination
Insemination, die Besamung. In der Humanmedizin versteht man unter I. (eigentlich künstliche I.) das künstliche Einbringen von Sperma, das durch Masturbation gewonnen wurde, entweder an oder in den Gebärmutterhals oder direkt in die Gebärmutter zum Zweck der Befruchtung. Auch wird das Einbringen von Sperma in ein Gefäß, in dem eine In-vitro-Fertilisation (IVF) vorgesehen ist, als I. bezeichnet. Bezüglich des Samenspenders wird unterschieden zwischen der homologen I. mit Samen des Ehemannes, und der heterologen I. mit dem Samen eines (bekannten oder anonymen) Spenders. Die In-vitro-Fertilisation mit Spendersamen (heterologe IVF) ist in Deutschland verboten. Neben der oben beschriebenen intrauterinen I. gibt es auch die intratubare I. (die Methoden werden als EIFT, GIFT und ZIFT bezeichnet, Reproduktionsmedizin). Embryonenschutzgesetz
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