Kompaktlexikon der Biologie: Keimung
Keimung, i.w.S. das Austreiben von für die Entwicklung neuer Pflanzen erforderlichen Pflanzenteilen, die entweder der geschlechtlichen (Samen, Sporen) oder der vegetativen Fortpflanzung (Knollen, Zwiebeln, Brutknospen) dienen. Die K. erfolgt dabei meist nach einer gewissen Ruhephase (Keimruhe). Bei der K. von Samen und den oben genannten vegetativen Pflanzenorganen handelt es sich überwiegend um das Wachstum bereits vorgebildeter Organe, wohingegen Sporen und Pollenkörner morphologisch noch undifferenziert sind. I.e.S. wird der Begriff vielfach als Synonym für die Samenkeimung der Samenpflanzen verwendet.
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