Kompaktlexikon der Biologie: Klärschlamm
Klärschlamm, Schlamm, der bei der Abwasserreinigung in Kläranlagen anfällt. Dieser enthält viele Humusstoffe und Pflanzennährstoffe, jedoch auch viele Schadstoffe (Schwermetalle, organische Schadstoffe). Die zurzeit in Deutschlang gültige Klärschlammverordnung von 1992 regelt die Ausbringung von K. auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Flächen. Danach ist das Ausbringen von K. auf Gemüse- und Obstanbauflächen, auf forstwirtschaftlich genutzten Böden sowie Dauergrünland verboten. In der Verordnung sind für sieben Schwermetalle (Blei, Cadmium, Chrom, Kupfer, Nickel, Quecksilber, Zink) Höchstwerte festgelegt. Auch für die Gehalte an Nährstoffen und organischen Schadstoffen sind Höchstwerte festgelegt. Es darf nur K. ausgebracht werden, der vorher entkeimt wurde (durch Erhitzung oder UV-Bestrahlung). Eine Entkeimung ist erforderlich, da z.B. viele Krankheitserreger oder Eier von parasitischen Würmern bei der Abwasserreinigung nicht abgetötet werden.
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