Kompaktlexikon der Biologie: Kompartimentierungsregel
Kompartimentierungsregel, beschreibt die als Kompartimentierung bezeichnete intrazelluläre Gliederung der Eucyte in von einer Biomembran umschlossene Reaktionsräume (Kompartiment). Sie wurde 1965 von E. Schnepf formuliert und besagt, dass eine Biomembran eine plasmatische Phase von einer nichtplasmatischen Phase trennt, wobei der Inhalt von endoplasmatischem Reticulum, Golgi-Apparat, Lysosomen, Vakuolen und Vesikeln, als nichtplasmatisch angesehen wird. Bei tierischen Zellen unterscheidet man drei, bei Pflanzenzellen vier so genannte Plasmen: das Cytoplasma und das Karyoplasma (Kernplasma), die miteinander durch Kernporen verbunden sind, die Matrix der Mitochondrien (Mitoplasma) und das Stroma der Plastiden (Plastoplasma). Nach der K. müssen immer zwei Membranen und der dazwischen liegende nichtplasmatische Bereich passiert werden, um von einem Plasma in ein anderes zu gelangen. Bei Vorgängen, die im Zusammenhang mit Fusion und Vesikelbildung stehen, können sich stets nur gleiche Phasen miteinander verbinden oder voneinander trennen. Durch Endocytose, Exocytose und Membranfluss stehen fast alle nichtplasmatischen Phasen in einem dynamischen Austausch mit der extrazellulären Umgebung. Ausnahmen sind z.B. die Thylakoide. Mit der Unterscheidung zwischen plasmatischen und nichtplasmatischen Phasen steht im Einklang, dass die Biomembranen der Kompartimente unsymmetrisch organisiert sind.
Wenn Sie inhaltliche Anmerkungen zu diesem Artikel haben, können Sie die Redaktion per E-Mail informieren. Wir lesen Ihre Zuschrift, bitten jedoch um Verständnis, dass wir nicht jede beantworten können.