Kompaktlexikon der Biologie: Natura 2000
Natura 2000, Name für ein europäisches Biotopverbund-Programm, dessen Ziel es ist, ein zusammenhängendes Netz besonderer Schutzgebiete in Europa zu schaffen. Zu deren Einrichtung verpflichteten sich die Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft 1992 mit dem Beschluss der Flora-Fauna-Habitiat-Richtlinie (FFH-Richtlinie), in der Einzelheiten zur Gestaltung der Schutzgebiete festgelegt sind. Mit dieser Richtlinie wurde zum ersten Mal eine verbindliche Rechtsgrundlage zur Erhaltung und Entwicklung des europäischen Naturerbes geschaffen. Vorrangiges Ziel von N. 2000 ist es, die biologische Vielfalt zu erhalten. Das Netz besteht aus allen bisher nach der EG-Vogelschutzrichtlinie ausgewiesenen Gebieten sowie aus den Flora-Fauna-Habitat-Gebieten (FFH-Gebiete). Bei den FFH-Gebieten handelt es sich zum einen um bereits ausgewiesene Naturschutzgebiete und Nationalparke, zum anderen um weitere geeignete Gebiete, die in einem zweistufigen, von der EU-Kommission geleiteten Verfahren bestimmt werden. Potenzielle FFH-Gebiete sind Gebiete mit schützenswerten Lebensraumtypen (z.B. Moore, Heiden, Erlenbruchwälder, Trockenrasen) und Arten. Im Unterschied zu den Richtlinien für Naturschutzgebiete beziehen die FFH-Richtlinien das Umland mit ein, d.h., es gibt z.B. Beschränkungen für alle Großprojekte (Straßen, Industrieanlagen, Flughäfen), die das Schutzgebiet negativ beeinflussen könnten.
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