Kompaktlexikon der Biologie: Reafferenzprinzip
Reafferenzprinzip, Bez. für einen Regelvorgang im Nervensystem zur Kontrolle und Rückmeldung eines Reizerfolges. Wird von einem übergeordneten nervösen Zentrum eine Erregung (Efferenz) ausgesandt, die zu einem Bewegungsablauf führt, so wird in einem nachgeschalteten untergeordneten Zentrum von dieser Efferenz eine Efferenzkopie hergestellt. Der infolge der ausgesandten Erregung ablaufende Bewegungsvorgang aktiviert nun seinerseits Rezeptoren im Erfolgsorgan. Diese senden ihrerseits Rückmeldungen (Reafferenzen) über den erfolgten Bewegungsvorgang. Stehen Reafferenz und Efferenzkopie in Übereinstimmung, wird die Efferenzkopie gelöscht, da der geforderte Bewegungsablauf erfolgt ist. Bestehen aber Differenzen zwischen Reafferenz und Efferenzkopie, die von anderen Nervenzentren oder durch Einflüsse von außen bewirkt sein können, ist eine Korrektur durch Meldungen an die übergeordneten Zentren nach demselben Prinzip möglich.
Wenn Sie inhaltliche Anmerkungen zu diesem Artikel haben, können Sie die Redaktion per E-Mail informieren. Wir lesen Ihre Zuschrift, bitten jedoch um Verständnis, dass wir nicht jede beantworten können.