Kompaktlexikon der Biologie: sexuell übertragbare Krankheiten
sexuell übertragbare Krankheiten, Abk. STD (von engl. sexually transmitted diseases), zusammenfassende Bez. für alle Krankheiten, die überwiegend durch Geschlechtsverkehr übertragen werden. Hierzu gehören die nach dem „Gesetz zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten“ meldepflichtigen „klassischen Geschlechtskrankheiten“ wie Gonorrhoe, Syphilis, venerische Lymphknotenentzündung und weicher Schanker, aber auch Krankheiten wie z.B. Aids, bestimmte Infektionen mit Chlamydien, Feigwarzen, Hepatitis, Herpes genitalis, Befall durch Filzlaus und unter Umständen durch die Krätzmilbe (Krätze), bestimmte Pilzinfektionen (z.B. durch Candida) und Infektionen mit Trichomonaden (Trichomonadida). Auch einige dieser Krankheiten sind meldepflichtig (nach dem Bundes-Seuchengesetz), so z.B. Hepatitis und Aids. In den meisten Fällen erfolgt die Infektion, wenn der Erreger beim Geschlechtsverkehr in den menschlichen Körper gelangt, z.B. über Körperflüssigkeiten, durch kleinste Verletzungen. Bei manchen Erregern ist aber auch enger körperlicher Kontakt ausreichend. Behandelt werden die STD durch Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten, für Gynäkologie, Andrologie und Urologie. Die Ärzte unterliegen der Schweigepflicht. Informationen zu den STD und darüber, wie man sich schützen kann, erteilen auch die Gesundheitsämter. Das Risiko einer Ansteckung wird durch den Gebrauch von Kondomen beim Geschlechtsverkehr stark verringert, während eine mangelhafte Intimhygiene das Infektionsrisiko zumindest bei bestimmten STD erhöhen kann. Im Krankheitsfall müssen immer beide Partner behandelt werden, damit die Behandlung dauerhaften Erfolg zeigt.
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