Kompaktlexikon der Biologie: Sinnesorgane
Sinnesorgane, Organa sensuum, zur Aufnahme von Informationen aus der Umwelt dienende Strukturen bei Organismen, die sich aus Rezeptor bzw. Sinneszelle und Hilfszellen oder -organellen zusammensetzen können. Im einfachsten Fall bestehen die S. aus nur einer Sinneszelle; i.Allg. sind mehrere bis viele Sinneszellen mit z.T. sehr komplexen Hilfseinrichtungen zu komplizierten S. vereinigt. S. im eigentlichen Sinn, wie Lichtsinnesorgane, (Auge, Facettenauge), Gehörorgane (Ohr) usw., sind durch Spezialisierung auf adäquate Reize charakterisiert, d.h., aus der Flut der Umwelteinflüsse werden ganz bestimmte Reize ausgewählt und der Sinneszelle zugeführt. Durch den speziellen Aufbau des S. wird der Reiz oft physikalisch umgeformt und in einen für die Sinneszelle „verständlichen“ Reiz übersetzt. So werden z.B. im Ohr die Schallwellen in Schwingungen elastischer Membranen übertragen; erst diese können von den Sinneszellen verarbeitet werden. Lediglich überstarke inadäquate Fremdreize können ebenfalls zu einer Sinneswahrnehmung führen, aber nur mit einer dem S. entsprechenden Empfindung. So bewirkt ein Schlag auf das Auge, abgesehen von einer Schmerzempfindung, immer nur eine Lichtwahrnehmung („Sterne sehen“). Sinne
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